Monitoring Ökologischer Ausgleichsflächen - Ortstermin mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ebersberg am 23.07.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 27.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Für die in Bebauungsplänen festgesetzten ökologischen Ausgleichsflächen ist durch die Gemeinden gemäß § 4 c BauGB deren Herstellung und Zustand zu prüfen (sogenanntes „Monitoring“).

Zu diesem Zweck erfolgte am 23.07.2020 eine Begehung mehrerer Ausgleichsflächen in der Gemeinde mit einem Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde. Im Ergebnis konnte festgestellt werden:

  1. Fläche südwestlich der Biomethangas-Anlage, nördlich des Weidachweges: Die Fläche ist ordnungsgemäß hergestellt. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wird lediglich empfohlen, die Fläche im kommenden Jahr frühzeitig zu mähen (Mai). Die zweite Mahd könnte dafür entfallen. Die Eigentümer werden von der Gemeinde hierüber informiert.

  1. Flächen nördlich des Weidachweges: Die Flächen sind ordnungsgemäß hergestellt – weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich.

  1. Flächen südlich des Speichersees, östlich der Speicherseestraße: Die Flächen (u. a. Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet „Landsham Süd“) sind noch in der Umsetzung. Die Anlage erfolgt noch in diesem Jahr.

  1. Fläche westlich des Abfanggrabens: Die Flächen (für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Landsham IV“ ) sind weitestgehend angelegt. Die vorhandenen Wildschutzzäune können entfernt werden.

  1. Fläche westlich des Abfanggrabens: Die Flächen (für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Landsham IV“) sind weitestgehend angelegt. Die vorhandenen Wildschutzzäune können entfernt werden.

  1. Fläche westlich des Abfanggrabens: Die Fläche ist bislang nicht gemäß Vorgaben des Bebauungsplanes „Östlich der Gruber Straße“ hergestellt. Entgegen der Vorgaben des Bebauungsplanes zur Herstellung eines Gehölzbestandes empfiehlt die Untere Naturschutzbehörde auf einer Teilfläche nahe der Gemeindegrenze zu Kirchheim die Herstellung einer Wildblumenwiese. Der Eigentümer wird hierzu aufgefordert.

  1. Fläche westlich der Schlosserstraße: Hinsichtlich der Gehölzpflanzung westlich der Schlosserstraße bestehen keine Bedenken. Allerdings entspricht der daran angrenzende Pflanzstreifen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes – hier wird der Eigentümer auf die Einhaltung der Festsetzungen hingewiesen.

  1. Fläche südöstlich Schmalzmaier: Die Flächen (u. a. für die Biogas-Anlage südlich von Pliening) entsprechend der Vorgaben des Bebauungsplanes.

  1. Fläche östlich von Ottersberg: Die Fläche für die Einbeziehungssatzung „Westlich der Melchior-Huber-Straße“ wurde bislang nicht angelegt. Aufgrund der innerhalb der Einbeziehungssatzung geringen Bautätigkeit erachtet die Untere Naturschutzbehörde dies noch für akzeptabel. Der Eigentümer wird dennoch von der Gemeinde zur Umsetzung aufgefordert.

  1. Fläche südöstlich von Landsham: Die im Bebauungsplan „Südlich der Erdinger Straße - An der Chaussee“ festgesetzte Ausgleichsfläche wird momentan privatgärtnerisch genutzt. Die Eigentümer werden zur Einhaltung des Bebauungsplanes aufgefordert.

  1. Fläche südlich von Pliening, westlich der Raiffeisenstraße (Fl.Nr. 219): Die Fläche, die für diverse Bebauungspläne hergestellt wurde ist in Ordnung – weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich.

Mit dem Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde wurde vereinbart, im kommenden April eine weitere Begehung der übrigen Ausgleichsflächen durchzuführen.

Datenstand vom 02.09.2020 15:57 Uhr