Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 91/6 Gemarkung Pliening als Ortsstraße Nr. 44 "Benediktbeuernstraße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.10.2020 ö Beschliessend 165

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das Grundstück Fl.Nr. 91/6/Teilfläche Gemarkung Pliening gemäß Art. 6 in Verbindung mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße „Benediktbeuernstraße“ zu widmen.

Bezeichnung des Straßenzuges
Benediktbeuernstraße
Flurnummern
91/6/Teilfläche Gemarkung Pliening
Anfangspunkt
Einmündung in „St.-Leonhard-Straße“, östlich der Grundstück Fl.Nr. 91/15 Gemarkung Pliening

Endpunkt
Einmündung in „Weg im Baugebiet Herdweg“ auf der Fl.Nr. 91/6/Teilfläche Gemarkung Pliening

Länge
0,00 bis 0,083 km
Straßenbaulast
Gemeinde Pliening auf der gesamten Länge
Widmungsbeschränkungen
keine
Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Widmungsverfahren durchzuführen und die notwendigen Änderungen im Bestandsverzeichnis zu vollziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.10.2020 09:24 Uhr