Die Durchführung der Wahl hat rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit der bisherigen Kommandanten zu erfolgen. Die Amtszeit des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der FF Landsham endet am 20.04.2021.
Die Wahl des Kommandanten / stellvertretenden Kommandanten der FF Landsham 2021 soll gemäß § 3 Abs. 6 der Feuerwehrsatzung als Briefwahl durchgeführt.
Die Inanspruchnahme von § 3 Abs. 6 der Feuerwehrsatzung ist daher geeignet, um die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl des Kommandanten / stellvertretenden Kommandanten während der Corona-Pandemie und innerhalb der laufenden Amtszeit zu gewährleisten.
Sie ist ferner auch erforderlich, da eine Lockerung der Maßnahmen nach der 11. BayIfSMV ist nicht absehbar ist und die Amtszeit der bisherigen Kommandanten / stellvertretenden Kommandanten am 20.04.2021 endet.
Mit der zeitnahen Durchführung soll die Bestellung zum Kommandanten / stellvertretenden Kommandanten zum Ablauf der Amtszeit erfolgen.
Die Briefwahl stellt zudem das mildere Mittel dar, da hier die Kontakte nahezu auf null reduziert werden und Sicherheit sowie dem Gesundheitsschutz der Feuerwehrdienstleistenden ausreichend Sorge getragen wird.
Die Durchführung der Briefwahl erfolgt gemäß den Bestimmungen zur Wahl im BayFwG, VollzBekBayFwG, Feuerwehrsatzung sowie den Wahlrechtsgrundsätzen der Kommunalwahl.
Mit den Wahlrechtsgrundsätzen kann der Wille der Feuerwehrdienstleistenden mit dem Grundsatz „aus ihrer Mitte“ eindeutig widergespiegelt werden.