Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung der Fl.Nrn. 72/Teilfläche, 651/1 und 651/2 Gemarkung Gelting als Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 53 "Straße von Gelting nach Finsing"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.02.2022 ö Beschliessend 40

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 72/Teilfläche, 651/1 und 651/2 Gemarkung Gelting gemäß Art. 6 in Verbindung mit Art. 46 Nr. 1 BayStrWG als Bestandteile der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 53 „Straße von Gelting nach Finsing“ zu widmen. 

Im Straßenbestandsverzeichnis für Gemeindestraßen ist die Widmung der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 53 wie folgt zu ändern:

Flurnummern:
72/Teilfläche, 596, 651/1 und 651/2 Gemarkung Gelting
Anfangspunkt:
Einmündung in die Finsinger Straße, Nordöstliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 112 Gemarkung Gelting
Länge:
0,542 km

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Berichtigungen im Bestandsverzeichnis durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2022 09:56 Uhr