Bauaufsichtliche Prüfung der Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 203 Gemarkung Gelting, Fraundienststraße 24, 26 und 28, Gelting
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.02.2022
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Aufgrund einer nachbarlichen Beschwerde wurde die Einfriedung (Stützmauer + Zaun) entlang der Fraundienststraße (Fl.Nr. 203 Gemarkung Gelting, Fraundienststraße 24, 26 und 28, Gelting) vor Ort durch die Gemeinde kontrolliert.
Genehmigt wurde eine Stützmauer mit einer Höhe von 1,80 m und darauf ein Doppelstabzaun mit 1,00 m. Tatsächlich ist die Stützmauer in Teilen höher ca. 2,30 m. Auch der Zaun dürfte in Teilen die genehmigte Höhe überschreiten.
Daraufhin wurde das Landratsamt kontaktiert mit der Bitte um bauaufsichtliches Einschreiten.
Folgende Rückmeldung haben wir hierzu vom Landratsamt erhalten:
„Aus unserer Sicht kann die bestehende Steinmauer mit angebrachter Holzverschalung akzeptiert werden auch wenn die Höhe der Holzverschalung die Maße nach dem genehmigten Eingabeplan (1,80 m Höhe) geringfügig um ca. 8 cm (Höhe oberste Holzlatte) übersteigt. Die Ausführung der Einfriedung entspricht insgesamt den dazu erteilten Baugenehmigungen und soweit ersichtlich auch den von der Gemeinde erteilten Befreiungen. Bauaufsichtlich ist derzeit nichts Weiteres zu veranlassen.
Nachbarschützende Belange (Abstandsflächen) werden mit der aktuellen Ausführung der Einfriedung klar erkennbar nicht verletzt. Die gestalterische Ausführung ist nicht nachbarschützend.“
Datenstand vom 15.02.2022 09:56 Uhr