Feuerwehrwesen - Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Gelting
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderatssitzung, 28.04.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | Gemeinderatssitzung | 28.04.2022 | ö | 33 |
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt Herrn Stephan Ertl gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG als stellvertretenden Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Gelting.
Die Bestätigung erfolgt unter der auflösenden Bedingung, dass Herr Ertl einen Nachweis über den erfolgreichen Besuch des Lehrgangs „Leiter einer Feuerwehr“ innerhalb einer angemessenen Frist (ca. 1 Jahr) vorlegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.05.2022 11:24 Uhr