Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen, deren Geheimhaltungsgründe weggefallen sind
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 28.04.2022
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Folgender nichtöffentliche Beschluss wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 07.04.2022 wegen Wegfall des Geheimhaltungsgrundes zur Veröffentlichung freigegeben:
GR-Sitzung vom 07.04.2022:
TOP 22: Grundstücksangelegenheiten – Baugebiet „Pliening Nord-West“ – weiteres Vorgehen nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes (erneute Vorlage)
Das im Bebauungsplan „Pliening Nord-West“ festgesetzte Baugrundstück soll veräußert und der Erlös zweckgebunden für die Herstellung der seniorengerechten Wohnungen auf dem ehemaligen „Müller“-Grundstück an der Geltinger Straße verwendet werden. Folgende Eckpunkte sind von den Bewerbern zu erbringen:
- Ausschluss von Befreiungen (Ausnahme: ohne Befreiung wäre eine besondere nicht beabsichtigte Härte für den Bauwerber gegeben, § 31 Abs. 2 Nr. 3 BauGB)
Energetische Vorgaben (mindestens Energieeffizienz entsprechend KfW 40-Häusern)
Herstellung bezugsfertiger Gebäude innerhalb von fünf Jahren nach Notartermin
Gleichzeitig ist ein Belegungsrecht für die Gemeinde für ein Wohngebäude notariell zu beurkunden. Das Belegungsrecht hat für einen Zeitraum von 25 Jahren zu gelten.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Ausschreibung unter juristischer Begleitung durch die Kanzlei Döring Spieß durchzuführen.
Herr Strehlow merkt an, dass es im Beschluss nicht „Wohngebäude mit Tiefgarage“, sondern „Grundstück“ lauten müsste. Dies wird entsprechend korrigiert.
Datenstand vom 03.05.2022 11:24 Uhr