Bauleitplanung Nachbargemeinden - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 der Gemeinde Poing für das Gebiet "Südlich der Wittelsbacher Straße" - Stellungnahme im Verfahren nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.09.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Bau- und Umweltausschuss | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 15.09.2022 | ö | Beschliessend | 119 |
Beschluss
Die Gemeinde Pliening erhebt gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 der Gemeinde Poing für das Gebiet „Südlich der Wittelsbacher Straße“ weder Einwendungen noch werden Anregungen vorgebracht. Auf weitere Verfahrensbeteiligung wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.02.2023 11:18 Uhr