Bekanntgabe eines Eilgeschäfts - Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 33/2 Gemarkung Pliening, südwestlich der Griesfeldstraße 1, Pliening


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.02.2023 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Der oben genannte Antrag ist bei uns am 29.11.2022 eingegangen. 

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Erteilung des Einvernehmens obliegt lt. Geschäftsordnung für den Gemeinderat Pliening dem Ersten Bürgermeister (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 c GeschO).

Allerdings ergab die Prüfung der Antragsunterlagen, dass das Bauvorhaben Probleme hinsichtlich des Einfügens aufwirft.

Mit Beteiligung der Gemeinde sowie der Aufforderung über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden wurde gleichzeitig seitens des Landratsamtes gefordert, dass das Einfügen vom Architekten nachzuweisen ist, da nach deren Kenntnis sämtliche Gebäude in der Griesfeldstraße geringere Wand- und Firsthöhen aufweisen. Frist wurde bis zum 28.12.2022 gewährt. In dieser Zeit gingen keine Unterlagen beim Landratsamt ein. Daraufhin hat das Landratsamt mit Schreiben vom 30.12.2022 an die noch fehlenden Unterlagen erinnert, mit Fristsetzung bis 27.01.2023. Die nachgereichten Unterlagen wurden am 25.01.2023 für uns als Gemeinde freigeschaltet. Laut Architekt wird an dem eingereichten Vorbescheid festgehalten. Eine Umplanung erfolgte nicht. Es wurde zudem ein Dokument (siehe Anlage „Nachweis Einfügen“) eingereicht, auf dem einige umliegenden Gebäude mit den Wand- und Firsthöhen dargestellt wurden. Allerdings haben diese Gebäude deutlich niedrigere Höhen, als das geplante Doppelhaus.

Die umliegende Bebauung wurde deshalb vor Ort in Augenschein genommen. Da die umgebende Bebauung in der Griesfeldstraße deutlich niedrigere Wand- und Firsthöhen aufweist sowohl nach Plan bzw. Genehmigungen sowie vor Ort, ist ein Einfügen nicht gewährleistet.

Laut Frau Pasch ist eine Fristverlängerung trotz der nachgereichten Unterlagen nicht möglich. 

Aufgrund der ablaufenden Frist (am 30.01.2023) wurde das Einvernehmen zu diesem Antrag vom Bürgermeister Roland Frick als Eilgeschäft nicht erteilt. Die gemeindliche Stellungnahme wurde anschließend dem Landratsamt Ebersberg innerhalb der Frist weitergeleitet.

Datenstand vom 14.02.2023 10:52 Uhr