Antrag auf Änderung der Einbeziehungssatzung "Östlich der Landshuter Straße Fl.Nrn. 762/5, 762/6, 762/7 und 762/8 Gemarkung Pliening"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.07.2024 ö Vorberatend 51
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.07.2024 ö Beschliessend 44

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Einbeziehungssatzung „Östlich der Landshuter Straße Fl.Nrn. 762/5, 762/6, 762/7 und 762/8 Gemarkung Pliening gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Ziel ist die Ausweisung eines Zweifamilienhauses und eines Einfamilienhauses anstatt des bisherigen Dreispänners.“

0 dafür: 10 dagegen

Die Übernahme der Planungskosten, ggf. erforderlicher Gutachten, notwendiger juristischer Beratung sowie die Kosten eines möglichen ökologischen Ausgleichs für die Änderung der Einbeziehungssatzung „Östlich der Landshuter Straße Fl.Nrn. 762/5, 762/6, 762/7 und 762/8 Gemarkung Pliening sind in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.07.2024 14:30 Uhr