Jahresabschluss 2023 - Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderatssitzung, 27.03.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | Gemeinderatssitzung | 27.03.2025 | ö | 16 |
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO i. V. m. § 2 Nr. 33 GeschO die über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Die einzelnen Beträge sind aus beigefügter Liste ersichtlich. Die Liste ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.04.2025 16:20 Uhr