Verwaltungsstreitsache Gemeinde Pliening gegen den Freistaat Bayern bezüglich der Errichtung eines Einfamilien- und eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1892 Gemarkung Pliening, nördlich der Ulrich-Nanshaimer-Straße - Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 06.04.2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 02.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.06.2016 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Aufgrund der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts München am 06.04.2016 im Rahmen eines Vor-Ort-Termins wurde der Antrag auf Vorbescheid des Landratsamtes Ebersberg vom 10.06.2015 für die Errichtung eines Einfamilienhauses sowie der Antrag auf Vorbescheid gleichen Datums für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses aufgehoben.

Das Gericht teilte dabei die Ansicht der Gemeinde, diese würde durch die geplanten Vorhaben in ihrer gemeindlichen Planungshoheit verletzt. Das Bauvorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Eine Genehmigung würde der natürlichen Eigenart der Landschaft widersprechen und die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

Datenstand vom 09.06.2016 11:48 Uhr