Vollzug der Wassergesetze: Geplantes Wasserschutzgebiet der Gemeinde Finsing - Errichtung von drei Grundwassermessstellen auf Flächen der Gemeinde Pliening


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 27.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.10.2016 ö

Diskussionsverlauf

Die Gemeinde Finsing plant die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes. Im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens wurde vom Wasserwirtschaftsamt München empfohlen, drei zusätzliche Grundwassermessstellen zu errichten.

Mit Schreiben vom 07.04.2015 und in einem persönlichen Gespräch am 13.04.2016 bat die Gemeinde Finsing um Mitteilung, ob seitens der Gemeinde Pliening Einverständnis mit der Errichtung der drei Grundwassermessstellen an den vorgeschlagenen Standorten besteht.

Der Gemeinderat  hat diese Anfragen in den Sitzungen vom 21.05.2016 und 28.04.2016 mehrheitlich abgelehnt.

Aufgrund der Ablehnung hat sich die Gemeinde Finsing mit der Bitte, gegenüber der Gemeinde Pliening eine Duldungsanordnung für die Errichtung und den Betrieb der Grundwassermessstellen zu erlassen, an das Landratsamt Ebersberg gewandt.

Die Gemeinde Pliening wurde vom Landratsamt Ebersberg mit Schreiben vom 18.10.2016 darüber informiert, dass der Erlass einer Duldungsanordnung beabsichtigt ist. Für eine Stellungnahme seitens der Gemeinde wurde eine Frist bis 25.11.2016 eingeräumt.

Die Verwaltung wird eine rechtliche Würdigung erarbeiten und dem Gemeinderat in der Sitzung vom 24.11.2016 zur Entscheidung vorlegen.

Datenstand vom 07.11.2016 14:50 Uhr