Geothermieprojekt Poing - Verlängerung der bergrechtlichen Bewilligung für die Gewinnung von Erdwärme im Bewilligungsfeld "GPPoing" - Bewilligungsbescheid


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 24.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.11.2016 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Mit Schreiben vom 14.04.2016 übersandte das Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (LFU) den Antrag der Bayernwerk Natur GmbH auf Verlängerung der bergrechtlichen Bewilligung für die Gewinnung von Erdwärme im Bewilligungsfeld „GPPoing“.

Die momentane Bewilligung ist bis zum 31.08.2017 befristet. Auf Basis des erstellten Wärmebergbaugutachtens wird eine Verlängerung der Bewilligung auf 50 Jahre seit Ersterteilung bis zum 31.08.2062 beantragt.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 02.06.2016 Bedenken gegen einen Bewilligungszeitraum von 50 Jahren Bedenken erhoben und eine Verlängerung bis zum Jahr 2062 abgelehnt.

Gegen eine Verlängerung der Bewilligung um 25 Jahre bis zum 31.08.2016 hat der Gemeinderat in gleicher Sitzung keine Bedenken oder Anregungen erhoben.

Am 15.11.2016 hat das LFU einen Bescheid mit folgendem Inhalt erlassen:

1.        Die Bewilligung "GPPoing" zur Gewinnung von Erdwärme wird bis zum 31.08.2062 verlängert.
2.        Das Wärmebergbaugutachten und der Feldeszuschnitt sind auf Basis der vorhandenen Betriebsdaten bis spätestens 01.12.2026 nochmals zu verifizieren.
3.        Der Bewilligungsinhalt hat mittels Bodenbewegungsmessungen die Grenze des Einwirkungsbereichs der Gewinnung der Erdwärme festzulegen.
4.        Bei Festlegung des Einwirkungsbereichs sind nach Auftreten einer Erschütterung zusätzlich Ergebnisse seismologischer Messungen und sonstiger Daten,  der makroseismischen Intensität und festgestellter Bodengeschwindigkeit zu beachten.

Begründet wird die Verlängerung bis 2062 damit, dass eine Verlängerung gem. § 16 Abs.
5 BbergG bis zur voraussichtlichen Erschöpfung der Lagerstätten zulässig ist. In der bayerischen Verwaltungspraxis erfolgt die Befristung auf 50 Jahre nach Ersterteilung, soweit bei Prüfung des Wärmegutachtens erkennbar ist, dass eine nachhaltige Bewirtschaftung für diesen Zeitraum möglich ist. Dies sei nach den vorgelegten Gutachten nachvollziehbar und plausibel. Eine Verlängerung der Bewilligung um 50 Jahre erscheint dem LFU deshalb als angemessen.

Datenstand vom 28.11.2016 10:09 Uhr