Kommunalrecht - Ordnungsgelder wegen Missachtung der Teilnahmepflicht an der Gemeinderatssitzung vom 08.05.2014 (konstituierende Sitzung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 27.04.2017
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Der Auszug der SPD-Fraktion aus der konstituierenden Gemeinderatssitzung hatte wegen des Verstoßes gegen die Verpflichtung, an Sitzungen und Abstimmungen teilzunehmen, die Verhängung von Ordnungsgeldern nach Art. 48 Abs. 2 GO zur Folge.
Hiergegen haben Frau Kristina Widmann, Herr Roland Ernst und Herr Jan Widmann Klage erhoben.
Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat diese Klagen am 08.03.2017 abgewiesen. Das in Höhe von 175,00 Euro verhängte Ordnungsgeld gegen Frau Widmann wurde auf 150,00 Euro reduziert, die beiden jeweils mit 150,00 Euro festgesetzten Ordnungsgelder gegen Herrn Ernst und Herrn Widmann wurden vom Gericht in dieser Höhe bestätigt, so dass die Ordnungsgelder nun einheitlich jeweils 150,00 Euro betragen.
Datenstand vom 19.05.2017 09:37 Uhr