Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von vier Einfamilienhäusern mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 795 Gemarkung Pliening - 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung eines Bebauungsplanes und Erlass einer Veränderungssperre
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 18.05.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die Gemeinde Pliening beschließt, in Abänderung des Beschlusses vom 27.02.2014, die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 794, 795 und 795/1/Teilfläche Gemarkung Pliening, in Pliening, westlich der Straße „Am Keferloher Weg“. Ziel ist die Darstellung eines Allgemeinen Wohngebietes.
20 dafür : 1 dagegen
Die Gemeinde Pliening beschließt, in Abänderung des Beschlusses vom 27.02.2014, die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 794, 795 und 795/1/Teilfläche Gemarkung Pliening, in Pliening, westlich der Straße „Am Keferloher Weg“. Ziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes.
Folgende städtebaulichen Ziele sind Gegenstand der Bauleitplanung:
- Festsetzung der Baudichte mit einer Geschossflächenzahl von max. 0,5,
Maximal zweigeschossige Bebauung mit einer Wandhöhe von max. 6,40 m,
Einzelhäuser oder Doppelhäuser,
Aufweitung der Straße „Am Keferloher Weg“ auf 5,50 m,
Festsetzung einer öffentlichen Erschließungsstraße von der Straße „Am Keferloher Weg“ in das Grundstück Fl.Nr. 794 mit einer Breite von 5,50 m.
Zur Sicherung der Planung für den Planbereich wird nach § 14 BauGB eine Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes auf den Grundstücken Fl.Nrn. 794, 795 und 795/1/Teilfläche Gemarkung Pliening, in Pliening, westlich der Straße „Am Keferloher Weg“ in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.05.2017 08:38 Uhr