Bauleitplanung - Bebauungsplan "Erdinger Straße Süd - An der Chaussee" - Entscheidung zur Umsetzung der festgesetzten Ortsrandeingrünung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 01.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 01.06.2017 ö Beschliessend 57

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dass die Umsetzung einer 6,0 m breiten Ortsrandeingrünung im Bebauungsplan „Erdinger Straße Süd – An der Chaussee“ eine nicht beabsichtigte Härte nach § 31 Abs. 2 Nr. 3 BauGB darstellt. Im Falle einer Antragstellung für die Errichtung einer 3,0 m breiten Bepflanzung mit Obstbäumen und Sträuchern (ein Baum je Grundstück) wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans in Aussicht gestellt.

7 dafür : 3 dagegen

Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstückseigentümer über diese Entscheidung zu informieren und unter Fristsetzung zur Einreichung entsprechender Anträge aufzufordern. Im Falle einer Nicht-Beantragung sind Pflanzgebote gemäß § 178 BauGB zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Datenstand vom 02.06.2017 09:50 Uhr