Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Greimel-Anwesen" zur Fällung einer Esche auf den Grundstücken Fl.Nr. 1162 und 1163 Gemarkung Gelting, Markt Schwabener Straße, Gelting


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 13.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 13.07.2017 ö Beschliessend 77

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt für die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Greimel-Anwesen“ hinsichtlich der Fällung der westlichen Esche an der Südseite des Plangebietes im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1162 und 1163 Gemarkung Gelting, das gemeindliche Einvernehmen.

Für die Fällung der Esche hat eine Ersatzpflanzung in Form eines heimischen Laubbaums, 2. Wuchsordnung als Solitär-Hochstamm mit Stammumfang 25/30 cm, Breite 1,5 bis 2,0 m, Höhe 4,0 m bis 5,0 m, an gleicher Stelle zu erfolgen.

Als zu pflanzende Art werden Feldahorn (Acer campestre) oder Hainbuche (Carpinus betulus) zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.07.2017 08:32 Uhr