Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen, deren Geheimhaltungsgründe weggefallen sind


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 26.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.04.2018 ö 36

Diskussionsverlauf

Folgender nichtöffentliche Beschluss wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 22.03.2018 wegen Wegfall des Geheimhaltungsgrundes zur Veröffentlichung freigegeben:

Gemeinderatssitzung vom 22.03.2018:

Baugebiet „Landsham Süd“ – Entscheidung über die Veräußerung der freiverkäuflichen Grundstücke und deren Kaufpreise

Der Gemeinderat beschließt, die freiverkäuflichen Parzellen im Baugebiet „Landsham Süd“ im Bieterverfahren wie folgt zu veräußern.


Der Gemeinderat beschließt folgende ergänzende Regelungen zum Grundstücksverkauf:

  1. Jeder Bewerber erhält nur ein Grundstück. Wurde dem Bewerber im Verfahren ein Grundstück zugeteilt, so ist dieser von der weiteren Grundstücksvergabe ausgeschlossen.

  1. Die Grundstücke werden zu den nachfolgenden Bedingungen an die Antragsteller verkauft, wobei der detaillierte Regelungsgehalt dem notariellen Grundstückskaufvertrag vorbehalten bleibt.

  1. Die Gemeinde Pliening erhält ein mit einer Auflassungsvormerkung abzusicherndes Ankaufs- bzw. Wiederkaufsrecht in folgenden Fällen:

  • Der Käufer hat - Baureife vorausgesetzt - mit dem Rohbau des Wohngebäudes innerhalb von drei Jahren ab Kaufvertragsabschluss nicht begonnen; oder

  • der Käufer hat - Baureife vorausgesetzt - das Wohngebäude innerhalb von fünf Jahren ab Kaufvertragsabschluss nicht bezugsfertig errichtet.

  1. Erbringt der Käufer vor Bezugsfertigkeit des Wohngebäudes durch einen Sachverständigen oder eine vergleichbare Stelle nicht den Nachweis, dass nachfolgende energetische Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

  • Heizwärmebedarf von max. 15 kWh pro Quadratmeter und Jahr
  • spezifischer Primärenergieeinsatz nicht über 120 kWh pro Quadratmeter und Jahr
  • Luftdichtigkeit der Gebäudehülle unter 0,6 Hausvolumen/Stunde bei 50 Pa Unterdruck

so ist an die Gemeinde eine Aufzahlung als einmaligen Geldbetrag in Höhe von

10 % des Kaufpreises

zu zahlen.

Datenstand vom 09.05.2018 14:12 Uhr