Bauleitplanung Nachbargemeinden - Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 100 für das Gebiet "Kirchheim 2030" der Gemeinde Kirchheim b. München - Stellungnahme im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 14.06.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Bauausschuss der Gemeinde Pliening erhebt gegen die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 100 der Gemeinde Kirchheim b. München für das Gebiet „Kirchheim 2030“ folgende Bedenken:
- Es ist wenig realistisch, dass in einem Gebiet mit ca. 3.200 neuen Einwohnern, dem neuen Standort für das Rathaus, einem Bürgersaal und mehreren Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen ohne zentralen Lebensmittelmarkt lediglich 5.800 Fahrzeugbewegungen/Tag zusätzlich entstehen. Auch unter Berücksichtigung einer guten Anbindung an den ÖPNV, erscheint diese Zahl zu niedrig. Zudem bleiben überörtliche relevante Baugebiete (z. B. Gemeinde Poing) unberücksichtigt.
- Gleichzeitig sollen durch die ca. 3.200 Einwohner nur 1.200 zusätzliche Fahrzeugbewegungen auf der Staatsstraße 2082 hervorgerufen werden. Auch dies erscheint vor dem Hintergrund der überwiegend genutzten Fahrtrichtung nach Westen unrealistisch. Auch hier ist auf die relevanten Baugebietsausweisungen in den Nachbargemeinden hinzuweisen, die zu einer zusätzlichen Erhöhung des Verkehrsaufkommens führen.
- In diesem Zusammenhang kann den Ausführungen zur überörtlichen Betrachtung der Umfahrungsstraßen nur zugestimmt werden. Insbesondere die baulichen Entwicklungen in der Gemeinde Poing mit den neuen Baugebieten W 7 und W 8 sind dabei von Bedeutung. Allein hierdurch soll in den nächsten Jahren ein Bevölkerungszuwachs von ca. 4.000 Einwohnern entstehen, der sich zweifelsfrei auch auf die Staatsstraße 2082 auswirkt. Diese bei der Planung unberücksichtigt zu lassen, lässt einen Verstoß gegen das Gebot der Konfliktbewältigung nach § 1 Abs. 3 BauGB vermuten, da diese Planungen hinlänglich bekannt sind und somit in das Planungskonzept einfließen müssen.
- Vor dem Hintergrund, dass bereits heute die Leistungsfähigkeit der Staatsstraße 2082 in der Spitzenstunde insbesondere morgens bereits erreicht ist und die Gemeinden östlich von München im Rahmen eines überörtlichen Verkehrskonzepts nach Lösungen zur Leitung des Verkehrs suchen, erscheint eine ausschließlich fokussierte Betrachtungsweise auf das Baugebiet „Kirchheim 2030“ unrichtig.
- In der den übersandten Unterlagen beigefügten Untersuchung des Verkehrsplaners Prof. Kurzak aus dem Jahr 2007 wird ausgeführt, dass das damalige Konzept der neuen Ortsmitte mit seinen verkehrlichen Auswirkungen unter dem „kritischen Wert von 20.000 Kfz/Tag bleibt. Ein späterer 4-streifiger Ausbau muss nicht berücksichtigt werden.“ Da lt. aktuellem Gutachten in der Spitze über 30.000 Fahrzeuge/Tag die Staatsstraße an dieser Stelle passieren, ist auch dies in der Erarbeitung eines Verkehrswegekonzepts zu berücksichtigen.
- In diesem Zusammenhang ist das Fehlen einer Grundversorgung mit Lebensmitteleinzelhandelsbetrieben, insbesondere im westlichen Teil des Plangebietes aufgrund der dort geplanten großen Zahl von Wohnungen, zu prüfen und bei einer signifikanten Auswirkung auch hinsichtlich der Zahl an Fahrzeugbewegungen nochmals zu hinterfragen
.
Bis zur Vorlage einer überörtlichen Lösung der Verkehrsproblematik auf der Staatsstraße 2082 wird die vorliegende Planung aus grundsätzlichen Überlegungen unter Verweis auf § 2 BauGB abgelehnt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Regierung von Oberbayern, das Landratsamt München und der Regionale Planungsverband München über die Stellungnahme der Gemeinde Pliening zu informieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.06.2018 08:25 Uhr