Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Grundstücke Fl.Nrn. 1786 bis 1786/4 Gemarkung Pliening, nördlich der Kirchheimer Straße und westlich des Kranichweges in Landsham


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 26.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.07.2018 ö Vorberatend 84
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.07.2018 ö Beschliessend 67

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Grundstücke Fl.Nrn. 1786, 1786/1, 1786/2, 1786/3 und 1786/4 Gemarkung Pliening, nördlich der Kirchheimer Straße, westlich des Kranichweges, am westlichen Ortsrand von Landsham mit einer Fläche von ca. 1.100 m² eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen. Ziel ist die Erweiterung der Baukörper nach Westen.

18 dafür : 2 dagegen

Der Gemeinderat beschließt hinsichtlich der geringen Größe des Plangebietes und der Tatsache, dass keine neuen Wohngebäude entstehen sollen, sondern lediglich eine Erweiterung der Bestandsbauten geplant ist, auf die übliche Abtretung von 30 % der Nettobaulandflächen zu verzichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 27.07.2018 10:13 Uhr