Der Bauausschuss erteilt zum Antrag auf Errichtung eines Dreispänners mit vier Wohneinheiten und vier Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1680/28 Gemarkung Pliening, Dreimühlenstraße 1, Landsham seine Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Speicherseestraße-West“ hinsichtlich:
Bauflächenüberschreitung:
a) der Überschreitung der Grundfläche um 12,43 m² durch das Hauptgebäude.
10 dafür : 0 dagegen
b) der Überschreitung der Grundfläche um 64,51 m² durch die Terrassen.
10 dafür : 0 dagegen
c) der Überschreitung der Grundflächen um 8,71 m² durch den Lichtschacht bei Haus 2.
10 dafür : 0 dagegen
- der Überschreitung der Geschossfläche um 19,63 m².
10 dafür : 0 dagegen
Geändertes Baufeld/Terrassen, Lichtschacht und Balkon:
- der Überschreitung der Baugrenze nach Norden um ca. 0,90 m bis max. 1,40 m.
10 dafür : 0 dagegen
- der Überschreitung der Baugrenze nach Osten um ca. 1,10 m bis max. 1,30 m.
10 dafür : 0 dagegen
- der Überschreitung des zulässigen Vorsprungs für den Balkon von der Außenwand um 0,5 m.
10 dafür : 0 dagegen
- der Überschreitung der Baugrenze mit einem Lichtschacht bei Haus 2 mit einer Tiefe von bis zu 0,80 m auf einer Breite von 3,10 m.
10 dafür : 0 dagegen
- der Überschreitung der Baugrenze mit der Terrasse von Haus 1 um ca. 1,80 m nach Westen und ca. 3,0 m nach Süden.
10 dafür : 0 dagegen
- der Überschreitung der Baugrenze mit der Terrasse von Haus 2 um ca. 3,0 m nach Süden.
10 dafür : 0 dagegen
- der Überschreitung der Baugrenze mit der Terrasse von Haus 3 um ca. 2,90 m nach Osten und ca. 3,0 m nach Süden.
Garagen und Stellplätze:
- Errichtung der Garage 1 für die Wohnung 2 mit einer Größe von 6,50 m x 2,50 m inklusive Zufahrt außerhalb der Bauflächen für Carports entlang der östlichen Grenze der Ortsrandeingrünung.
10 dafür : 0 dagegen
- Errichtung der Garage 2 mit einer Größe von 6,50 m x 2,50 m und des Stellplatzes 1 mit einer Größe von 6,00 m x 2,50 m für die Wohnung 1 nordwestlich des Hauptgebäudes teilweise außerhalb der Bauflächen für Carports.
10 dafür : 0 dagegen
- Errichtung des Stellplatzes 2 mit einer Größe von 5,00 m x 2,30 m für die Wohnung 1 nördlich des Hauptgebäudes, teilweise außerhalb der für die Errichtung von Carports festgesetzten Flächen.
10 dafür : 0 dagegen
- Errichtung des Stellplatzes 3 mit einer Größe von 5,00 m x 2,30 m für die Wohnung 2 nördlich des Hauptgebäudes, teilweise außerhalb der für die Errichtung von Carports festgesetzten Flächen.
10 dafür : 0 dagegen
- Errichtung des Stellplatzes 4 mit einer Größe von 5,00 m x 2,30 m für die Wohnung 3 nördlich des Hauptgebäudes, teilweise außerhalb der für die Errichtung von Carports festgesetzten Flächen.
10 dafür : 0 dagegen
- Errichtung des Stellplatzes 5 mit einer Größe von 5,00 m x 2,30 m für die Wohnung 4 nördlich des Hauptgebäudes, teilweise außerhalb der für die Errichtung von Carports festgesetzten Flächen.
10 dafür : 0 dagegen
- Errichtung der Garage 3 mit einer Größe von 6,50 m x 2,50 m und des Stellplatzes 6 mit einer Größe von 6,00 m x 2,50 m für die Wohnung 4
nordöstlich des Hauptgebäudes teilweise außerhalb der Bauflächen für Carports.
10 dafür : 0 dagegen
- Errichtung der Garage 4 für die Wohnung 3 mit einer Größe von 6,50 m x 2,50 m inklusive Zufahrt außerhalb der Bauflächen für Carports entlang der westlichen Grenze der Grundstückseingrünung.
10 dafür : 0 dagegen
Pultdach Erker:
- der Errichtung eines Pultdaches mit einer Dachneigung von 5° für den erdgeschossigen Erker auf der Südseite bei Haus 2.
10 dafür : 0 dagegen
Abstände Hauptfirst – Dachgauben/Zwerchgiebel:
- der Reduzierung des Abstandes zwischen Zwerchgiebelfirst und Hauptfirst um 0,30 m.
10 dafür : 0 dagegen
- der Reduzierung des Abstandes zwischen Gaubenfirst und Hauptfirst um 0,10 m.
10 dafür : 0 dagegen
Zaunausführung:
- der Errichtung eines Metallzauns an der West-, Süd und Ostseite des Grundstücks mit einer Länge von ca. 100 m.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einfriedung gemäß Bebauungsplan mit einer Höhe von 1,20 m und sockellos zu erfolgen hat.
10 dafür : 0 dagegen
Müllhäuschen und Technik:
- der Errichtung der Müllhäuschen mit einem Abstand von ca. 1,00 m zur Straßenbegrenzungslinie an der Dreimühlenstraße.
10 dafür : 0 dagegen
- der Errichtung der Wärmepumpenaußengeräte mit einem Abstand von bis zu 1,50 m zur Straßenbegrenzungslinie an der Dreimühlenstraße.
10 dafür : 0 dagegen
Einvernehmenserteilung:
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Dreispänners mit vier Wohneinheiten sowie vier Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1680/28 Gemarkung Pliening, Dreimühlenstraße 1, Landsham, unter Berücksichtigung der vorgenannten Befreiungen.