Bauleitplanung - Einbeziehungssatzung für die Grundstücke Fl.Nr. 1786, 1786/1, 1786/2, 1786/3 und 1786/4 Gemarkung Pliening, nördlich der Kirchheimer Straße, westlich von Landsham - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 07.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.11.2019 ö Beschliessend 153

Beschluss

1. Staatliches Bauamt Rosenheim
1.1 Einwendung / Anregung vom 05.09.2019

  • Die Einbeziehungssatzung sieht eine Erschließung an die St 2082 über die bereits bestehende Zufahrt zur St 2082 vor. Es dürfen keine zusätzlichen Zufahrten, genauso keine zusätzlichen Baustellenzufahrten während des Bauvorhabens, angelegt werden.
  • Im Bereich der Sichtfelder (3 m x 70 m) der Zufahrt zur Staatsstraße 2082 darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung die Straßenoberkante des angrenzenden Fahrbahnrandes um nicht mehr als 0.80 m überragen. Ebenso wenig dürfen dort keine Sichthindernisse errichtet und Gegenstände gelagert oder hinterstellt werden, die diese Höhe überschreiten. (Art. 26 BayStrWG i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, unter Berücksichtigung der RAL/RASt)

Sonstige sachliche Informationen:

  • Der Straße und ihren Nebenanlagen dürfen durch das Bauvorhaben keine Abwässer sowie Dach- und Niederschlagswässer aus den Grundstücken zugeführt werden.
  • Die Dachentwässerung ist auf dem Grundstück, in eigene Entwässerung, einzuleiten.
  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Bebauungsplanbereich im Einwirkungsbereich der Straßenemission befindet. Eventuell künftige Forderungen auf die Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger können daher gemäß der Verkehrslärmschutzrichtlinien (VLärmSchR 97) durch den Eigentümer nicht geltend gemacht werden. Dieser Hinweis sollte im Bebauungsplan mit aufgenommen werden.

1.2 Beschluss:

Die vorgebrachten Anregungen vom 05.09.2019 sind identisch zu den bereits behandelten Anregungen vom 26.06.2019. Der Bauausschuss hat hierzu in seiner Sitzung am 08.08.2019 bereits Stellung bezogen und entsprechende Beschlüsse gefasst.

Die entsprechenden Änderungen wurden bereits eingearbeitet.

Da sich keine neuen entscheidungserheblichen Gesichtspunkte gegenüber der letzten Beschlussfassung ergeben haben, wird an den Beschlüssen vom 08.08.2019 festgehalten.

10 dafür : 0 dagegen

2. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
2.1 Einwendung / Anregung vom 07.10.2019

Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 26.06.2019 und bitten auch unter 5. Denkmalpflege um angemessene und korrekte Berücksichtigung. Der Hinweis auf die Meldepflicht nach Art. 8 Abs. 1 bis 2 BayDSchG ist durch einen Hinweis auf die bestehende Erlaubnispflicht nach Art. 7 Abs. 1 BayDSchG zu ersetzen. Die betroffenen Bodendenkmäler:

- D-1-7836-0070, Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung und verebnete Viereckschanze der späten Latènezeit.

- D-1-7836-0474, Körpergräber des Endneolithikums (Glockenbecherkultur), Brandgräber der Urnenfelderzeit sowie Siedlung der Urnenfelderzeit und der Latènezeit.

sind auch in der Begründung nachrichtlich wiederzugeben.

Eine Begrenzung des Erlaubnisvorbehaltes auf die bereits bekannte Denkmalfläche ist nicht möglich. Bodeneingriffe jeglicher Art bedürfen im gesamten Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung einer vorherigen denkmalrechtlichen Erlaubnis nach Art. 7 Abs. 1 BayDSchG worauf wir sowohl unter 5. Denkmalpflege als auch unter C. 8. unmissverständlich hinzuweisen bitten.

Zudem bitten wir um lagegenaue Darstellung im zugehörigen Planwerk.

2.2 Beschluss:
Zu den vorgebrachten Anregungen wird wie folgt Stellung genommen:

Der Anregung zur Begründung wird entsprochen. Die Begründung unter Punkt 5 „Denkmalpflege“ Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt entsprechend angepasst:

„Aufgrund der Siedlungsgunst sowie der Denkmaldichte im unmittelbaren Umfeld des Geltungsbereichs (Bodendenkmal Nr. D-1-7836-0070 „Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung und verebnete Viereckschanze der späten Latènezeit“ und D-1-7836-0474 „Körpergräber des Endneolithikums (Glockenbecherkultur), Brandgräber der Urnenfelderzeit sowie Siedlung der Urnenfelderzeit und der Latènezeit“) ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit dem Auffinden von Bodendenkmälern zu rechnen.

10 dafür : 0 dagegen

Die vorgebrachten Anregungen in Bezug auf die denkmalrechtliche Erlaubnis wurden bereits, in ähnlicher Form, in Rahmen der ersten Beteiligung der Behörden vorgebracht und bereits in den Hinweisen und der Begründung zur Einbeziehungssatzung Rechnung getragen.

Weitere Änderungen oder Ergänzungen sind nicht erforderlich.

10 dafür : 0 dagegen

Der Anregung zur lagegenauen Darstellung der Bodendenkmäler im zugehörigen Planwerk kann aufgrund der vorhandenen technischen Möglichkeiten nicht entsprochen werden. Um der Anregung Rechnung zu tragen, wird der Begründung ein entsprechender Auszug aus dem Bayerischen Denkmal-Atlas beigefügt.

10 dafür : 0  dagegen

Satzungsbeschluss:
Der entsprechend vorherigen Beschlussfassungen geänderte Entwurf der Einbeziehungssatzung für die Grundstücke Fl.Nr. 1786, 1786/1, 1786/2, 1786/3 und 1786/4 Gemarkung Pliening mit Begründung in der Fassung vom 07.11.2019 wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2019 09:44 Uhr