Bauleitplanung Nachbargemeinden - Bebauungsplan Nr. 41.1 der Gemeinde Poing "Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing - Neukonzeption/Erweiterung" - Stellungnahme im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 07.11.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die Gemeinde Pliening erhebt gegen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41.1 der Gemeinde Poing „Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing – Neukonzeption / Erweiterung“ weiterhin Einwendungen.
Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim teilte auf telefonische Nachfrage am 08.10.2019 mit, als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Auslegung nach § 4 Abs. 1 BauGB nicht beteiligt worden zu sein.
Der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes kommt nach Ansicht der Gemeinde Pliening allerdings insbesondere zur Niederschlagswasserabteilung ein besonderes Gewicht zu.
Daher wird die Planung weiterhin abgelehnt. Durch das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim ist zunächst zu
bestätigen, dass die geplante Neukonzeption bzw. Erweiterung des Sport-, Freizeit- und Erholungszentrums die Niederschlagswasserableitung nicht beeinträchtigt und der Ortsteil Ottersberg dementsprechend bei Starkregenereignissen nicht von abfließendem Hangwasser bedroht wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.11.2019 09:44 Uhr