Kommunalrecht - Ehrenamtlichkeit der weiteren Bürgermeister/der weiteren Bürgermeisterinnen und Grundsatzentscheidung über die Bestellung eines Dritten Bürgermeisters/einer Dritten Bürgermeisterin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 07.05.2020 ö 31

Beschluss

Der Gemeinderat verzichtet auf den Erlass einer Satzung, mit der weitere Bürgermeister zu berufsmäßigen Bürgermeistern bestimmt werden. Die weiteren Bürgermeister sind deshalb Ehrenbeamte der Gemeinde.

21 dafür : 0 dagegen

Der Gemeinderat beschließt, dass ein Dritter Bürgermeister/eine Dritte Bürgermeisterin zu wählen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.08.2020 08:38 Uhr