Jahresabschluss 2019 - Vorlage gem. Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 28.05.2020
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat vorzulegen. Die Jahresrechnung umfasst den kassenmäßigen Abschluss (Anlage 1) und die Haushaltsrechnung (Anlage 2). Der Jahresrechnung sind gem. § 77 Abs. 2 KommHV folgende Unterlagen beizufügen:
- eine Vermögensübersicht (Anlage III.1)
Übersicht über die Schulden (Anlage III.2)
Übersicht über die Rücklagen (Anlage III.3)
ein Rechnungsquerschnitt (Anlage III.4)
eine Gruppierungsübersicht (Anlage III.5)
ein Verzeichnis der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse (keine Vorhanden) und Verwahrgelder (Anlage III.6)
ein Rechenschaftsbericht (Anlage III.7)
Die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung ist erst nach örtlicher Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss vom Gemeinderat zu beschließen.
Datenstand vom 05.10.2020 15:30 Uhr