Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2577 Gemarkung Pliening, Hachinger Weg 12, Landsham - Städtebauliche Einschätzung des Landratsamtes und Stellungnahme des Planers dazu


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.07.2020 ö Beschliessend 115

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt zur Stellungnahme des Landratsamtes Ebersberg vom 16.04.2020 zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2577 Gemarkung Pliening, Hachinger Weg 12, Landsham wie folgt Stellung:

Der geplante Hofbereich für die zweite Wohneinheit wurde in der Bauausschuss-Sitzung ausführlich diskutiert. Allerdings wurde dabei lediglich der Umfang der Überschreitung des Bauraums nach Osten und die Präzedenzfallwirkung durch die Abgrabung bei anderen Vorhaben thematisiert.

Eine mögliche dreigeschossige Wirkung des Gebäudes durch die geplante Abgrabung wurde nicht besprochen. Seitens des Bauausschusses wird diese auch nicht gesehen.

Das Gebäude hält mit einer Wandhöhe von 6,05 m die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Außerdem sind Abgrabungen lt. Bebauungsplan nicht ausgeschlossen. Würde der Antragsteller also den Hof innerhalb des Bauraums realisieren, würde sich hierdurch keine Abweichung vom Bebauungsplan und somit auch kein Befreiungstatbestand ergeben.

Lediglich aus der Perspektive des Hofes innerhalb der Abgrabung könnte eine dreigeschossige Wirkung entstehen. Dies ist jedoch eine sehr spezielle Sichtweise, da sie nur auf den Betrachter wirkt, der sich auch im Hof befindet. Die übliche Betrachtungsweise – vor der öffentlichen Verkehrsfläche – lässt eine solche Wirkung nicht erkennen. Zudem befindet sich die Abgrabung an der Ostseite des rechteckig geplanten Gebäudes und damit an einer der schmalen Seiten. Der Baukörper wird jedoch durch seine Längsseiten (entlang der Straße nach Norden und zum Garten nach Süden) dominiert, so dass auch diese Sichtweise des Landratsamtes nicht nachvollzogen werden kann.

Zusammengefasst ergeben sich durch die Einschätzung des Landratsamtes Ebersberg und die Stellungnahme des Planfertigers keine neuen entscheidungserheblichen Aspekte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.08.2020 13:59 Uhr