Kommunalrecht - Umgang mit Sitzungsunterlagen gemäß § 4 Abs. 2 Geschäftsordnung für den Gemeinderat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 27.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der Beratung der Geschäftsordnung in der Gemeinderatssitzung am 23.07.2020 kam es zu Unsicherheiten hinsichtlich der Anwendung von § 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Pliening (GeschO).

§ 4 Abs. 1 GeschO hat Grundsätze zur Verschwiegenheitspflicht zum Inhalt. Zur Aufnahme von § 4 Abs. 2 GeschO erläutert der Bayerische Gemeindetag folgendes:

„…Beschlussvorlagen auch für öffentliche Sitzungen sind Ausarbeitungen der Verwaltung, die grundsätzlich nur der internen Information der Mitglieder des Gemeinderates dienen. Diese dürfen von einzelnen Ratsmitgliedern weder an die Presse herausgegeben noch sonst – etwa auf der Homepage einer Partei, in einem Blog o.ä. – veröffentlicht werden. Dies folgt bereits aus der Zweckbestimmung der Sitzungsunterlagen, die allein dazu dienen, die entsprechenden Sitzungen der Gremien sachgerecht vorzubereiten…“.

Datenstand vom 02.09.2020 15:57 Uhr