Straßenverkehrsordnung - Freigabe einer Einbahnstraße für Radfahrer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 29.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.04.2021 ö

Diskussionsverlauf

In der Verkehrsschau 2016 wurde angeregt, die parallel zur Geltinger Straße verlaufende Einbahnstraße für den Radfahrer auch zur entgegengesetzten Richtung zu erlauben.
Die Freigabe wurde seitens der Gemeinde Pliening und der örtlichen Polizeiinspektion Poing befürwortet.

Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) können Einbahnstraßen, bei nicht mehr als 30 km/h Höchstgeschwindigkeit, für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden, wenn eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist und für den Radverkehr ein Schutzraum angelegt wird.

Die Einbahnstraße weist eine Breite von ca. 4,00 m auf, sie ist gerade und einsehbar.
Nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen soll der Schutzstreifen des Radfahrers 1,25 m betragen, somit verbliebe für den Fahrzeugverkehr eine verbleibende Restfahrbahnbreite von 2,75 m.
Die Mindestfahrbahnbreite für eine Fahrbahn beträgt 3,05 m gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Aufgrund der örtlichen Gegebenheit (kurze, überschaubare Strecke) wurde eine Prüfung des Sachverhalts bei der Regierung von Oberbayern beantragt.

Mit Schreiben vom 04.03.2021 teilt die Regierung mit, dass der Freigabe des Radverkehrs in Gegenrichtung der einbahngeregelten Straße in Pliening nichts im Wege steht.
Dies wurde mit E-Mail vom Landratsamt Ebersberg, untere Straßenverkehrsbehörde, bestätigt.

Die verkehrsrechtliche Anordnung wurde seitens der Gemeinde Pliening am 23.03.2021 erlassen; Anbringung der Beschilderung wird demnächst erfolgen.

Datenstand vom 12.05.2021 08:06 Uhr