Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.07.2020 beschlossen, sich am Förderprogramm der bayerischen Staatsregierung zum Ausbau eines Gigabitnetzes zu beteiligen. Die Verwaltung wurde beauftragt, Angebote zur Begleitung des Förderverfahrens einzuholen und Herrn Frick wurde dazu ermächtigt, einen Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Es wurden daher sechs Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Fünf Angebote sind eingegangen.
Aufgrund der pandemiebedingten Sondersituation und Mitarbeiterwechsel (Ausscheiden zuständiger Sachbearbeiter) im Rathaus konnte das Vergabeverfahren nicht zu Ende gebracht werden. Nach Absprache mit Frau Rechtsanwältin Dr. Bauer (Fachanwältin für Vergaberecht) mussten wir das eingeleitete Vergabeverfahren aufheben. Weiter erläuterte sie, dass bei einem Betrag bis 5000 € keine erneute Angebotseinholung durchzuführen ist. Wir können gemäß „Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration vom 31.07.2018“ Nr. 1.2.10, 1.11.5 direkt vergeben. Auf diese Weise wird das Vergabeverfahren erleichtert und schneller durchgeführt.
Da im Fall des Breitbandausbaus die Arbeit eines Ingenieurbüros in zwei Teilen zu betrachten ist, besteht die Möglichkeit, zunächst die Markterkundung durchzuführen. Die entfallenden Kosten können mit dem so genannten „Startgeld Netz“ in Höhe von einmalig 5.000 €, mit dem der Freistaat Bayern die Kommunen bei der administrativen Abwicklung des Förderprogramms zum Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen unterstützt, abgedeckt werden. In diesem Sinne werden die ersten Schritte des Förderverfahrens (Markterkundung) für die Gemeinde kostenfrei sein.
Mit Schreiben vom 17.03.2021 erteilte Herr Erster Bürgermeister Frick einen Auftrag an die „Breitbandberatung Bayern“ GmbH zur Begleitung bei den ersten drei Schritten des Förderverfahrens nach der Bayerische Gigabitrichtlinie, nämlich einer Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet, der Markterkundung im vorläufigen Erschließungsgebiet und die Veröffentlichung des Ergebnisses der Markterkundung. Die Vergabe erfolgte im Rahmen eines Direktauftrags, da der Betrag unter dem Schwellenwert liegt.
Die „Breitbandberatung Bayern“ GmbH beeindruckte mit Engagement sowie den vorgelegten Empfehlungen und Bewertungen. Die Vergabe erfolgte unter der Berücksichtigung des Gebotes der Richtlinie „Vergabe von Aufträgen im kommunalen“, Nr. 1.2.10, den beauftragten Unternehmen regelmäßig zu wechseln (bislang wurde stets dasselbe Ingenieurbüro beauftragt).
Mit der Beendigung der Markterkundung wird die erste Phase nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie abgeschlossen. Der Gemeinderat wird anschließend über die Beauftragung zur Errichtung der passiven Netzinfrastruktur und damit verbundene weitere Verfahren entscheiden.