Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Löschung des beschränkt-öffentlichen Weges Nr. 21 "Geh- und Radweg Landsham - Grub" durch Umstufung als Bestandteil der Ortsstraße Nr. 97 "Gruber Straße und Teil der Parsdorfer Straße" bzw. als Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 5 "Landsham - Grub


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.06.2021 ö Beschliessend 70

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das Karteiblatt für beschränkt öffentliche Wege Nr. 21 für den „Geh- und Radweg Landsham – Grub“ zu schließen, da die Verkehrsfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 1855/2/Teilfläche Gemarkung Pliening durch Umstufung der Ortsstraße Nr. 97 „Gruber Straße und Teil der Parsdorfer Straße“ zugewiesen wurde. Die Grundstücke 1852/2 und 1855/2/Teilfläche Gemarkung Pliening wurden zudem der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 5 „Landsham – Grub“ zugewiesen.

Der Beschluss zum Tagesordnungspunkt 36 der öffentlichen Bauausschuss-Sitzung vom 06.02.2020 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2021 13:22 Uhr