Vollzug des Bayerischen Straßen und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung der. Fl.Nr. 1614/4 Gemarkung Pliening zum beschränkt öffentlichen Weg als Fußgängerbereich - "Dorfplatz"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.08.2021 ö Beschliessend 99

Beschluss

Der „Dorfplatz“ auf der Fl.Nr. 1614/4 Gemarkung Pliening wird gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg „Dorfplatz“ (Fußgängerzone) gewidmet.

Der Weg mit der Fl.Nr. 1614/4 Gemarkung Pliening ist auf einem neuen Karteiblatt einzutragen und dem Bestandverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege hinzuzufügen.

Bezeichnung des Straßenzuges
Dorfplatz
Flurnummer
1614/4 Gemarkung Pliening
Anfangspunkt
Einmündung in Ortsstraße Nr. 77 „Flurstraße“
Endpunkt
Einmündung in Ortsstraße Nr. 19 „Brennhausstraße“
Länge
0,053 km
Straßenbaulast
Gemeinde Pliening
Widmungsbeschränkungen
Nur für Fußgänger und Radfahrer

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Berichtigungen im Bestandverzeichnis durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.08.2021 11:29 Uhr