Klimaschutz - Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen - a) Vorstellung der Ergebnisse des Energienutzungsplanes für die Gemeinde Pliening durch die Energieagentur Ebersberg-München und b) Entscheidung über das weitere Vorgehen hier: Änderung des Flächennutzungsplanes für Darstellung von Potentialflächen für Windenergie- bzw. Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 15.11.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zu potentiellen Standorten für Windenergieanlagen und Freiflächenphotovoltaikanlagen zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt die Ergebnisse der Potentialanalyse für Windenergieanlagen der Energieagentur Ebersberg-München an den Regionalen Planungsverband München weiterzuleiten.
17 dafür : 1 dagegen
Der Gemeinderat beschließt auf Basis der Ausführungen der Energieagentur Ebersberg-München einen sachlichen Teilflächennutzungsplan nach § 5 Abs. 2 Buchstabe b Baugesetzbuch mit dem Ziel der Darstellung von Gebieten für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung und Nutzung erneuerbarer Energie – Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen – aufzustellen.
Erforderliche Mittel sind in der Haushaltsplanung 2023 einzuplanen.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zu den Potentialen für Wärmenetze in den Ortsteilen sowie die Nutzung regenerativer Wärmeträger (z. B. Grundwasserwärme bzw. Flächenkollektoren für kleinere Wärmeanlagen), die Möglichkeiten zur Errichtung von Photovoltaik-Großdachanlagen (z. B. im Gewerbegebiet Landsham) sowie zu den Potentialen zur Nutzung von Photovoltaik-Anlagen auf gemeindlichen Liegenschaften zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Ebersberg-München die aufgezeigten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.11.2022 13:27 Uhr