Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage auf den Grundstücken Fl.Nr. 2349/Teilfläche und 2349/4 Gemarkung Pliening, Gerharding


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.01.2023 ö Vorberatend 5
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö Beschliessend 4

Beschluss

Herr Maximilian Kern ist aufgrund verwandtschaftlicher Verhältnisse zum Antragsteller zu diesem Tagesordnungspunkt persönlich beteiligt und von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.

9 dafür : 0 dagegen

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 2349/Teilfläche und 2349/4 Gemarkung Pliening, mit einer Fläche von ca. 200.000 m², gelegen am westlichen Rand des Gemeindegebietes, nördlich der Staatsstraße 2082. Ziel ist die Darstellung einer Fläche für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (Sondergebiet).

9 dafür : 0 dagegen

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 2349/Teilfläche und 2349/4 Gemarkung Pliening, mit einer Fläche von ca. 200.000 m², gelegen am westlichen Rand des Gemeindegebietes, nördlich der Staatsstraße 2082. Ziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen.

9 dafür : 0 dagegen

Die Übernahme der Planungskosten, erforderlicher Gutachten, notwendiger juristischer Beratung sowie die Kosten eines möglichen ökologischen Ausgleichs für die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2023 10:20 Uhr