Jahresabschluss 2022 - Vorlage gem. Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 27.07.2023
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat vorzulegen. Die Jahresrechnung umfasst den kassenmäßigen Abschluss (Anlage 1) und die Haushaltsrechnung (Anlage 2). Der Jahresrechnung sind gem. § 77 Abs. 2 KommHV folgende Unterlagen beizufügen:
- Vermögensübersicht (Anlage III.1)
Übersicht über die Schulden (Anlage III.2)
Übersicht über die Rücklagen (Anlage III.3)
Rechnungsquerschnitt (Anlage III.4)
Gruppierungsübersicht (Anlage III.5)
Verzeichnis der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse (keine Vorhanden) und Verwahrgelder (Anlage III.6)
Rechenschaftsbericht (Anlage III.7)
Die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung ist erst nach örtlicher Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss vom Gemeinderat zu beschließen.
Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag ohne Beschluss zur Kenntnis.
Datenstand vom 01.08.2023 10:20 Uhr