Gemeinsames Kommunalunternehmen Ver- und Entsorgung München Ost (gKU VE|MO) - Anpassung der Formulierung der Unternehmenssatzung hinsichtlich der Unternehmensaufgabe
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 29.08.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Präzisierung der Unternehmensaufgabe des gKU VE München Ost hinsichtlich der Aufgabe der Trinkwasserversorgung in Bezug auf die Löschwasserversorgung und die Trinkbrunnen zu.
Die neue Formulierung lautet:
„Dem gemeinsamen Kommunalunternehmen wird nach Art. 50 Abs. 1, 26 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 89 Abs. 2 S. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern die Aufgabe der Versorgung der Gebiete im räumlichen Wirkungsbereich des Unternehmens mit Trinkwasser, was die Bereitstellung von Löschwasser für den Grundschutz, soweit dies technisch möglich und hygienisch vertretbar ist, sowie die Bereitstellung von Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist, umfasst, und die Aufgabe der Beseitigung des Schmutzwassers im räumlichen Wirkungsbereich übertragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.09.2024 10:21 Uhr