Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Gelting - nördlich der Straße "Am Tanzfleckl" für die Grundstücke Fl.Nrn. 854/15/Teilfläche, 854/17, 854/20 und 854/26 Gemarkung Gelting


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.05.2025 ö Vorberatend 31
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.05.2025 ö Beschliessend 32

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Gelting – nördlich der Straße „Am Tanzfleckl“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 854/19 und 854/20 Gemarkung Gelting einzustellen.
 
9 dafür: 1 dagegen

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassungen:

„Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Gelting – nördlich der Straße „Am Tanzfleckl“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 854/15/Teilfläche, 854/17, 854/20 und 854/26 Gemarkung Gelting zu ändern. Ziel ist die Ausweisung von jeweils einem Einfamilienhaus auf den Grundstücken Fl.Nrn. 854/20 und 854/26 Gemarkung Gelting. Das Grundstück Fl.Nr. 854/17 Gemarkung Gelting soll einen größeren Bauraum erhalten, mit der Maßgabe, dass der Anbau eine Höhenbegrenzung von ca. 3 Meter enthält.“

8 dafür: 2 dagegen

„Die Übernahme der Planungskosten, ggf. erforderlicher Gutachten, notwendiger juristischer Beratung sowie die Kosten eines möglichen ökologischen Ausgleichs für den Bebauungsplan „Gelting – nördlich der Straße „Am Tanzfleckl“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 854/15/Teilfläche, 854/17, 854/20 und 854/26 Gemarkung Gelting sind in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.“

10 dafür: 0 dagegen

Der Bau- und Umweltausschuss billigt – vorbehaltlich des Beschlusses des Gemeinderates über die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren – den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gelting – nördlich der Straße „Am Tanzfleckl““ in der Fassung vom 08.05.2025. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 12.05.2025 09:50 Uhr