Jahresabschluss 2023 - Vorlage gem. Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 29.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.04.2025 ö 26

Diskussionsverlauf

Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat vorzulegen. Die Jahresrechnung umfasst den kassenmäßigen Abschluss (Anlage 1) und die Haushaltsrechnung (Anlage 2). Der Jahresrechnung sind gem. § 77 Abs. 2 KommHV folgende Unterlagen beizufügen.:
  • Vermögensübersicht (Anlage III.1)
  • Übersicht über die Schulden (Anlage III.2)
  • Übersicht über die Rücklagen (Anlage III.3)
  • Rechnungsquerschnitt (Anlage III.4)
  • Gruppierungsübersicht (Anlage III.5)
  • Verzeichnis der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse (keine Vorhanden) und Verwahrgelder (Anlage III.6)
  • Rechenschaftsbericht (Anlage III.7)

Die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung ist erst nach örtlicher Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss vom Gemeinderat zu beschließen. 

Datenstand vom 09.05.2025 11:09 Uhr