Feiertagsgesetz - Gesetzlicher Feiertag Mariä Himmelfahrt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 22.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.05.2025 ö

Diskussionsverlauf

Gemäß Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 des Feiertagsgesetzes ist Mariä Himmelfahrt (15. August) ein gesetzlicher Feiertag, wenn sich die Bevölkerung der jeweiligen Gemeinde überwiegend aus Angehörigen der katholischen Kirche zusammensetzt. 
Nach den im Rahmen des Zensus 2022 erhobenen Daten hatten zum Zensusstichtag, dem 15. Mai 2022, in der Gemeinde Pliening 2.521 katholische und 568 evangelische Einwohner ihren Wohnsitz. 

Mariä Himmelfahrt ist danach ab 15.08.2025 weiterhin in der Gemeinde Pliening ein gesetzlicher Feiertag.

Datenstand vom 28.05.2025 09:45 Uhr