Datum: 12.05.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:24 Uhr bis 21:26 Uhr
Öffentliche Sitzung
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47. Genehmigung der Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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12.05.2016
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ö
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Beschliessend
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47 |
Diskussionsverlauf
Vor Eintritt in die Tagesordnung erklärt Herr Burghart, dass der TOP 18 der nichtöffentlichen Sitzung in öffentlicher Sitzung behandelt werden soll, da keine Gründe für eine Beratung in nichtöffentlicher Sitzung vorliegen. Mit diesem Vorgehen besteht Einverständnis. Der Tagesordnungspunkt wird als TOP 53 in der öffentlichen Sitzung behandelt.
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48. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.04.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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12.05.2016
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ö
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Beschliessend
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48 |
Diskussionsverlauf
Gegen das Protokoll der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 14.04.2016 werden keine Einwände erhoben. Das Protokoll ist somit genehmigt.
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49. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 382/7 Gemarkung Pliening, Pleonstraße 2, Pliening
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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12.05.2016
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ö
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Beschliessend
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49 |
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zum Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Herdweg“ zur Errichtung eines Holzzaunes auf dem Grundstück Fl.Nr. 382/7 Gemarkung Pliening, Pleonstraße 2, Pliening, mit einer Höhe von 1,80 m und einer Gesamtlänge von 14,70 m an der südlichen Grundstücksgrenze seine Zustimmung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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50. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Überdachung eines Fahrsilos auf dem Grundstück Fl.Nr. 1680 Gemarkung Pliening, Schulstraße 12, Landsham
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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12.05.2016
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ö
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Beschliessend
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50 |
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt für die Verlängerung der Baugenehmigung für die Überdachung eines Fahrsilos auf dem Grundstück Fl.Nr. 1680 Gemarkung Pliening, Schulstraße 12, Landsham, das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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51. Bauleitplanung - Bebauungsplan "Landsham Süd" - Grundsätzliche Zustimmung und Freigabe für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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12.05.2016
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ö
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Beschliessend
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51 |
Beschluss
Herr Bauer-Eberhart beantragt, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:
Der Bauausschuss beschließt, eine Ergänzung in der Begründung vorzunehmen, dass die Beantragung einer zweiten Wohneinheit für die Parzellen 28 bis 31 keinen Verstoß gegen die Grundzüge der Planung darstellt
.
7 dafür : 2 dagegen
Den bisherigen Beschluss wie folgt fassen:
Der Bauausschuss beschließt, den ergänzten Vorentwurf des Bebauungsplanes „Landsham Süd“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 12.05.2016 freizugeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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52. Regionalplan für die Region München - Beteiligungsverfahren zur Gesamtfortschreibung - Stellungnahme im Verfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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12.05.2016
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ö
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Vorberatend
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52 |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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02.06.2016
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ö
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Beschliessend
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41 |
Beschluss
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:
„Die Gemeinde Pliening nimmt zum Entwurf des Regionalplans für die Region München (14) in der Fassung vom 10.12.2015 wie folgt Stellung:
1. Die Grundsätze und Ziele des Regionalplans sind hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und zur besseren Lesbarkeit grundsätzlich zu prüfen und anzupassen. Eine „Verschlankung“ des Regionalplans, verbunden mit einer besseren Übersichtlichkeit, wird als notwendig erachtet.
Beispielhaft werden hier der Entfall des Grundsatzes B I 1 G 1.2 und B I 4 Z 4.1 genannt, die bereits über das Baugesetzbuch ausreichend geregelt sind. Ebenso wird das Ziel B V 3 Z 3.2 als nicht notwendig erachtet.
9 dafür : 0 dagegen
2. Der regionale Grünzug zwischen Gelting und Markt Schwaben ist auf eine Breite von ca. 0,7 bis 0,8 km (analog der Breite des Grünzuges zwischen Pliening und Finsing) zu reduzieren. Die Reduzierung hat im Osten des Grünzuges entlang der St 2580 zu erfolgen.
7 dafür : 2 dagegen
3. Der regionale Grünzug im nordwestlichen Gemeindegebiet ist so anzupassen, dass der Ortsteil Landsham Moos nicht mehr von diesem erfasst wird.
9 dafür : 0 dagegen
4. Das regionale Trenngrün Nr. 9 zwischen Poing und Ottersberg ist funktionslos. Es ist daher ersatzlos zu streichen.
7 dafür: 2 dagegen
5. Die Gemeinde Pliening lehnt es kategorisch ab, das regionalplanerische Trenngrün Nr. 10 überwiegend auf ihrem Gemeindegebiet zu erbringen.
Lt. Flächennutzungsplan der Gemeinde Poing ist nördlich der noch zu entwickelnden Baugebiete in Richtung Gemeinde Pliening ein ca. 80 m bis 100 m breiter Grünbereich vorgesehen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich dabei um die Hälfte des in diesem Bereich zu erbringenden Trenngrün handelt. Die Darstellung des Trenngrün hinsichtlich der Lage und Breite ist anzupassen. Ein entsprechender Hinweis in der Begründung wird als erforderlich erachtet.
Sollte dieser Anregung nicht entsprochen und in der Folge die Gemeinde Pliening einseitig mit dem Trenngrün belastet werden, wird dessen ersatzlose Streichung gefordert. Die Gemeinde Pliening erachtet es als nicht sachgerecht, eine Gemeinde mit der Erbringung von Grünflächen (Trenngrün und Grünzüge) einseitig zu belasten, während angrenzende Nachbargemeinden uneingeschränkt eine massive Expansionspolitik betreiben.
6 dafür : 3 dagegen
6. Das regionale Trenngrün Nr. 12 zwischen Landsham und Kirchheim ist ersatzlos zu streichen, da es den Grundsätzen des Regionalplans B II 2 G 2.4 und B IV 1 G 1.5 widerspricht. Diese Grundsätze sind aus planungsrechtlicher Sicht und aus Gründen der Ortsentwicklung als höherrangig einzustufen.
5 dafür : 4 dagegen
7. Bereits mit Beschluss vom 25.01.2007 wurde der Wegfall des Trenngrün Nr. 13 zwischen Landsham und Grub gefordert.
Grundsätzlich wird klargestellt, dass der Entfall der Trenngrün nicht dem Ziel dient, zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde zu schaffen. Gleichzeitig wäre ein Festhalten an den Trenngrün Nr. 12 und 13 weder sachgerecht noch praxisnah. Ausschließlich auf die Trenngrün und Grünzüge bezogen müssten sich bei der Entwicklung der Gemeinde Pliening die Ortsteile Pliening und Landsham „aufeinander zu entwickeln“. Dies würde u. a. naturschutzfachlichen Belangen in erheblichem Maße widersprechen. Gleichzeitig würde es, insbesondere bei der Ausweisung neuer Gewerbeflächen, zwangsläufig zu einer zusätzlichen Belastung der Bewohner von Landsham und Pliening führen, da der Verkehr aus den Baugebieten ausschließlich über die St 2082 abgewickelt werden kann. Dies kann weder städtebauliches noch regionalplanerisches Ziel sein.
6 dafür : 3 dagegen
8. Grundsätzlich wird festgestellt, dass die im bisherigen Punkt B I 1 G 1.2.1 zu landschaftlichen Vorbehaltsgebieten getroffenen Aussagen im Umkehrschluss bedeuten, dass die darin enthaltenen Punkte in den „Nicht“-Vorbehaltsgebieten nicht gelten, was im Widerspruch zu bundesrechtlichen Regelungen stünde (§ 1 a Abs. 2 BauGB). Insofern sind die unter G 1.2.1 genannten Grundsätze im Außenbereich stets zu berücksichtigen und nicht nur in den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten. Der Grundsatz kann ersatzlos entfallen.
Konkret stellt das landschaftliche Vorbehaltsgebiet nördlich von Pliening und Landsham einen massiven Eingriff in die gemeindliche Planungshoheit dar. Eine Erweiterung des Ortsteils Pliening nach Norden/Nordwesten/Westen wird dadurch ebenso erschwert, wie die geplante Trassenführung für die Umgehungsstraße.
Noch bedeutsamer ist die Situation im Bereich der Flughafen-Tangente-Ost (St 2580). Diese liegt im Bereich der Gemeinde Pliening vollständig auf Flächen, die als landwirtschaftliche Vorbehaltsgebiete im Regionalplan dargestellt werden. Insbesondere die Aufweitung nördlich der St 2332, westlich der St 2580, ist nicht nachvollziehbar.
Wie im Bereich der St 2580 der Grundsatz G 1.2.1 umgesetzt werden soll, ist nicht erkennbar. Die landschaftlichen Vorbehaltsgebiete entlang der St 2580 sowie im Norden/Nordwesten/Westen des Ortsteils Pliening sind daher ersatzlos zu streichen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
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53. Geothermieprojekt Poing - Antrag auf Verlängerung der bergrechtlichen Bewilligung für die Gewinnung von Erdwärme im Bewilligungsfeld "GPPoing" - Stellungnahme im Verfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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12.05.2016
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ö
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Vorberatend
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53 |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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02.06.2016
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ö
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Beschliessend
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42 |
Beschluss
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussvorlage:
„Die Gemeinde Pliening erhebt aufgrund des Zeitraums der Bewilligung von 50 Jahren gegen die Verlängerung der bergrechtlichen Bewilligung für die Gewinnung von Erdwärme im Bewilligungsfeld „GPPoing“ bis zum 31.08.2062 Bedenken und lehnt diese ab.“
9 dafür : 0 dagegen
„Gegen eine Verlängerung der bergrechtlichen Bewilligung für die Gewinnung von Erdwärme im Bewilligungsfeld „GPPoing“ bis zum 31.08.2032 werden keine Bedenken und Anregungen erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
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54. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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12.05.2016
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ö
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Beschliessend
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54 |
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. Herr Uffinger - Straßenbeleuchtung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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12.05.2016
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ö
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Beschliessend
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Diskussionsverlauf
Herr Uffinger erkundigt sich nach dem Grund, warum am 11.05.2016 vormittags gegen ca. 10.30 Uhr in Pliening die Straßenbeleuchtung teilweise eingeschaltet war.
Das Einschalten der Beleuchtung erfolgte aufgrund einer Prüfung der Straßenlampen durch den Bauhof
.
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55. Bürgerfragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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12.05.2016
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ö
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Beschliessend
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55 |
Diskussionsverlauf
Keine Fragen
Datenstand vom 18.05.2016 08:54 Uhr