Datum: 02.06.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:15 Uhr bis 23:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
39 Genehmigung der Tagesordnung
40 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.04.2016
41 Regionalplan für die Region München - Beteiligungsverfahren zur Gesamtfortschreibung - Stellungnahme im Verfahren
42 Geothermieprojekt Poing - Antrag auf Verlängerung der bergrechtlichen Bewilligung für die Gewinnung von Erdwärme im Bewilligungsfeld "GPPoing" - Stellungnahme im Verfahren
43 Rathaus Pliening - Art und Umfang Renovierung Altbau
44 Grundschule mit Turnhalle - Umstellung auf LED-Beleuchtung zur Reduzierung des Energieverbrauchs
45 Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Obdachlosenunterbringung
46 Kinderspielplatz Rathaus, nördlich der Geltinger Straße 18, Pliening - Neugestaltung
47 Kinderbetreuung - Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Flurnummer 2472 Gemarkung Pliening, im Baugebiet "Östlich der Gruber Straße" Landsham
48 BRK-Kindergarten Sonnenschein Landsham - Neugestaltung Außenbereich und Ersatz der Einbauküche
49 Niederschlagswasserableitung Gelting - Ausbau Semptgraben
50 Bürgerhaus Pliening - Renovierung Fassade inklusive Fensterrahmen und -stöcke
51 Gemeindebauhof - Einbau einer Empore als Lagerfläche
52 Beschaffung eines Kommunalfahrzeuges
53 Abfallwirtschaft - Videoüberwachung an Wertstoffsammelstellen, Änderung der Wertstoffsammlung von Bring- auf Holsystem
54 Genehmigung einer Zuwendung - Sachzuwendung Kiesprodukte
55 Bekanntgaben und Anfragen
Bauleitplanung - Genehmigung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Stockschützenanlage", südlich von Gerharding durch das Landratsamt Ebersberg
Verwaltungsstreitsache Gemeinde Pliening gegen den Freistaat Bayern bezüglich der Errichtung eines Einfamilien- und eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1892 Gemarkung Pliening, nördlich der Ulrich-Nanshaimer-Straße - Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 06.04.2016
Seniorenkonzept - Ergebnis der Bürgerbefragung "Älterwerden im Landkreis Ebersberg"
Kabelverlegung 20 kV Leitung Neufinsing - Landsham
Ebersberger Wohnungsbauoffensive
Bürgerversammlung
Frau Strauss - Abfallwirtschaft
Herr Uffinger - Schlachthof
56 Bürgerfragestunde
Frau Bichler Marlene - Wasserschutzgebiet Finsing
Herr Gandl Josef - Bodenhülse am Maibaumplatz

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39. Genehmigung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.06.2016 ö Beschliessend 39

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende beantragt die Absetzung des TOPs 53 (Abfallwirtschaft – Videoüberwachung an Wertstoffsammelstellen, Änderung der Wertstoffsammlung von Bring auf Holsystem) wegen der umfangreichen Tagesordnung und des zu erwartenden hohen Diskussionsbedarfs.

Dagegen werden keine Einwände erhoben.

Mit der geänderten Tagesordnung besteht Einverständnis.

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40. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.04.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.06.2016 ö Beschliessend 40

Diskussionsverlauf

Gegen das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.04.2016 werden keine Einwände erhoben. Das Protokoll ist somit genehmigt.

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41. Regionalplan für die Region München - Beteiligungsverfahren zur Gesamtfortschreibung - Stellungnahme im Verfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.05.2016 ö Vorberatend 52
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.06.2016 ö Beschliessend 41

Beschluss

Die Gemeinde Pliening nimmt zum Entwurf des Regionalplans für die Region München (14) in der Fassung vom 10.12.2015 wie folgt Stellung:


1.        Die Grundsätze und Ziele des Regionalplans sind hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und zur besseren Lesbarkeit grundsätzlich zu prüfen und anzupassen. Eine „Verschlankung“ des Regionalplans, verbunden mit einer besseren Übersichtlichkeit, wird als notwendig erachtet.

       Beispielhaft werden hier der Entfall des Grundsatzes B I 1 G 1.2 und B I 4 Z 4.1 genannt, die bereits über das Baugesetzbuch ausreichend geregelt sind. Ebenso wird das Ziel B V 3 Z 3.2 als nicht notwendig erachtet.

19 dafür : 0 dagegen

2.        Der regionale Grünzug zwischen Gelting und Markt Schwaben ist auf eine Breite von ca. 0,7 bis 0,8 km (analog der Breite des Grünzuges zwischen Pliening und Finsing) zu reduzieren. Die Reduzierung hat im Osten des Grünzuges entlang der St 2580 zu erfolgen.

13 dafür : 6 dagegen

3.        Der regionale Grünzug im nordwestlichen Gemeindegebiet ist so anzupassen, dass der Ortsteil Landsham Moos nicht mehr von diesem erfasst wird.

15 dafür : 4 dagegen

4.        Das regionale Trenngrün Nr. 9 zwischen Poing und Ottersberg ist funktionslos. Es ist daher ersatzlos zu streichen.

15 dafür : 4 dagegen

5.        Die Gemeinde Pliening lehnt es kategorisch ab, das regionalplanerische Trenngrün Nr. 10 überwiegend auf ihrem Gemeindegebiet zu erbringen.

Lt. Flächennutzungsplan der Gemeinde Poing ist nördlich der noch zu entwickelnden Baugebiete in Richtung Gemeinde Pliening ein ca. 80 m bis 100 m breiter Grünbereich vorgesehen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich dabei um die Hälfte des in diesem Bereich zu erbringenden Trenngrün handelt. Die Darstellung des Trenngrün hinsichtlich der Lage und Breite ist anzupassen. Ein entsprechender Hinweis in der Begründung wird als erforderlich erachtet.

Sollte dieser Anregung nicht entsprochen und in der Folge die Gemeinde Pliening einseitig mit dem Trenngrün belastet werden, wird dessen ersatzlose Streichung gefordert. Die Gemeinde Pliening erachtet es als nicht sachgerecht, eine Gemeinde mit der Erbringung von Grünflächen (Trenngrün und Grünzüge) einseitig zu belasten, während angrenzende Nachbargemeinden uneingeschränkt eine massive Expansionspolitik betreiben.

14 dafür : 5 dagegen

6.        Die Gemeinde Pliening lehnt es kategorisch ab, das regionalplanerische Trenngrün Nr. 12 ausschließlich auf ihrem Gemeindegebiet zu erbringen.

       Lt. Flächennutzungsplan der Gemeinde Kirchheim liegt ca. die Hälfte des Gewerbegebietes Kirchheim unmittelbar an der Gemeindegrenze zu Pliening. Die übrige Hälfte hält einen Abstand von ca. 50 m zur Gemeindegrenze ein. Damit ist der Gemeinde Kirchheim lediglich eine anteilige Erbringung eines Trenngrüns möglich. Es ist nicht akzeptabel, dass, bei einer Beibehaltung des Trenngrüns ausschließlich Plieninger Gemeindegebiet in Anspruch genommen wird, während die Gemeinde Kirchheim weitere Flächenausweisungen vornehmen könnte.

       Die Gemeinde Pliening fordert daher,  die Darstellung des Trenngrün hinsichtlich der Lage und Breite anzupassen. Ein entsprechender Hinweis in der Begründung wird als erforderlich erachtet.

19 dafür : 0 dagegen

       Sollte dieser Anregung nicht entsprochen und in der Folge die Gemeinde Pliening einseitig mit dem Trenngrün belastet werden, wird dessen ersatzlose Streichung gefordert. Die Gemeinde Pliening erachtet es als nicht sachgerecht, eine Gemeinde mit der Erbringung von Grünflächen (Trenngrün und Grünzüge) einseitig zu belasten, während angrenzende Nachbargemeinden uneingeschränkt eine massive Expansionspolitik betreiben.

14 dafür : 5 dagegen

7.        Bereits mit Beschluss vom 25.01.2007 wurde der Wegfall des Trenngrün Nr. 13 zwischen Landsham und Grub gefordert.
       
       Grundsätzlich wird klargestellt, dass der Entfall der Trenngrün nicht dem Ziel dient, zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde zu schaffen. Gleichzeitig wäre ein Festhalten an den Trenngrün Nr. 12 und 13 weder sachgerecht noch praxisnah und ist daher hinsichtlich der Sinnhaftigk eit und Zweckmäßigkeit zu hinterfragen. Ausschließlich auf die Trenngrün und Grünzüge bezogen müssten sich bei der Entwicklung der Gemeinde Pliening die Ortsteile Pliening und Landsham „aufeinander zu entwickeln“. Dies würde u. a. naturschutzfachlichen Belangen in erheblichem Maße widersprechen. Gleichzeitig würde es, insbesondere bei der Ausweisung neuer Gewerbeflächen, zwangsläufig zu einer zusätzlichen Belastung der Bewohner von Landsham und Pliening führen, da der Verkehr aus den Baugebieten ausschließlich über die St 2082 abgewickelt werden kann. Dies kann weder städtebauliches noch regionalplanerisches Ziel sein.
       
       Die Gemeinde Pliening fordert daher im Rahmen der Abwägung oder im Zuge der Darstellungen im Regionalplan und dessen Begründung eine grundsätzliche Klarstellung, dass die Einhaltung eines regionalen Trenngrün zwischen Gemeinden nicht zu Lasten einer der betroffenen Gemeinden gehen darf. Sofern ein Trenngrün von beiden betroffenen Gemeinden nicht jeweils zur Hälfte erbracht werden kann (z. B. weil die Bebauung einer Gemeinde bis zur Gemeindegrenze reicht), ist hierfür in unmittelbarer Nähe eine Kompensation zu Gunsten der Nachbargemeinde nachzuweisen.

14 dafür : 5 dagegen

8.        Wie bereits mit Beschluss des Gemeinderates vom 20.05.2010 ausgeführt, werden große Flächen nördlich von Pliening sowie zwischen Pliening und Poing als wasserwirtschaftliche Vorranggebiete geplant. Die Ausweisung derart großer Flächen stellt für die Gemeinde Pliening einen massiven Eingriff in die gemeindliche Planungshoheit dar. Die bauliche Entwicklung wird lt. Begründung zwar kaum behindert, allerdings würde durch die Vorgabe die Planung der Umgehungsstraße in Pliening massiv erschwert, da die Gemeinde hierdurch möglicher Ausbauvarianten beraubt wird.

       Zudem wird die Gefahr gesehen, im Falle einer Zustimmung, zukünftig verschärfende oder einschränkende Vorgaben im Regionalplan nicht mehr verhindern zu können.

       Die Gemeinde Pliening sieht grundsätzlich keinen Bedarf an solchen Flächen im Gemeindegebiet und lehnt diese ab.

       Insgesamt wird die hohe Zahl der Vorranggebiete als grundsätzlich prüfungswürdig angesehen.

15 dafür : 4 dagegen

9.        Grundsätzlich wird festgestellt, dass die im bisherigen Punkt B I 1 G 1.2.1 zu landschaftlichen Vorbehaltsgebieten getroffenen Aussagen im Umkehrschluss bedeuten, dass die darin enthaltenen Punkte in den „Nicht“-Vorbehaltsgebieten nicht gelten, was im Widerspruch zu bundesrechtlichen Regelungen stünde (§ 1 a Abs. 2 BauGB). Insofern sind die unter G 1.2.1 genannten Grundsätze im Außenbereich stets zu berücksichtigen und nicht nur in den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten. Der Grundsatz kann ersatzlos entfallen.

       Konkret stellt das landschaftliche Vorbehaltsgebiet nördlich von Pliening und Landsham einen massiven Eingriff in die gemeindliche Planungshoheit dar. Eine Erweiterung des Ortsteils Pliening nach Norden/Nordwesten/Westen wird dadurch ebenso erschwert, wie die geplante Trassenführung für die Umgehungsstraße.

       Noch bedeutsamer ist die Situation im Bereich der Flughafen-Tangente-Ost (St 2580). Diese liegt im Bereich der Gemeinde Pliening vollständig auf Flächen, die als landwirtschaftliche Vorbehaltsgebiete im Regionalplan dargestellt werden. Insbesondere die Aufweitung nördlich der St 2332, westlich der St 2580, ist nicht nachvollziehbar.

       Wie im Bereich der St 2580 der Grundsatz G 1.2.1 umgesetzt werden soll, ist nicht erkennbar. Die landschaftlichen Vorbehaltsgebiete entlang der St 2580 sowie im Norden/Nordwesten/Westen des Ortsteils Pliening sind daher ersatzlos zu streichen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

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42. Geothermieprojekt Poing - Antrag auf Verlängerung der bergrechtlichen Bewilligung für die Gewinnung von Erdwärme im Bewilligungsfeld "GPPoing" - Stellungnahme im Verfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.05.2016 ö Vorberatend 53
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.06.2016 ö Beschliessend 42

Beschluss

Die Gemeinde Pliening erhebt aufgrund des Zeitraums der Bewilligung von 50 Jahren gegen die Verlängerung der bergrechtlichen Bewilligung für die Gewinnung von Erdwärme im Bewilligungsfeld „GPPoing“ bis zum 31.08.2062 Bedenken und lehnt diese ab.

19 dafür : 0 dagegen

Gegen eine Verlängerung der bergrechtlichen Bewilligung für die Gewinnung von Erdwärme im Bewilligungsfeld „GPPoing“ bis zum 31.08.2032 werden keine Bedenken und Anregungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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43. Rathaus Pliening - Art und Umfang Renovierung Altbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.06.2016 ö Beschliessend 43

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, aufgrund der guten Gesamtbewertung des Ist-Zustandes sowie der fehlenden Amortisation entsprechender Maßnahmen, von einer energetischen Sanierung des Rathaus-Altbaus abzusehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Maßnahmen wie den Anbau eines Aufzuges, die Aufstockung des Verbindungs-Glasgebäudes und die Nutzungsänderung der westlichen Wohnung im Obergeschoss in Büroräume zeitnah umzusetzen.

18 dafür : 1 dagegen

Herr Erster Bürgermeister Roland Frick wir d abweichend von der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Pliening ermächtigt, sämtliche Aufträge für die beschlossenen Maßnahmen den jeweils wirtschaftlichsten Bietern zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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44. Grundschule mit Turnhalle - Umstellung auf LED-Beleuchtung zur Reduzierung des Energieverbrauchs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.06.2016 ö Beschliessend 44

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die mehr als 500 Leuchtstoffröhren der Grundschule Pliening mit Turnhalle gegen energiesparende LED-Röhren auszutauschen.

17 dafür : 2 dagegen

Herr Erster Bürgermeister Roland Frick wird abweichend von der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Pliening ermächtigt, den Auftrag für die beschlossene Maßnahme dem wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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45. Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Obdachlosenunterbringung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.06.2016 ö 45

Beschluss

Auf der Homepage der Gemeinde und in den nächsten Plieninger Nachrichten ist ein Aufruf zu veröffentlichen, mit dem leer stehender Wohnraum zur Nutzung als Obdachlosenunterkunft bzw. Grundstücke für die Errichtung von Wohncontainern jeweils zur Anmietung durch die Gemeinde gesucht wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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46. Kinderspielplatz Rathaus, nördlich der Geltinger Straße 18, Pliening - Neugestaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.06.2016 ö Beschliessend 46

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung, die Neugestaltung des Kinderspielplatzes Rathaus, nördlich der Geltinger Straße 18, Pliening, zu veranlassen.

18 dafür : 1 dagegen

Herr Erster Bürgermeister Roland Frick wird abweichend von der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Pliening ermächtigt, sämtliche Aufträge für die beschlossene Maßnahme dem jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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47. Kinderbetreuung - Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Flurnummer 2472 Gemarkung Pliening, im Baugebiet "Östlich der Gruber Straße" Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.06.2016 ö 47

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Fl. Nr. 2472 Gemarkung Pliening, östlich der Wertstoffsammelstelle an der Ulrich-Nanshaimer Straße im Baugebiet „Östlich der Gruber Straße“ Landsham. Ziel ist die Realisierung eines Kinderhauses mit drei Kinderkrippengruppen und drei Kindergartengruppen.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die vergaberechtskonforme Auswahl von Planern in die Wege zu leiten und die Durchführung eines Architektenwettbewerbs zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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48. BRK-Kindergarten Sonnenschein Landsham - Neugestaltung Außenbereich und Ersatz der Einbauküche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.06.2016 ö Beschliessend 48

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Neugestaltung des Außenbereichs am BRK-Kindergarten zur Optimierung der Spielfläche.

19 dafür : 0 dagegen

Der Gemeinderat beschließt den Austausch der Einbauküche im BRK-Kindergarten aufgrund ihres schlechten Zustandes.

19 dafür : 0 dagegen

Herr Erster Bürgermeister Roland Frick wird abweichend von der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Pliening ermächtigt, sämtliche Aufträge für die beschlossenen Maßnahmen den jeweils wirtschaftlichsten Bietern zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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49. Niederschlagswasserableitung Gelting - Ausbau Semptgraben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.06.2016 ö Beschliessend 49

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Teilausbau des westlich der innerörtlichen Verrohrung an der Ulrich-Pucher-Straße beginnenden Semptgrabens auf einer Länge von ca. 140 Metern.

18 dafür : 0 dagegen (ohne Herrn Königer)

Herr Erster Bürgermeister Roland Frick wird abweichend von der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Pliening ermächtigt, sämtliche Aufträge für die beschlossene Maßnahme den jeweils wirtschaftlichsten Bietern zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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50. Bürgerhaus Pliening - Renovierung Fassade inklusive Fensterrahmen und -stöcke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.06.2016 ö Beschliessend 50

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Neuanstrich der Fassade inklusive Fensterrahmen und
-stöcke des Plieninger Bürgerhauses.

19 dafür : 0 dagegen

Herr Erster Bürgermeister Roland Frick wird abweichend von der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Pliening ermächtigt, den Auftrag für die beschlossene Maßnahme dem wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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51. Gemeindebauhof - Einbau einer Empore als Lagerfläche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.06.2016 ö Beschliessend 51

Diskussionsverlauf

Der Punkt wurde abgesetzt, da sich die Mitglieder des Gemeinderates ein Bild von der Situation vor Ort machen wollen. Dazu wird vor der nächsten Gemeinderatssitzung ab 18:30 Uhr Gelegenheit gegeben. Der Bauhofleiter wird die Situation erläutern. Auch die Kosten werden dargelegt.

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52. Beschaffung eines Kommunalfahrzeuges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.06.2016 ö Beschliessend 52

Diskussionsverlauf

Der Punkt wird in die Sitzung Ende Juni vertagt, da vor dieser Sitzung die Gelegenheit zur Besichtigung des Bauhofs und Erläuterung des Bedarfs durch den Bauhofleiter besteht.

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53. Abfallwirtschaft - Videoüberwachung an Wertstoffsammelstellen, Änderung der Wertstoffsammlung von Bring- auf Holsystem

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.06.2016 ö 53

Diskussionsverlauf

Der Punkt wurde abgesetzt (siehe Top 39). Herr Erster Bürgermeister Frick hat die Mit-glieder des Gemeinderates aufgefordert, alternative Lösungsansätze vorzuschlagen.

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54. Genehmigung einer Zuwendung - Sachzuwendung Kiesprodukte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.06.2016 ö Beschliessend 54

Beschluss

Der Gemeinderat Pliening genehmigt die Annahme von 300 Tonnen Kiesprodukten im Jahr 2016 von der Firma Ebenhöh GmbH + Co, Kies- und Sandwerke KG

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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55. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.06.2016 ö Beschliessend 55
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. Bauleitplanung - Genehmigung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Stockschützenanlage", südlich von Gerharding durch das Landratsamt Ebersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.06.2016 ö

Diskussionsverlauf

Mit Bescheid vom 03.05.2016 genehmigte das Landratsamt Ebersberg die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pliening für die Ausweisung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Stockschützenanlage“, südlich von Gerharding ohne Auflagen.

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. Verwaltungsstreitsache Gemeinde Pliening gegen den Freistaat Bayern bezüglich der Errichtung eines Einfamilien- und eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1892 Gemarkung Pliening, nördlich der Ulrich-Nanshaimer-Straße - Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 06.04.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.06.2016 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Aufgrund der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts München am 06.04.2016 im Rahmen eines Vor-Ort-Termins wurde der Antrag auf Vorbescheid des Landratsamtes Ebersberg vom 10.06.2015 für die Errichtung eines Einfamilienhauses sowie der Antrag auf Vorbescheid gleichen Datums für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses aufgehoben.

Das Gericht teilte dabei die Ansicht der Gemeinde, diese würde durch die geplanten Vorhaben in ihrer gemeindlichen Planungshoheit verletzt. Das Bauvorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Eine Genehmigung würde der natürlichen Eigenart der Landschaft widersprechen und die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

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. Seniorenkonzept - Ergebnis der Bürgerbefragung "Älterwerden im Landkreis Ebersberg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.06.2016 ö

Diskussionsverlauf

Das Ergebnis der Bürgerbefragung „Älterwerden im Landkreis Ebersberg“ – Ergebnisse für die Gemeinde Pliening – wird den Mitgliedern des Gemeinderates zur Vorbereitung auf das Expertengespräch am kommenden Donnerstag, 09.06.2016, als Tischvorlage ausgehändigt.

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. Kabelverlegung 20 kV Leitung Neufinsing - Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.06.2016 ö

Diskussionsverlauf

Das Bayernwerk verstärkt das Stromnetz zwischen Neufinsing und Pliening-Landsham. Insgesamt werden rund 1.350 Meter Niederspannungskabel sowie 5.550 Meter Mittelspannungskabel neu verlegt.

In Landsham werden drei Ersatz- Trafostationen sowie ein 20 kV-Kabelverteilerschrank errichtet, um anschließend die 20 kV-Mittelspannungs- und die Niederspannungsleitungen, die bislang als Freileitungen verlaufen, zu verkabeln. Die Verkabelung erfolgt ab Neufinsing, Münchner Straße über den Weg parallel dem mittleren Isarkanal nach Landsham über die Tratmoosstraße und den Weidachweg bis zur Speicherseestraße. Zudem werden 62 20-kV-Freileitungsmaste und 20 0,4 kV- Holzmaste abgebaut. Bei der Erlmühle muss der Abfanggraben mittels einer sogenannten Spülbohrung von rund 58 Metern Länge unterquert werden. Am Weidachweg erfolgt eine gemeinsame Verkabelung der Niederspannungs-Freileitung mit der Freileitung der Telekom AG.

Die Kabelarbeiten werden von Mai bis ca. Ende Juli ausgeführt. Restarbeiten sowie der Abbau der 20.000-Volt-Freileitungen und dazugehörigen Masten werden voraussichtlich im Herbst 2016 stattfinden.

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. Ebersberger Wohnungsbauoffensive

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.06.2016 ö

Diskussionsverlauf

Die Einladung des Landrats Robert Niedergesäß zur Ebersberger Wohnungsbauoffensive am 17. Juni 2016 wird den Mitgliedern des Gemeinderates in Kopie ausgehändigt.

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. Bürgerversammlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.06.2016 ö

Diskussionsverlauf

Die diesjährige Bürgerversammlung findet am Donnerstag, 6. Oktober 2016, um 19:00 Uhr, im Bürgersaal des Bürgerhauses Pliening statt.

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. Frau Strauss - Abfallwirtschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.06.2016 ö

Diskussionsverlauf

Frau Strauss merkt bezüglich des abgesetzten Tagesordnungspunktes 53 zur Abfallwirtschaft an, dass ein neues Wertstoffgesetz kommen soll und wegen daraus möglicherweise resultierenden Auswirkungen deshalb in den nächsten drei Monaten keine diesbezüglichen Entscheidungen getroffen werden sollten.

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. Herr Uffinger - Schlachthof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.06.2016 ö

Diskussionsverlauf

Herr Uffinger hat über die Bestrebungen, den Schlachthof von München nach Aschheim umzusiedeln, und dass sich die Gemeinde Kirchheim hiergegen wehrt, informiert. Er möchte wissen, ob bei einem gegebenenfalls relevanten Raumordnungsverfahren die Gemeinde Pliening beteiligt wird. Für das Verfahren zuständig ist die Regierung von Oberbayern, die auch über den Kreis der zu beteiligenden Gemeinden entscheidet.

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56. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.06.2016 ö Beschliessend 56
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. Frau Bichler Marlene - Wasserschutzgebiet Finsing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.06.2016 ö

Diskussionsverlauf

Frau Bichler nimmt die Ablehnung der beantragten Errichtung von Messstellen auf Gemeindegebiet Pliening in der letzten Gemeinderatssitzung zum Anlass, um zu fragen, ob das Wasserschutzgebiet Finsing abzuwenden ist, auch weil vom Landratsamt Erding über das vom beabsichtigten Wasserschutzgebiet im Landkreis Ebersberg betroffene Gebiet der Gemeinde Pliening entschieden wird. Bislang wurde von übergeordneten Behörden die Auffassung vertreten, dass das Landratsamt Erding zuständig ist.

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. Herr Gandl Josef - Bodenhülse am Maibaumplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.06.2016 ö

Diskussionsverlauf

Herr Gandl hat die Bodenhülse am Maibaumplatz Pliening bemerkt und dass das Hinweisschild auf das Feuerwehrgerätehaus fehlt. Im Zuge der Maibaumaufstellung 2016 mussten dieses und ein weiteres, ebenfalls einbetoniertes Hinweisschild vorübergehend abgebaut werden. Damit für spätere Maibaumaufstellungen eine vorübergehende Entnahme der Schilder mit geringem Aufwand möglich ist, wurden anstelle der Befestigungsrahmen für die Schilder nun Bodenhülsen einbetoniert. Die Schilder werden zeitnah montiert.

Datenstand vom 09.06.2016 11:48 Uhr