Datum: 11.08.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
91 Genehmigung der Tagesordnung
92 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.07.2016
93 Bauleitplanung - Bebauungsplan für ein "Sondergebiet Biogas-Anlage und Fläche für die Landwirtschaft"; Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 4 a Abs. 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Prüfung der vorgebrachten Anregungen
94 Bauantrag zur Errichtung eines Hofladens in dem bestehenden Wohnzimmer mit Lagerraum in der Doppelgarage und separaten Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 485 Gemarkung Pliening, Mitterweg 49, Pliening
95 Bauantrag zur Errichtung einer Garage mit Gartengerätehaus und einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 892/1 Gemarkung Pliening, Gotenstraße 1, Pliening
96 Formlose Bauvoranfrage zur Verlängerung des bestehenden Balkons und Errichtung einer Wendeltreppe auf dem Grundstück Fl.Nr. 911/7 Gemarkung Pliening, Am Karnerberg 22, Pliening
97 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Tagungsraumes und einer Wohnung im Dachgeschoss des bestehenden Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1211 Gemarkung Pliening, Melchior-Huber-Straße 23, Ottersberg
98 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegerechts - Widmung der Straße "Am Bründlerfeld" Fl.Nr. 164/3 Gemarkung Pliening zur Ortsstraße
99 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegerechts - Widmung der Straße "Widenanger" Fl.Nr. 164/2 Gemarkung Pliening zur Ortsstraße
100 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegerechts - Widmung der "Beyhartinger Straße" Fl.Nr. 91/12 Gemarkung Pliening zur Ortsstraße
101 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegerechts - Widmung der "Pleonstraße" Fl.Nr. 382/3 Gemarkung Pliening zur Ortsstraße
102 Bauleitplanung Nachbargemeinden - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 80 des Marktes Markt Schwaben für das Gebiet "Burgerfeld - Teilgebiet zwischen Enzensbergerstraße, Von-Suttner-Straße u. Münterstraße" - Stellungnahme im Verfahren nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 sowie § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
103 Bekanntgaben und Anfragen
Frau Strauss - Zuständigkeit für die Wertstoffsammelstelle beim EDEKA
104 Bürgerfragestunde

zum Seitenanfang

91. Genehmigung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.08.2016 ö Beschliessend 91

Diskussionsverlauf

Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

zum Seitenanfang

92. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.07.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.08.2016 ö Beschliessend 92

Diskussionsverlauf

Gegen das Protokoll der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 14.07.2016 werden keine Einwände erhoben. Das Protokoll ist somit genehmigt.

zum Seitenanfang

93. Bauleitplanung - Bebauungsplan für ein "Sondergebiet Biogas-Anlage und Fläche für die Landwirtschaft"; Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 4 a Abs. 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Prüfung der vorgebrachten Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.08.2016 ö Beschliessend 93

Beschluss

Das Gemeinderatsmitglied Kern ist aufgrund verwandtschaftlicher Beziehungen persönlich beteiligt und daher gem. Art. 49 Abs. 1 – 3 GO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.

9 dafür : 0 dagegen

1.        SPD und Parteifreie im Gemeinderat Pliening
1.1 Einwendungen/Anregungen Schreiben vom 20.06.2016

Bezug nehmend auf den Bebauungsplan „Sondergebiet Biogasanlage und Fläche für die Landwirtschaft“ wenden wir ein, dass zu dieser Biogasanlage die Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses TOP 106 öffentlich vom 22.12.2005 noch aussteht.

Unter Sachverhalt/Begründung/Rechtslage zu TOP 106 vom 22.12.2005 wird ausgeführt:
„Die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB ist gegeben, wenn die bestehende Maschinenhalle an der Raiffeisenstraße abgebaut und am Standort der Biogasanlage neu errichtet wird. Dies hat der Bauherr im Konzept dargelegt Die Genehmigungsfähigkeit in der vorliegenden Form wird bestätigt. Die gemeindliche Stellungnahme zur Abbruchanzeige fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ersten Bürgermeisters.“

Der Beschluss zu TOP 106 vom 22.12.2005 lautet:
„Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben im nordwestlichen Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 901 Gemarkung Pliening gemäß dem Bauantrag vom 18.11.2005 mit dazugehöriger Anlagen- und Verfahrensbeschreibung das gemeindliche Einvernehmen. Der Abbau der bestehenden Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 892 Gemarkung Pliening ist zwingend durchzusetzen.

Die in Rede stehende Maschinenhalle besteht noch immer. Daher ist die jetzige Bebauung weder im Einklang mit dem Beschluss zum TOP 106 vom 22.12.2005 noch mit dem aufgestellten Bebauungsplan. Auch erscheint die Privilegierung der Biogasanlage vor diesem Hintergrund fraglich. Die Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit sind ebenfalls nicht gegeben.

Wir bitten um Mitteilung, bis wann mit dem Abbau der Maschinenhalle zu rechnen ist.

1.2         Beschluss:
Es ist zutreffend, dass die Halle noch besteht.

Der von den Einwendern zitierte Beschluss wurde mit Datum vom 28.12.2005 an das Landratsamt Ebersberg weitergeleitet und ist dort am 29.12.2005 eingegangen. Die Verwaltung der Gemeinde Pliening hat die ihr obliegenden Tätigkeiten somit erfüllt.

Zuständig für die Beseitigung baulicher Anlagen ist die Bauaufsichtsbehörde, in diesem Fall das Landratsamt Ebersberg. Die Gemeinde kann lediglich das Landratsamt um Prüfung des Sachverhalts und gegebenenfalls um bauordnungsrechtliches Einschreiten bitten.

Hierbei handelt es sich jedoch um eine ausschließlich bauordnungsrechtliche Thematik. Diese steht mit der bauplanungsrechtlichen Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Biogas-Anlage und Fläche für die Landwirtschaft“ nicht in Zusammenhang, da die Maschinenhalle weder von diesem erfasst, noch in irgendeiner anderen Art eine Regelung hierzu im Bebauungsplan getroffen wird. Beides kann auch nicht in einen unmittelbaren Zusammenhang gebracht werden.

Die Aussage, die bestehende Maschinenhalle bestünde nicht im Einklang mit dem Bebauungsplan muss daher als unzutreffend zurück gewiesen werden.

Zurück zu weisen ist auch die Annahme, dass durch den Bestand der Maschinenhalle die Privilegierung der Biogas-Anlage fraglich erscheint. Grundsätzlich ergibt sich eine Privilegierung für eine Biogas-Anlage aus § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB. Sofern die dort aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Privilegierung gegeben und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan „Sondergebiet Biogas-Anlage und Fläche für die Landwirtschaft“ die Zulässigkeit einer solchen Anlage festschreibt. Die planungsrechtliche Prüfung nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB ist nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes nicht mehr notwendig.

Da, wie beschrieben, der Abbruch der bestehende Halle mit dem Bebauungsplanverfahren für die Biogas-Anlage nicht in einen kausalen Zusammenhang gebracht werden kann, muss die Anregung unberücksichtigt bleiben.

Aus Gründen der Vollständigkeit wird der Antrag zur rechtlichen Prüfung dem Landratsamt zugeleitet.

9 dafür : 0 dagegen

2.        Kreisbrandinspektion
2.1 Einwendungen/Anregungen Schreiben vom 17.01.2015
Eine erneute Äußerung ist nicht notwendig. Unsere Stellungnahme vom 24.08.2014 ist weiterhin gültig.

2.2         Beschluss:
Die in der Stellungnahme der Kreisbrandinspektion ausgeführten Punkte (Linienführung und Belastung der angrenzenden Erschließungswege müssen den einschlägigen Richtlinien entsprechen; die Löschwasserversorgung ist mittels Über- bzw. Unterflurhydranten sicherzustellen, alternativ zur Löschwasserversorgung über Hydranten ist die Errichtung eines Löschwasserbehälters möglich) wurden durch Ergänzung der Hinweise unter Punkt 14 berücksichtigt. Weitere Ergänzungen im Bebauungsplan werden für nicht erforderlich erachtet.

9 dafür : 0 dagegen

3.        Staatliches Bauamt Rosenheim
3.1 Einwendungen/Anregungen Schreiben vom 08.06.2016
Der Abschnitt der Kreisstraße EBE 2 ist nach der letzten Verkehrszählung 2010 mit 8.580 Kfz/24 Std. belastet. Er ist damit nach der EBE 1 (Gruber Straße) in Poing die am stärksten belastete Kreisstraße des Landkreises. Derzeit wird die Verkehrszählung 2015 ausgearbeitet und steht daher noch nicht zur Verfügung. Grundsätzlich wird sich die Verkehrsstärke auf der EBE 2 eher erhöht haben als verringert.

Bereits mit der Stellungnahme vom 04.08.2014, wurde auf den möglichen Bedarf einer Linksabbiegespur hingewiesen. Da sich die Gasmenge nahezu verdoppelt, werden sich dementsprechend auch die Lieferfahrten und Gärresteausbring-Fahrten erhöhen. Zudem wird eine Betriebsleiterwohnung mit Wohneinheiten für Angestellte geplant, welche eine Grundfläche von 3-4 Einfamilienhäusern aufweist.

Aus diesem Grunde wird eine Linksabbiegespur gefordert.

Um Verschmutzungen auf der Kreisstraße zu vermeiden, ist der öffentliche Feld- und Waldweg „Fastlwinkel“ im Einmündungsbereich auf eine Länge von mindestens 100 Meter zu asphaltieren. Die Einmündung des ÖFW (Öffentlicher Feld- und Waldweg – Anmerkung der Verwaltung) ist verkehrsgerecht für LKW-Begegnungsverkehr zu verbreitern, was bereits auch 2014 gefordert wurde.

Über die Linksabbiegespur hat die Kommune vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes den Abschluss einer Vereinbarung beim Staatlichen Bauamt zu beantragen, in der die technischen Einzelheiten sowie die Kostentragung zu regeln sind. Hierzu ist eine detaillierte Planung (u. a. Lage- und Höhenpläne, Regelquerschnitte) auf Basis des für die Straßenplanung gültigen Regelwerks erforderlich. Hier ist auch das Verkehrsaufkommen möglicher Erweiterungen zu berücksichtigen.

Die Kommune übernimmt alle Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang mit dem Bau der Linksabbiegespur. Hierzu zählen auch die notwendigen Arbeiten zur Anpassung des vorhandenen Geh- und Radweges, sowie verkehrsrechtlich angeordnete Beschilderung.

Die Kommune hat die entstehenden Erneuerungs- und Unterhaltsmehrkosten der Straßenbauverwaltung zu ersetzen.

Die Linksabbiegespur der im Betreff genannten Straße muss noch vor Erstellung der Hochbauten planungsgemäß gebaut werden.

Die Entwässerung der Einmündungsfläche muss durch entwässerungstechnische Maßnahmen so gestaltet werden, dass kein Oberflächenwasser der im Betreff genannten Straße zufließen kann (§ 1 Abs. 5 Nr. 8 BauGB i V. m. Art. 9 Abs. 1 BayStrWG). Soweit durch die entwässerungstechnischen Maßnahmen ein wasserrechtlicher Tatbestand geschaffen wird, ist hierzu von der Kommune die wasserrechtliche Genehmigung der unteren Wasserbehörde einzuholen.

Die Eckausrundungen der Einmündung müssen so ausgebildet sein, dass sie von den größten nach der StVO zugelassenen Fahrzeugen ohne Benutzung der Gegenfahrbahn und der Seitenräume befahren werden können. Die entsprechende Schleppkurve nach RAS-K ist einzuhalten (§ 1 Abs. 5 Nr. 8 BauGB i.V.m. Art. 9 Abs. 1 BayStrWG).

3.2         Beschluss:
Der Bauausschuss hat sich in der Sitzung am 06.11.2014 bereits mit der Frage einer Linksabbiegespur auf der EBE 2 und der Asphaltierung des Fastlwinkels auf einer Länge von mindestens 100 m befasst.

Dabei wurde ausführlich dargelegt, dass die Gemeinde eine Linksabbiegespur für nicht notwendig erachtet. Als Gründe hierfür wurden genannt:

-        die Gesamtzahl der zu erwartenden Fahrzeugbewegungen,
-        der prozentuale Anteil der zu erwartenden Fahrzeugbewegungen zur Biogas-Anlage am Gesamtverkehrsaufkommen (ca. 2,5 %)
-        die Zahl der tatsächlichen Nutzer der Abbiegespur, da auch Anlieferungen von Norden sowie über die westliche Zufahrt zur Biogas-Anlage erfolgen

Aufgrund der erneut vorgebrachten Anregungen wurde Herr Prof. Kurzak, Beratender Ingenieur für Verkehrsplanung an der Technischen Universität München, hierzu am 21.07.2016 um Stellungnahme gebeten.

Am 27.07.2016 erhielt die Gemeinde Pliening nachfolgende Stellungnahme:
„Im B-Plan für die Erweiterung der Biogas-Anlage wird festgelegt, dass die Betriebserschließung ausschließlich von der Kreisstraße EBE 2 erfolgen wird. Die EBE 2 hatte im DTV 2010 (Verkehrsmengenatlas Bayern, Anmerk. der Verwaltung) in Poing Nord eine Belastung von 8.580 Kfz/24 Stunden, davon 257 Kfz Schwerlastverkehr.

Das normale werktägliche Verkehrsaufkommen der Biogas-Anlage einschließlich der Betriebswohnungen ist sehr gering, so dass auf der Kreisstraße EBE 2 keine Linksabbiegespur zur Betriebszufahrt „Fastlwinkel“ erforderlich ist. Obwohl an ca. 8 Tagen im Jahr, davon an ca. 5 Tagen im Oktober die Materialzufahrt mit Traktorgespannen erfolgt (Silage), an Einzeltagen künftig nach Erweiterung mit bis maximal 100 linksabbiegenden Transportern an einem Tag, so kann dies auf einer Kreisstraße, auf der im wesentlichen zwischenörtlicher Verkehr des Landkreises abgewickelt wird, hingenommen werden. Die Transporte können auf der EBE 2 fast nicht überholt werden, d.h. der Verkehrsfluss ist an diesen wenigen Tagen beeinträchtigt. Da die Transporte nur tagsüber erfolgen, ist kein erhöhtes Sicherheitsrisiko gegeben.

Grundsätzlich muss das Staatliche Bauamt eine Linksabbiegespur fordern, um die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs zu gewährleisten. Jedoch ist wegen der wenigen Tage im Jahr, an denen die Silagetransporte erfolgen, die Verhältnismäßigkeit für eine Linksabbiegespur an einer Kreisstraße, die vor allem dem Verkehr innerhalb des Landkreises dient, nicht gegeben. Eine Linksabbiegespur ist hier nicht erforderlich, da im Normalfall praktisch kein Linksabbieger-Verkehr in die Einmündung Fastlwinkel auftritt. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass künftig keine weiteren Nutzungen, z. B. Einkauf, etc., auf den verbleibenden Flächen entstehen.“

Die Gemeinde beabsichtigt nicht, auf den am Fastlwinkel angrenzenden Flächen eine Bebauung zuzulassen. Insofern erachtet die Gemeinde, auch aufgrund der Ausführungen von Herrn Prof. Kurzak, die Errichtung einer Linksabbiegespur als nicht erforderlich.

9 dafür : 0 dagegen

Mit der Forderung, einen mindestens 100 m langen Abschnitt des öffentlichen Feld- und Waldweges „Fastlwinkel“ zu asphaltieren, befasste sich der Bauausschuss bereits in seiner Sitzung am 14.04.2016.

Dabei wurde einstimmig festgestellt, dass Verschmutzungen der EBE 2 auf Ausfahrungen der Grünfläche zwischen Kreisstraße EBE 2 und Geh- und Radweg zurückzuführen sind. Zudem können landwirtschaftliche Fahrzeuge, die aus den unmittelbar an der Kreisstraße und dem Fastlwinkel gelegenen Grundstücken eine Verschmutzung der Straße verursachen. Beides ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanes.

In gleicher Sitzung wurde beschlossen, dass die Gemeinde mit dem Betreiber der Anlage einen städtebaulichen Vertrag abschließen wird, der die Instandhaltung des Einmündungsbereiches in die Kreisstraße EBE 2 regelt.

Die vorgebrachten Anregungen ändern auch an diesem Sachverhalt nichts. Die Gemeinde sieht daher kein Erfordernis, von der Beschlusslage vom 14.04.2016 abzuweichen. Änderungen oder Ergänzungen im Bebauungsplan erfolgen nicht.

9 dafür : 0 dagegen

4.        Polizeiinspektion Poing
4.1 Einwendungen/Anregungen Schreiben vom 24.06.2016
Die Anregung des Staatlichen Bauamts Rosenheim bezüglich der Teilasphaltierung der Zufahrtswege von der Kreisstraße EBE 2 hin zur Biogas-Anlage zur Vermeidung von Schmutzübertragungen auf die Kreisstraße wird sich von unserer Seite angeschlossen.

4.2         Beschluss:
Die in der Vergangenheit festgestellten Verschmutzungen sind auf Ausfahrungen der Grünfläche zwischen Kreisstraße EBE 2 und Geh- und Radweg zurückzuführen. Außerdem können landwirtschaftliche Fahrzeuge, die aus den unmittelbar an der Kreisstraße und dem Fastlwinkel gelegenen Grundstücken eine Verschmutzung der Straße verursachen. Beide Situationen sind jedoch nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanes.

Um der Anregung Rechnung zu tragen, wird die Gemeinde mit dem Betreiber der Anlage einen städtebaulichen Vertrag, der die Instandhaltung des Einmündungsbereiches in die Kreisstraße EBE 2 regelt, abschließen. Änderungen oder Ergänzungen im Bebauungsplan werden für nicht erforderlich erachtet.

9 dafür : 0 dagegen

5. Endgültiger Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss nimmt Bezug auf die Beschlussfassungen in den Sitzungen vom 06.11.2014 und 14.04.2016 und wiederholt die darin vorgenommenen Abwägungen. Zusammen mit den Beschlussfassungen der heutigen Sitzung bilden diese die Abwägung der im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Anregungen.

7 dafür : 2 dagegen

Satzungsbeschluss:
Der Bebauungsplan „Sondergebiet Biogas-Anlage und Fläche für die Landwirtschaft“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 14.04.2016 wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

94. Bauantrag zur Errichtung eines Hofladens in dem bestehenden Wohnzimmer mit Lagerraum in der Doppelgarage und separaten Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 485 Gemarkung Pliening, Mitterweg 49, Pliening

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.08.2016 ö Beschliessend 94

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zur Errichtung eines Hofladens in dem bestehenden Wohnzimmer mit Lagerraum in der Doppelgarage und separaten Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 485 Gemarkung Pliening, Mitterweg 49, Pliening, das gemeindliche Einvernehmen. Der Nachweis der Privilegierung ist gegenüber der Baugenehmigungsbehörde zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

95. Bauantrag zur Errichtung einer Garage mit Gartengerätehaus und einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 892/1 Gemarkung Pliening, Gotenstraße 1, Pliening

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.08.2016 ö Beschliessend 95

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kindergarten Pliening - Süd“ und seiner 2. Änderung hinsichtlich:


1.        der Überschreitung der Baugrenze für die Garage um 0,60 m in Richtung Osten.

10 dafür : 0 dagegen

2.        der Änderung der Dachform der Garage in ein Flachdach.

10 dafür : 0 dagegen

3.        der Errichtung eines Gartengerätehauses (3,00 m x 3,00 m) außerhalb der Baugrenze.

10 dafür : 0 dagegen

4.        der Überschreitung der Wandhöhe des Gartengerätehauses um 0,20 m.

10 dafür : 0 dagegen

5.        der Änderung der Dachform des Gartengerätehauses in ein Flachdach.

10 dafür : 0 dagegen

6.        der Überschreitung der Baugrenze für eine Terrassenüberdachung um 3,50 m in Richtung Süden.

10 dafür : 0 dagegen

7.        der Änderung der zulässigen Dachneigung der Terrassenüberdachung auf 5°.

10 dafür : 0 dagegen


Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Garage mit Gartengerätehaus und einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 892/1 Gemarkung Pliening, Gotenstraße 1, Pliening, unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Befreiungen.

Die beantragte Überschreitung der GRZ bedarf keiner Befreiung, weil sie den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

96. Formlose Bauvoranfrage zur Verlängerung des bestehenden Balkons und Errichtung einer Wendeltreppe auf dem Grundstück Fl.Nr. 911/7 Gemarkung Pliening, Am Karnerberg 22, Pliening

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.08.2016 ö Beschliessend 96

Beschluss

Der Bauausschuss stellt das Einvernehmen für folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Pliening-Ost“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 911/7 Gemarkung Pliening, Am Karnerberg 22, Pliening, in Aussicht hinsichtlich:

1.)        der Überschreitung der Baugrenze nach Süden aus städtebaulichen Gründen in einer Tiefe, wie sie auf dem östlichen Nachbargrundstück gewährt wurde, sowie in einer Breite von 3,46 Metern .

       8 dafür : 2 dagegen

2.)        der Errichtung einer Wendeltreppe im Süden des Grundstücks, außerhalb des Bauraums mit einem Durchmesser von maximal 2,00 m.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 5

zum Seitenanfang

97. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Tagungsraumes und einer Wohnung im Dachgeschoss des bestehenden Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1211 Gemarkung Pliening, Melchior-Huber-Straße 23, Ottersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.08.2016 ö Beschliessend 97

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt für die Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung eines Tagungsraumes und einer Wohnung im Dachgeschoss des bestehenden Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1211 Gemarkung Pliening, Melchior-Huber-Straße 23, Ottersberg, das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

98. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegerechts - Widmung der Straße "Am Bründlerfeld" Fl.Nr. 164/3 Gemarkung Pliening zur Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.08.2016 ö Beschliessend 98

Beschluss

Die Straße „Am Bründlerfeld“ auf der Fl.Nr. 164/3 Gemarkung Pliening, wird gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

Bezeichnung des Straßenzuges:        Am Bründlerfeld
Anfangspunkt:        Einmündung Brunnenweg
Endpunkt:        Einmündung Widenanger
Länge:        0,087 km
Straßenbaulast:        Gemeinde Pliening
Widmungsbeschränkungen:        keine

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

99. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegerechts - Widmung der Straße "Widenanger" Fl.Nr. 164/2 Gemarkung Pliening zur Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.08.2016 ö Beschliessend 99

Beschluss

Die Straße „Widenanger“ auf der Fl.Nr. 164/2 Gemarkung Pliening, wird gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

Bezeichnung des Straßenzuges:        Widenanger
Anfangspunkt:        westliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 164/1 Gemarkung Pliening
Endpunkt:        östliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 168/3 Gemarkung Pliening
Länge:        0,122 km
Straßenbaulast:        Gemeinde Pliening
Widmungsbeschränkungen:        keine

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

100. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegerechts - Widmung der "Beyhartinger Straße" Fl.Nr. 91/12 Gemarkung Pliening zur Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.08.2016 ö Beschliessend 100

Beschluss

Die „Beyhartinger Straße“ auf der Fl.Nr. 91/12 Gemarkung Pliening, wird gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

Bezeichnung des Straßenzuges: Beyhartinger Straße
Anfangspunkt:                        Einmündung Benediktbeuernstraße
Endpunkt:                                Einmündung Herdweg
Länge:                                0,065 km                
Straßenbaulast:                        Gemeinde Pliening

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

101. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegerechts - Widmung der "Pleonstraße" Fl.Nr. 382/3 Gemarkung Pliening zur Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.08.2016 ö Beschliessend 101

Beschluss

Die „Pleonstraße“ auf der Fl.Nr. 382/3 Gemarkung Pliening, wird gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

Bezeichnung des Straßenzuges: Pleonstraße
Anfangspunkt:                        Einmündung An der Landstraß
Endpunkt:        westliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 382/3 Gemarkung Pliening
Länge:                                0,040 km                
Straßenbaulast:                        Gemeinde Pliening

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

102. Bauleitplanung Nachbargemeinden - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 80 des Marktes Markt Schwaben für das Gebiet "Burgerfeld - Teilgebiet zwischen Enzensbergerstraße, Von-Suttner-Straße u. Münterstraße" - Stellungnahme im Verfahren nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 sowie § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.08.2016 ö Beschliessend 102

Beschluss

Die Gemeinde Pliening erhebt gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 80 für das Gebiet „Burgerfeld – Teilgebiet zwischen Enzensbergerstraße, Von-Suttner-Straße und Münterstraße“ weder Anregungen, noch werden Bedenken vorgebracht. Auf weitere Verfahrensbeteiligung wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

103. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.08.2016 ö Beschliessend 103

Diskussionsverlauf

Keine Bekanntgaben

zum Seitenanfang

. Frau Strauss - Zuständigkeit für die Wertstoffsammelstelle beim EDEKA

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.08.2016 ö

Diskussionsverlauf

Frau Strauss bittet um Auskunft, wer für die Wertstoffsammelstelle beim EDEKA in Pliening zuständig ist. Herr Frick teilt mit, dass die Zuständigkeiten für Ordnung und Sauberkeit dieser Wertstoffsammelstelle bei der Fa. EDEKA liegen. Die aktuellen Missstände sind bekannt und die Fa. EDEKA wurde bereits in der vergangenen Woche sowohl telefonisch als auch schriftlich zur Beseitigung der Unordnung aufgefordert.

zum Seitenanfang

104. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.08.2016 ö Beschliessend 104

Diskussionsverlauf

k eine Anfragen

Datenstand vom 17.08.2016 09:16 Uhr