Datum: 27.10.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:56 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:56 Uhr bis 21:28 Uhr
Öffentliche Sitzung
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90. Genehmigung der Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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27.10.2016
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ö
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Beschliessend
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90 |
Diskussionsverlauf
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
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91. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.09.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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27.10.2016
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ö
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Beschliessend
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91 |
Diskussionsverlauf
Gegen das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.09.2016 werden
keine Einwände erhoben. Das Protokoll ist somit genehmigt.
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92. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse wegen Wegfall Geheimhaltungsgrund
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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27.10.2016
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ö
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92 |
Diskussionsverlauf
Folgende nichtöffentlichen Beschlüsse wurden in der Gemeinderatssitzung am 29.09.2016 wegen Wegfall des Geheimhaltungsgrundes zur Veröffentlichung freigegeben:
Gemeinderatssitzung vom 25.08.2016:
Vollzug der Satzung über die Verleihung von Auszeichnungen durch die Gemeinde Pliening – Bürgerehrung
Der Gemeinderat stimmt der Ehrung von Frau Ingrid Helmrich mit der Verleihung des Ehrenzeichens in Bronze im Rahmen der Bürgerversammlung am 06.10.2016 zu.
Gemeinderatssitzung vom 29.09.2016:
Vollzug der Satzung über die Verleihung von Auszeichnungen durch die Gemeinde Pliening – Bürgerehrung
Der Gemeinderat stimmt der Ehrung von Frau Kristina Widmann mit der Verleihung des Ehrenzeichens in Silber im Rahmen der Bürgerversammlung am 06.10.2016 zu.
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93. Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Jahre 2017 - 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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27.10.2016
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ö
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Beschliessend
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93 |
Beschluss
Der Erste Bürgermeister Roland Frick wird ermächtigt, mit dem Energievertrieb Deutschland EVD GmbH den Vertrag über die Lieferung und den Bezug von Strom zu den im Sachverhalt
genannten netto Strompreisen abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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94. Bündelausschreibung für die kommunale Erdgasbeschaffung in Bayern für die Jahre 2018 - 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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27.10.2016
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ö
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Beschliessend
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94 |
Beschluss
Beschluss 1:
Der Erste Bürgermeister Roland Frick wird beauftragt, mit der Firma Specht Ingenieurbüro für Energiewirtschaft und -
technik den Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von Erdgas abzuschließen.
17 dafür : 0 dagegen
Beschluss 2:
Die Gemeinde Pliening überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für Erdgas, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf die Firma Specht Ingenieurbüro für Energiewirtschaft und -technik als ausschreibende Stelle.
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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95. Abgabe der Optionserklärung zum neuen Umsatzsteuerrecht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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27.10.2016
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ö
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Beschliessend
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95 |
Beschluss
Der Gemeinderat Pliening beschließt, dass die Gemeinde Pliening, vertreten durch den Ersten Bürgermeister Roland Frick, einen Antrag gem. § 27 Abs. 22 UStG beim Finanzamt stellt, mit folgenden Wortlaut:
„Hiermit erklärt die Gemeinde Pliening, dass sie aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 27.10.2016 – vorbehaltlich eines etwaigen Widerr
ufs – für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführte Leistungen weiterhin § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung anwendet.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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96. Landesentwicklungsprogramm Bayern - Teilfortschreibung der Festlegungen "Zentrale Orte", Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf, Vorrangprinzip, Vermeidung von Zersiedlung und Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur - Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zum Entwurf vom 12.07.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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13.10.2016
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Vorberatend
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122 |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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27.10.2016
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ö
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Beschliessend
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96 |
Beschluss
Der Gemeinderat Pliening erhebt gegen den Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern in der Fassung vom 12.07.2016 keine Bedenken. Anregungen werden nicht vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2
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97. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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27.10.2016
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ö
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Beschliessend
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97 |
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. Schulbericht 2016 und Schülerverteilung nach Ortsteilen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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27.10.2016
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ö
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Diskussionsverlauf
Der Schulbericht 2015 und die Schül
erverteilung nach Ortsteilen der Grundschule Pliening werden an alle Mitglieder des Gemeinderates in Kopie ausgehändigt.
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. Kommunalpolitische Studientagungen 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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27.10.2016
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Diskussionsverlauf
Der Diözesanrat der Katholiken lädt wieder zu den stattfindenden Kommunalpolitischen Studientagungen am 05. November 2016 in Freising und am 25./26. November 2016 in Traunstein recht herzlich ein. Die Einladungen wurden als Tischvorlage an sämtliche Mitglieder des Gemeinderates verteilt.
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. Sitzungskalender 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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27.10.2016
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ö
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Diskussionsverlauf
Der Sitzungskalender für 2017 wird an die Mitglieder des Gemeinderates verteilt.
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. Vollzug der Wassergesetze:
Geplantes Wasserschutzgebiet der Gemeinde Finsing - Errichtung von drei Grundwassermessstellen auf Flächen der Gemeinde Pliening
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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27.10.2016
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ö
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Diskussionsverlauf
Die Gemeinde Finsing plant die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes. Im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens wurde vom Wasserwirtschaftsamt München empfohlen, drei zusätzliche Grundwassermessstellen zu errichten.
Mit Schreiben vom 07.04.2015 und in einem persönlichen Gespräch am 13.04.2016 bat die Gemeinde Finsing um Mitteilung, ob seitens der Gemeinde Pliening Einverständnis mit der Errichtung der drei Grundwassermessstellen an den vorgeschlagenen Standorten besteht.
Der Gemeinderat hat diese Anfragen in den Sitzungen vom 21.05.2016 und 28.04.2016 mehrheitlich abgelehnt.
Aufgrund der Ablehnung hat sich die Gemeinde Finsing mit der Bitte, gegenüber der Gemeinde Pliening eine Duldungsanordnung für die Errichtung und den Betrieb der Grundwassermessstellen zu erlassen, an das Landratsamt Ebersberg gewandt.
Die Gemeinde Pliening wurde vom Landratsamt Ebersberg mit Schreiben vom 18.10.2016 darüber informiert, dass der Erlass einer Duldungsanordnung beabsichtigt ist. Für eine Stellungnahme seitens der Gemeinde wurde eine Frist bis 25.11.2016 eingeräumt.
Die Verwaltung wird eine rechtliche Würdigung erarbeiten und dem Gemeinderat in der Sitzung vom 24.11.2016 zur Entscheidung vorlegen.
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. Telekommunikation - Erweiterung der bestehenden Mobilfunksendeanlage in der Finsinger Straße 11, Gelting
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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27.10.2016
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ö
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Diskussionsverlauf
Mit Schreiben vom 30.09.16 informierte die Telefünica Germany GmbH & Co. OHG darüb
er, dass der bereits bestehende Mobilfunkstandort in der Finsinger Straße 11, Gelting, um eine LTE-Sendeanlage erweitert werden soll.
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. Bauleitplanung - mögliche bauleitplanerische Maßnahmen im Bereich Gelting, Trischberger Weg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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27.10.2016
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Diskussionsverlauf
Am 05.10.2016 ging in der Gemeinde ein Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 3 Gemarkung Gelting, Trischberger Weg 6, Gelting, ein.
Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche in die Umgebung eingefügt und die Erschließung gesichert ist.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Pliening stellt für das Gebiet ein Allgemeines Wohngebiet dar. Eine Bebauung mit einem Wohnhaus ist daher zulässig. Aufgrund der Größe des Gebäudes (zweigeschossiges Wohnhaus mit einem Außenmaß von 9,51 m x 9,51 m und einer Wandhöhe von 6,50 m) wird das Maß der baulichen Nutzung auch nicht überschritten. Die Bauweise unterscheidet lediglich zwischen offener und geschlossener Bauweise. Das geplante Gebäude wird, wie die Umgebung auch, in offener Bauweise errichtet, so dass auch diese Vorgabe des § 34 BauGB eingehalten wird. Schlussendlich wird auch die überbaubare Grundstücksfläche durch das Vorhaben gegenüber der bestehenden Bebauung nicht überschritten.
Das Gebäude fügt sich daher nach § 34 BauGB in die umgebende Bebauung ein. Das Einvernehmen in der Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters könnte daher erteilt werden.
Gleichwohl wirkt das Gebäude durch seine Höhe und den Standort unmittelbar in der Hanglage südlich des Trischberger Weges sehr dominant und damit negativ auf die nördlich gelegenen Gebäude aus. Hinzu kommt die gewählte Dachform (Satteldach mit 38° Dachneigung), die die optische Wirkung für die nördlich gelegenen Wohngebäude noch verstärkt. Lt. Bauantrag beträgt die Fristhöhe zum Trischberger Weg 12,87 m, ohne Hanglage wären es ca. 10,10 m.
In mehreren Gesprächen mit nördlich angrenzenden Anwohnern wurde das Vorhaben bezüglich seiner Genehmigungsfähigkeit und der damit verbundenen Auswirkungen erörtert. Seitens der Anwohner werden die Auswirkungen als so nachteilig erachtet, dass sie darum bitten, eine Verbesserung der Situation zu erreichen, ohne das Baurecht grundsätzlich in Frage zu stellen.
Im Zusammenhang mit diesem Bauantrag wurde daraufhin die Möglichkeit geprüft, einen Bebauungsplan aufzustellen, um die bauliche Entwicklung in diesem Bereich zu steuern.
Dazu ist folgendes festzustellen:
1. Die Gemeinde besitzt bei der Entscheidung, ob sie einen Bebauungsplan aufstellt, grundsätzlich einen weiten Spielraum.
Die Situation im Bereich des Trischberger Weges ließe nach Einschätzung der Verwaltung beiderseits der Erschließungsstraße noch einige Wohngebäude zu. Der Weg besitzt in weiten Teilen jedoch nur eine Breite von deutlich weniger als 4,50 m, so dass die ausreichende Erschließung im Falle einer vollständigen Bebauung in Frage stehen könnte.
Über einen Bebauungsplan könnte eine ausreichende Breite der Erschließungsstraße ebenso geregelt werden, wie die Bebauung entlang des Trischberger Weges. Z. B. könnte die Höhenentwicklung bei Vorliegen städtebauliche Aspekte, ohne Einschränkung bestehenden Baurechts, festgesetzt werden.
Durch die Lage im bebauten Innenbereich ist zudem ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes möglich. Hierbei entfällt neben der Erstellung des Umweltberichts u. a. auch der Nachweis notwendiger ökologischer Ausgleichsflächen.
2. Diesen städtebaulichen Überlegungen stehen jedoch auch nicht unerhebliche Auswirkungen auf die Gemeinde gegenüber.
Hierbei spielen folgende Punkte eine wesentliche Rolle:
- Zunächst ist der Grundsatz der Erforderlichkeit nach § 1 Abs. 3 BauGB zu beachten. Danach sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es die städtebauliche Ordnung erfordert. Es ist daher auf die städtebauliche Konzeption abzustellen. Hierbei ist zu beachten, dass durch eine Bauleitplanung keine „Negativplanung“ im Sinne einer „Bauverhinderung“ betrieben wird. Diese wäre unzulässig und würde den Bebauungsplan unwirksam machen.
Gegen die zweigeschossige Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 3 Gemarkung Gelting können keine grundsätzlichen Bedenken vorgebracht werden. Daher wären lediglich Regelungen hinsichtlich der Wand- bzw. Firsthöhe, der Dachform oder der Dachneigung denkbar.
Außerdem müsste die Gemeinde, nachdem der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst wurde, eine Veränderungssperre erlassen, in der die städtebaulichen Ziele, die von der vorliegenden Planung abweichen, genannt werden.
- Die Die Kosten des Bebauungsplanes wären durch die Gemeinde zu tragen. Da eine Bebauung nach § 34 BauGB möglich ist, dürfte es keine Möglichkeit geben alle von der Planung betroffenen Grundstückseigentümer an den Planungskosten zu beteiligen. Die Größe des Plangebietes (ca. 0,75 ha) würde bei nach der HOAI zu Kosten von ca. 8.750,00 € (brutto) ohne evtl. notwendige Zusatzleistungen (z. B. artenschutzrechtliche Untersuchung) führen.
- Bei Aufstellung eines Bebauungsplanes, der sinnvollerweise auch eine angemessene Straßenbreite festsetzt, besteht nach Abschluss des Verfahrens durch die betroffenen Anlieger ein Anspruch auf ausreichende Erschließung. Dies kann dazu führen, dass die Gemeinde zu nicht unerheblichen Kosten, Grundstücke der Anlieger erwerben muss, um anschließend die Erschließungsstraße erstmalig herzustellen. Insbesondere aufgrund des von Osten in den Trischberge
r Weg hineinlaufenden Hangwassers und fehlender Wendemöglichkeiten dürfte dies zu erheblichen Kosten führen. Diese können lediglich zu 90% auf die betroffenen Anlieger umgelegt werden.
Zur städtebaulichen Ordnung der Grundstücke nördlich und südlich des Trischberger Weges ist grundsätzlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich. Dieser hätte neben der Definition städtebaulicher Ziele im Zusammenhang mit dem Erlass einer Veränderungssperre finanzielle Belastungen der Gemeinde durch die Kosten des Bebauungsplanverfahrens und der nachfolgend notwendigen Erschließung zur Folge.
Es wird daher angefragt, ob die Verwaltung beauftragt wird, zur nächsten Bauausschuss-Sitzung im November eine Beschlussvorlage vorzubereiten, die die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Flächen, beiderseits des Trischberger Weges und den Erlass einer Veränderungssperre zum Ziel hat?
Zur Anfrage „Bauleitplanung – mögliche bauleitplanerische Maßnahmen im Bereich Gelting, Trischberger Weg“ sprach sich nach ausführlicher Diskussion eine Mehrheit des Gemeinderates für die Aufstellung eines Bebauungsplanes aus.
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98. Bürgerfragestunde
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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. Herr Höcherl - Cundhartstraße
Gremium
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Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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27.10.2016
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Diskussionsverlauf
Herr Höcherl regt an, die Verlängerung der Cundhartstraße (Ottersberger Kirchenweg) abschieben und neu herstellen zu lass
en, da der Weg sich in keinem guten Zustand befindet. Die Angelegenheit wird geprüft.
Datenstand vom 07.11.2016 14:50 Uhr