Datum: 27.04.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 22:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
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37. Genehmigung der Tagesordnung
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Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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27.04.2017
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Beschliessend
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37 |
Diskussionsverlauf
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
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38. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.03.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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27.04.2017
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Beschliessend
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38 |
Diskussionsverlauf
Gegen das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.03.2017 werden
keine Einwände erhoben. Das Protokoll ist somit genehmigt.
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39. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen, deren Geheimhaltungsgründe weggefallen sind
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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Diskussionsverlauf
Folgender nichtöffentliche Beschluss wurde
vom Gemeinderat in der Sitzung am 30.03.2017 wegen Wegfall des Geheimhaltungsgrundes zur Veröffentlichung freigegeben:
Gemeinderatssitzung vom 23.02.2017:
TOP 16: Landschaftssee südlich von Pliening, westlich der Verlängerung der Raiffeisenstraße, Fl.Nr. 219 Gemarkung Pliening - Verpachtung
Der Landschaftssee südlich von Pliening, westlich der Verlängerung der Raiffeisenstraße, auf dem Grundstück Fl.Nr. 219 Gemarkung Pliening wird nicht mehr verpachtet.
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40. Feuerwehrhaus Pliening – Billigung der Entwurfsplanung mit Entscheidung über die Dachform, Beauftragung entsprechender Fachplanungsbüros und des Architekturbüros für die weiteren Leistungsphasen
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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Beschluss
Beschluss 1:
Der Gemeinderat billigt die vorliegende Freiflächenplanung sowie die Entwurfsplanung für das Feuerwehrgerätehaus Pliening mit Flachdach. Mit der Genehmigungsplanung kann nach dem Eingang der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns begonnen werden.
17 dafür : 3 dagegen
Beschluss 2:
Der Erste Bürgermeister wird abweichend von der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Pliening ermächtigt, die Fachplanungsaufträge für die „Elektroplanung“ sowie die „Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsplanung“ dem wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
18 dafür : 2 dagegen
Beschluss 3:
Der Erste Bürgermeister wird abweichend von der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Pliening ermächtigt, den Planungsauftrag für die weiteren Leistungsphasen 5 bis 8 „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Objektplanung – Gebäude und Innenräume“, nach erhaltener Baugenehmigung an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
18 dafür : 2 dagegen
Beschluss 4:
Der Erste Bürgermeister wird abweichend von der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Pliening ermächtigt, sämtliche Aufträge zur Realisierung des Feuerwehrgerätehauses unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Vorschriften dem jeweils wirtschaftlichsten Bietern zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2
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41. Bauleitplanung - Änderung des Bebauungsplanes "Landsham Gewerbegebiet" - Vorstellung der Ergebnisse der Mieter- und Eigentümerbefragung und weiteres Verfahren
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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06.04.2017
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Vorberatend
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Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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27.04.2017
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Beschliessend
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41 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, aufgrund der geringen Zahl an Rückantworten der befragten Grundstückseigentümer bzw. Mieter,
von einer Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Landsham“ abzusehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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42. Bauleitplanung - Änderung des Bebauungsplanes "Landsham Gewerbegebiet II" - Vorstellung der Ergebnisse der Mieter- und Eigentümerbefragung und weiteres Verfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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Vorberatend
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Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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27.04.2017
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Beschliessend
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42 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt
, aufgrund der geringen Zahl an positiven Rückantworten der befragten Grundstückseigentümer bzw. Mieter von einer Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Landsham II“ abzusehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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43. Regionalplan für die Region München - Beteiligungsverfahren zur Gesamtfortschreibung - Stellungnahme im Verfahren (2. Anhörung)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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06.04.2017
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Vorberatend
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Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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27.04.2017
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Beschliessend
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43 |
Beschluss
Die Gemeinde Pliening nimmt zum Entwurf des Regionalplans für die Region München (14) in der Fassung vom 06.12.2016 wie folgt Stellung:
Die Grundsätze und Ziele des Regionalplans sind hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und zur besseren Lesbarkeit grundsätzlich zu prüfen und anzupassen. Eine „Verschlankung“ des Regionalplans, verbunden mit einer besseren Übersichtlichkeit, wird als notwendig erachtet.
Beispielhaft werden hier der Entfall des Grundsatzes B I 1 G 1.2 und B I 4 Z 4.1 genannt, die bereits über das Baugesetzbuch ausreichend geregelt sind. Ebenso wird das Ziel B V 3 Z 3.2 als nicht notwendig erachtet.
16 dafür : 4 dagegen
Der regionale Grünzug zwischen Gelting und Markt Schwaben ist auf eine Breite von ca. 0,7 bis 0,8 km (analog der Breite des Grünzuges zwischen Pliening und Finsing) zu reduzieren. Die Reduzierung hat im Osten des Grünzuges entlang der St 2580 zu erfolgen.
16 dafür : 4 dagegen
Der regionale Grünzug im nordwestlichen Gemeindegebiet ist so anzupassen, dass der Ortsteil Landsham Moos nicht mehr von diesem erfasst wird.
16 dafür : 4 dagegen
Die Gemeinde Pliening lehnt es kategorisch ab, das regionalplanerische Trenngrün Nr. 10 überwiegend auf ihrem Gemeindegebiet zu erbringen.
Lt. Flächennutzungsplan der Gemeinde Poing ist nördlich der noch zu entwickelnden Baugebiete in Richtung Gemeinde Pliening ein ca. 80 m bis 100 m breiter Grünbereich vorgesehen. Die Darstellung des Trenngrün ist im Regionalplan hinsichtlich der Lage und Breite entsprechend anzupassen. Ein Hinweis in der Begründung wird als erforderlich erachtet.
Sollte dieser Anregung nicht entsprochen und in der Folge die Gemeinde Pliening einseitig mit dem Trenngrün belastet werden, wird dessen ersatzlose Streichung gefordert. Die Gemeinde Pliening erachtet es als nicht sachgerecht, eine Gemeinde mit der Erbringung von Grünflächen (Trenngrün und Grünzüge) einseitig zu belasten, während angrenzende Nachbargemeinden uneingeschränkt eine massive Expansionspolitik betreiben.
16 dafür : 4 dagegen
Bereits mit Beschluss vom 25.01.2007 wurde der Wegfall des Trenngrüns Nr. 13 zwischen Landsham und Grub gefordert.
Grundsätzlich wird klargestellt, dass der Entfall der Trenngrün nicht dem Ziel dient, zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde zu schaffen. Gleichzeitig wäre ein Festhalten am Trenngrün Nr. 13 weder sachgerecht noch praxisnah und ist daher hinsichtlich der Sinnhaftigk
eit und Zweckmäßigkeit zu hinterfragen. Ausschließlich auf die Trenngrün und Grünzüge bezogen müssten sich bei der Entwicklung der Gemeinde Pliening die Ortsteile Pliening und Landsham „aufeinander zu entwic
keln“. Dies würde u. a. naturschutzfachlichen Belangen in erheblichem Maße widersprechen. Gleichzeitig würde es, insbesondere bei der Ausweisung neuer Gewerbeflächen, zwangsläufig zu einer zusätzlichen Belastung der Bewohner von Landsham und Pliening führen, da der Verkehr aus den Baugebieten ausschließlich über die St 2082 abgewickelt werden kann. Dies kann weder städtebauliches noch regionalplanerisches Ziel sein.
Die Gemeinde Pliening fordert daher im Rahmen der Abwägung oder im Zuge der Darstellungen im Regionalplan und dessen Begründung eine grundsätzliche Klarstellung, dass die Einhaltung eines regionalen Trenngrün zwischen Gemeinden nicht zu Lasten einer der betroffenen Gemeinden gehen darf. Sofern ein Trenngrün von beiden betroffenen Gemeinden nicht jeweils zur Hälfte erbracht werden kann (z. B. weil die Bebauung einer Gemeinde bis zur Gemeindegrenze reicht), ist hierfür in unmittelbarer Nähe eine Kompensation zu Gunsten der Nachbargemeinde nachzuweisen.
16 dafür : 4 dagegen
Wie bereits mit Beschluss des Gemeinderates vom 20.05.2010 ausgeführt, werden große Flächen nördlich von Pliening sowie zwischen Pliening und Poing als wasserwirtschaftliche Vorranggebiete geplant. Die Ausweisung derart großer Flächen stellt für die Gemeinde Pliening einen massiven Eingriff in die gemeindliche Planungshoheit dar. Die bauliche Entwicklung wird lt. Begründung zwar kaum behindert, allerdings würde durch die Vorgabe die Planung der Umgehungsstraße in Pliening massiv erschwert, da die Gemeinde hierdurch möglicher Ausbauvarianten beraubt wird.
Zudem wird die Gefahr gesehen, im Falle einer Zustimmung, zukünftig verschärfende oder einschränkende Vorgaben im Regionalplan nicht mehr verhindern zu können.
Die Gemeinde Pliening sieht grundsätzlich keinen Bedarf an solchen Flächen im Gemeindegebiet und lehnt diese ab.
Insgesamt wird die hohe Zahl der Vorranggebiete als grundsätzlich prüfungswürdig angesehen.
16 dafür : 4 dagegen
Die Gemeinde Pliening fordert, den Grundsatz B I 1 G 1.2.1 zu landschaftlichen Vorbehaltsgebieten ersatzlos zu streichen. Begründet wird dies mit dessen Widersprüchlichkeit. Bei Anwendung des Grundsatzes müssten die darin getroffenen Aussagen nur in Vorbehaltsgebieten angewendet werden. Im Umkehrschluss würden diese dann in den „Nicht“-Vorbehaltsgebieten nicht angewandt werden, was im Widerspruch zu bundesrechtlichen Regelungen stünde (§ 1 a Abs. 2 BauGB).
Konkret stellt das landschaftliche Vorbehaltsgebiet nördlich von Pliening und Landsham einen massiven Eingriff in die gemeindliche Planungshoheit dar. Eine Erweiterung des Ortsteils Pliening nach Norden/Nordwesten/Westen wird dadurch ebenso erschwert, wie die geplante Trassenführung für die Umgehungsstraße.
Noch bedeutsamer ist die Situation im Bereich der Flughafen-Tangente-Ost (St 2580). Diese liegt im Bereich der Gemeinde Pliening vollständig auf Flächen, die als landschaftliche Vorbehaltsgebiete im Regionalplan dargestellt werden. Insbesondere die Aufweitung nördlich der St 2332, westlich der St 2580, ist nicht nachvollziehbar.
Wie im Bereich der St 2580 der Grundsatz G 1.2.1 umgesetzt werden soll, ist nicht erkennbar. Die landschaftlichen Vorbehaltsgebiete entlang der St 2580 sowie im Norden/Nordwesten/Westen des Ortsteils Pliening sind daher ersatzlos zu streichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4
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44. Jahresabschluss 2016 - Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Gremium
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Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO i.V.m. § 2 Nr. 33 GeschO die über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Die einzelnen Beträge sind aus beigefügter Liste ersichtlich. Die Liste ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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45. Jahresrechnung 2016 - Vorlage gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO)
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Gemeinderatssitzung
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27.04.2017
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Diskussionsverlauf
Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat vorzulegen. Die Jahresrechnung umfasst den kassenmäßigen Abschluss (Anlage I) und die Haushaltsrechnung (Anlage II). Der Jahresrechnung sind gemäß § 77 Abs. 2 KommHV folgende Unterlagen beizufügen:
- eine Vermögensübersicht (Anlage III.1)
- Übersicht über die Schulden (Anlage III.2)
- Übersicht über die Rücklagen (Anlagen III.3)
- ein Rechnungsquerschnitt (Anlage III.4)
- eine Gruppierungsübersicht (Anlage III.5)
- ein Verzeichnis der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse (keine vorhanden) und Verwahrgelder (Anlage III.6)
- ein Rechenschaftsbericht (Anlage III.7)
Die Feststellung der Jahresrechnung ist erst nach örtlicher Rechnungsprüfung vom Gemeinderat zu beschließen
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46. Bekanntgaben und Anfragen
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Gemeinderatssitzung
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. Unterbringung von Asylbewerbern - Traglufthalle
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Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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27.04.2017
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Diskussionsverlauf
Am 26.04.2017 sind die letzten Asylbewerber aus der Traglufthalle ausgezogen. Die Halle ist somit nicht mehr bewohnt und steht leer. Für die KW 18 ist vom Landratsamt eine Abnahme der Halle mit der Betreiberfirma geplant.
Wann letztendlich mit dem Abbau begonnen wird, ist noch nicht bekannt. Mit dem Landratsamt wurde hierzu eine entsprechende Terminmitteilung vereinbart.
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. Auszug des anerkannten Asylbewerbers aus der Obdachlosenunterkunft
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27.04.2017
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Diskussionsverlauf
Der anerkannte Asylbewerber, der mit seiner Ehefrau in die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde in der Markt Schwabener Str. 12 in Gelting eingewiesen wurde, ist am 24.04.2017 ausgezogen, da er eine Wohnung in München gefunden hat.
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. Programmheft zur Aktionswoche "Zu Hause daheim" vom 05. - 14.05.2017
Gremium
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27.04.2017
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Diskussionsverlauf
Das Bayerische Staatsministerium fü
r Arbeit und Soziales, Familie und Integration hat im Rahmen der Aktionswoche „Zu Hause daheim“ vom 05. – 14.05.2017 ein Programmheft herausgebracht, welches an die Fraktionsvorsitzenden und an die Seniorenreferentin weitergeleitet wurde.
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. Kommunalrecht - Ordnungsgelder wegen Missachtung der Teilnahmepflicht an der Gemeinderatssitzung vom 08.05.2014 (konstituierende Sitzung)
Gremium
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Gemeinderatssitzung
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27.04.2017
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Diskussionsverlauf
Der Auszug der SPD-Fraktion aus der konstituierenden Gemeinderatssitzung hatte wegen des Verstoßes gegen die Verpflichtung, an Sitzungen und Abstimmungen teilzunehmen, die Verhängung von Ordnungsgeldern nach Art. 48 Abs. 2 GO zur Folge.
Hiergegen haben Frau Kristina Widmann, Herr Roland Ernst und Herr Jan Widmann Klage erhoben.
Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat diese Klagen am 08.03.2017 abgewiesen. Das in Höhe von 175,00 Euro verhängte Ordnungsgeld gegen Frau Widmann wurde auf 150,00 Euro reduziert, die beiden jeweils mit 150,00 Euro festgesetzten Ordnungsgelder gegen Herrn Ernst und Herrn Widmann wurden vom Gericht in dieser Höhe bestätigt, so dass die Ordnungsgelder nun einheitlich jeweils 150,00 Euro betragen.
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. Frau Strauss - Bauleitplanung "Biogasanlage südlich von Pliening und Fläche für die Landwirtschaft"
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Diskussionsverlauf
Frau Strauss hat eine Anfrage bezüglich eines Einwands der SPD-Fraktion im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt „Bauleitplanung – Bebauungsplan für ein „Sondergebiet Biogas-Anlage und Fläche für die Landwirtschaft“; Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 4 a Abs. 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) – Prüfung der vorgebrachten Anregungen“, der in der Bauausschusssitzung vom 11.08.2016 behandelt wurde. Sie möchte wissen, ob dieser Einwand dem Landratsamt Ebersberg zugeleitet wurde und ob sich das Landratsamt hierzu geäußert hat. Der Antrag der SPD-Fraktion bezog sich auf den Abbruch einer bestehenden Maschinenhalle südlich der Gotenstraße. Das Landratsamt hat Kenntnis vom Inhalt des Antrags, eine Antwort liegt bislang nicht vor.
Frau Strauss informiert darüber, dass eine Sachbearbeiterin im Landratsamt sich ihr gegenüber dergestalt geäußert hätte, dass der Vorgang dem Landratsamt nicht vorliegen würde. Das Landratsamt wurde von der Gemeinde in Kenntnis gesetzt.
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. Herr Widmann - Parksituation "Am Heckenacker/Cundhartstraße"
Gremium
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Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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Diskussionsverlauf
Herr Widmann möchte wissen, ob bekannt sei, dass an den Straßen Am Heckenacker und Cundhartstraße z.T. schräg geparkt wird, so dass Fahrzeuge in die Fahrbahn ragen und teilweise auf Grü
nanlagen und dem Spielplatz parken. Dies ist bekannt. Um das Parken auf dem Spielplatz und in Grünanlagen zu verhindern, werden dort Poller installiert.
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. Herr Kern - Veranstaltung im Bürgerhaus
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Diskussionsverlauf
Herr Kern erkundigt sich nach dem Feuerwehreinsatz vom 22.04.2017 im Rahmen einer Veranstaltung im Bürgerhaus, bei dem Einsatzkräfte verbal attackiert und am Betreten des Gebäudes gehindert worden sind und was in dieser Angelegenheit veranlasst wird. Bei einer privaten Feierlichkeit mit etwa 150 Personen hat ein Rauchmelder aufgrund einer unzulässiger Weise eingesetzten Nebelmaschine den Hausalarm ausgelöst. Dass die Feuerwehr alarmiert wurde, hat seine Ursache in Telefonaten anwesender Personen mit der Integrierten Leitstelle. Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr wurden lt. einer Information des Einsatzleiters verbal attackiert und auch daran gehindert, die Einsatzstelle zu begutachten. Ein Gespräch mit dem Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Pliening ist für den 02.05.2017 vereinbart.
Herr Uffinger informiert in diesem Zusammenhang über einen Vorfall während eines Maibaum-Transports von Landsham nach Kirchheim, bei dem ein Fahrzeugführer mit seinem PKW Einsatzkräfte bedrängt hat. Er missbilligt diesen Umgang.
Herr Königer berichtet über den beabsichtigten Erlass eines Gesetzes, das derartiges Verhalten unter Strafe stellt.
Herr Klaß ist der Auffassung, dass die Personen, die die Einsatzkräfte behindert und verbal attackiert haben, belangt werden sollen, sofern dies möglich ist.
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47. Bürgerfragestunde
Gremium
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Diskussionsverlauf
Datenstand vom 19.05.2017 09:37 Uhr