Datum: 27.07.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:25 Uhr bis 21:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
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69. Genehmigung der Tagesordnung
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Diskussionsverlauf
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
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70. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.06.2017
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Diskussionsverlauf
Gegen das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.06.2017 werden keine Einwände erhoben. Das Protokoll ist somit genehmigt.
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71. Alte Schule Gelting, Markt Schwabener Straße 10-12 - Billigung der Vorentwurfsplanung
Gremium
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Beschluss
Der Gemeinderat billigt die vorliegende Vorentwurfsplanung in Form des Erläuterungsberichtes vom 18.07.2017 mit folgenden Änderungen:
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
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72. Vollzug des Friedhof- und Bestattungswesens; Genehmigung der Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Pliening über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)
Gremium
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Gemeinderatssitzung
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Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der Zweiten Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Pliening als Satzung. Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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73. Tiefbaumaßnahmen - Errichtung einer Rechtsabbiegespur an der Gewerbestraße südlich der Kirchheimer Straße - Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben gem. Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO
Gremium
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Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 12.243,41 € gemäß Art. 66 Abs.1 Satz 1 GO für die Errichtung einer Rechtsabbiegespur an der Gewerbestraße südlich der Kirchheimer Straße.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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74. Tiefbaumaßnahmen - Errichtung einer Querungshilfe an der EBE 2, am südlichen Ortseingang von Ottersberg - Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben gem. Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO
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Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 48.311,32 € gemäß Art. 66 Abs.1 Satz 1 GO für die Errichtung einer Querungshilfe an der EBE 2, am südlichen Ortseingang von Ottersberg.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
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75. Vollzug der Wassergesetze - Antrag auf Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Versickerung von Niederschlags-, Oberflächen- und Drainagewasser in die Sickeranlage auf Fl.Nr. 830/1 Gemarkung Gelting
Gremium
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Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt Herrn Ersten Bürgermeister Roland Frick, die Verlängerung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von gesammeltem Niederschlags-,
Oberflächen- und Drainagewasser aus dem Semptgraben über eine Versickerungsanlage auf Fl.Nr. 830/1 Gemarkung Pliening in das Grundwasser beim Landratsamt Ebersberg zu beantragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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76. Bekanntgaben und Anfragen
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. BRK-Kindergarten Sonnenschein Landsham - Vollzug der Neugestaltung des Außenbereichs
Gremium
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Diskussionsverlauf
Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 02.06.2017:
- Der Gemeinderat beschließt die Neugestaltung des Außenbereichs am BRK-Kindergarten zur Optimierung der Spielfläche.
- Herr Erster Bürgermeister Roland Frick wird abweichend von der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Pliening ermächtigt, sämtliche Aufträge für die beschlossenen Maßnahmen den jeweils wirtschaftlichsten Bietern zu erteilen.
Gemäß den Beschlüssen wurde das Projekt im ersten Halbjahr 2017 umgesetzt. Für diese Maßnahme wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt und dabei sieben Unternehmen angeschrieben. Bei einer Antwortquote von 14,29% in Bezug auf die Angebotsaufforderung wurde das Unternehmen „Schorer Garten- und Landschaftsbau GmbH“ aus München als wirtschaftlichster Bieter zu einem Auftragswert von 99.716,05 € brutto beauftragt.
Ausgeführt wurde unter anderem:
- Zaunaustausch auf Doppelstabmatten-Zaun.
- Erweiterung des Außenbereich-Areals.
- Sandaustausch aller Sandbereiche.
- Montage von vier neuen Spielgeräten (Kleinkinder-Spiellandschaft, Stehkarussell, Kleinkinderwippe, Spielschiff).
- Austausch von Feder-Wipp-Spielgeräten.
- Bau einer Bobby-Car-Rennstrecke mit schalldämpfendem Belag.
- Anlage eines neuen Rasens (Rollrasen).
- …
Herr Erster Bürgermeister Frick informiert über ein Dankschreiben
der Kindergartenleitung, die Bilder wurden in der Sitzung gezeigt.
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. Turnhalle der Grundschule - Umstellung auf LED-Beleuchtung zur Reduzierung des Energieverbrauchs
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Diskussionsverlauf
Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 02.06.2016:
- Der Gemeinderat beschließt, die mehr als 500 Leuchtstoffröhren der Grundschule Pliening mit Turnhalle gegen energiesparende LED-Röhren auszutauschen.
- Herr Erster Bürgermeister Roland Frick wird abweichend von der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Pliening ermächtigt, den Auftrag für die beschlossene Maßnahme dem wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Gemäß den Beschlüssen wurde in einem ersten Schritt der Austausch in der Turnhalle veranlasst. Eine Auftragstrennung zwischen dem Bereich Turnhalle und dem restlichem Gebäude wurde als notwendig erachtet, da im Bereich Turnhalle 117 gleiche, einfach auszutauschende Röhren vorhanden waren. Durch diese erste Teilausführung konnte man sich in das Thema „Umrüstung auf LED“ hineintasten und die Reaktionen aller Beteiligten feststellen bevor weitere Schritte folgen. Für diese Maßnahme wurden zehn Unternehmen angeschrieben. Bei einer Antwortquote von 40,00% in Bezug auf die Angebotsaufforderung lag die Preisspanne zwischen 4.892,83 € und 10.831,68 € brutto. Als wirtschaftlichster Bieter wurde das Unternehmen „Eichmeier GmbH Lichtservice – Meisterbetrieb Elektrotechnik“ aus Hohenlinden beauftragt. Die Ausführung der Umrüstung hat am 08.06.2017 stattgefunden.
Die Energieeinsparung kann nicht pauschal angegeben werden, da mehrere Faktoren eine Rolle spielen. Vergleicht man den tatsächlichen Energieverbrauch einer gebrauchten Bestandsröhre und den einer neuen LED-Röhre kann eine Einsparung von ca. 40,00 % ermittelt werden. Berücksichtigt man allerdings, dass die neuen LED-Leuchtmittel sehr viel heller leuchten als die bisherigen Leuchtmittel, könnten über die vorhandene Schaltung nur halb so viele Leuchtmittel eingeschaltet werde als bisher, so dass man bei annähernd gleicher Helligkeit eine Einsparung von bis zu 70 % erreichen kann.
Alle notwendigen Schritte für die Umrüstung der weiteren Leuchtstoffröhren auf LED-Röhren, werden zeitnah veranlasst.
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. Verlängerung der bergrechtlichen Erlaubnis "Salzach-Inn" zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken
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Diskussionsverlauf
Mit Bescheid vom 26.06.2017 erhielt die Firma RDG GmbH & Co.KG, Hannover, vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Medien, Energie und Technologie (StMWi) eine Verlängerung der Erlaubnis "Salzach-Inn" zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken bis zum 30.06.2020. Die Gemeinde Pliening hat diesen Bescheid zur Kenntnis erhalten.
Die Erkundung, Erschließung und Nutzung von Kohlenwasserstoffen unterliegt den Bestimmungen des Bundesberggesetzes (BBergG), da gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 BBergG Kohlenwasserstoff als sog. "bergfreier Bodenschatz" definiert ist. Bergfrei bedeutet, dass sich das Eigentum an einem Grundstück nicht auf evtl. in diesem Bereich befindliche Bodenschätze erstreckt.
Zuständig für die Durchführung des BBergG ist gemäß der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (BergbehördV) das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (§ 1 BergbehördV) und das als untere Bergbehörde bei der Regierung von Oberbayern angesiedelte Bergamt Südbayern (§ 2 BergbehördV).
Das Erlaubnisgebiet Salzach-Inn umfasst eine Fläche von 2.298 km² grenzt an dessen westlichem Ende im Bereich Ottersberg und Gelting an das Gemeindegebiet Pliening. Bei der Erlaubnis handelt es um eine öffentlich-rechtliche Konzession zur sog. Exploration, d.h. dem Aufsuchen möglicher Lagerstätten von Kohlenwasserstoffen, die erstmals 1997 erteilt wurde. Das Aufsuchen erfolgt mittels einer Auswertung von geologischen und seismischen Daten.
Weiterreichende Befugnisse wie z.B. der Abbau eventuell vorhandener Ressourcen sind mit der Erlaubnis nicht abgedeckt.
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. Kommunale Ausschreibungen - Zeitungsartikel
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Diskussionsverlauf
Der von der VG Aßling übermittelte Zeitungsartikel betreffend kommunale Ausschreibungen und Vergabeverfahren wird den Mitgliedern des Gemeinderates als Tischvorlage ausgehändigt.
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. Bayernwerk AG - Kommunal.info 2.2017
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Diskussionsverlauf
Das Magazin „kommunal.info 2.2017“ der Bayernwerk AG wird an die Mitglieder des Gemeinderates verteilt.
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. Telekommunikation - Erweiterung der bestehende Mobilfunksendeanlage in der Finsinger Straße 11, Gelting
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Diskussionsverlauf
Mit Schreiben vom 26.07.2017 teilte die Deutsche Funkturm GmbH mit, dass sie von der die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt wurde, am Standort Finsinger Straße, nördlich von Gelting, eine Antennenanlage aufzubauen.
Die Baumaßnahme ist nach Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 a Bayerische Bauordnung verfahrensfrei. Mit dem Bauarbeiten soll voraussichtlich am 21.08.2017 begonnen werden.
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. Planen und Bauen in Oberbayern
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Diskussionsverlauf
Der Infobrief Nr. 14 „Fit für den demografischen Wandel“ aus der Reihe „Planen und Bauen in Oberbayern“ der Regierung von Oberbayern wird an die Mitglieder des Gemeinderates verteilt.
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. Stadtwerke München - M-Direkt
Gremium
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Diskussionsverlauf
Das Service-Magazin „M-Direkt“ der Stadtwerke München wird an die Mitglieder des Gemeinderates verteilt.
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. Kommunale Abgaben - Änderung des Kommunalabgabengesetzes zur Erhebung von Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen
Gremium
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Diskussionsverlauf
Gemäß Art. 62 der Bayerischen Gemeindeordnung sind Gemeinden verpflichtet ihre Einnahmen vorrangig aus besonderen Entgelten, für die von ihnen erbrachten Leistungen, zu beschaffen.
Zu diesen besonderen Entgelten gehören Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge.
Die Verpflichtung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen war bisher als Bundesrecht im Baugesetz (BauGB) verankert und wird durch die gemeindliche Erschließungsbeitragssatzung konkretisiert. Mit der Novellierung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zum 01.04.2016 ist die Verpflichtung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen in Landesrecht übergegangen (Art 5a KAG). Der Bayerische Gemeindetag hat dies zum Anlass genommen, die Mustersatzung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu überarbeiten. Sie enthält vorrangig redaktionelle Änderungen und Konkretisierungen sowie Anpassungen auf Basis höchstrichterlicher Rechtsprechung. Es wird seitens des Bayer. Gemeindetags empfohlen, die vorgeschlagenen Änderungen in die bestehende Satzung einzuarbeiten.
Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist in Art. 5 KAG in Verbindung mit der gemeindlichen Ausbaubeitragssatzung vom 01.07.2003 geregelt und basiert auf der Erhebung einmaliger Beiträge zur Deckung des Aufwands bei Maßnahmen zum Ausbau, zur Verbesserung oder zur Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen. Im Rahmen der Novellierung des KAG hat der Bayerische Gemeindetag die Mustersatzung zur Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen überarbeitet. Sie enthält vorrangig redaktionelle Änderungen und Konkretisierungen sowie Anpassungen auf Basis höchstrichterlicher Rechtsprechung. Es wird seitens des Bayer. Gemeindetags empfohlen, die vorgeschlagenen Änderungen in die bestehende Satzung einzuarbeiten.
Mit der Novellierung des KAG vom 01.04.2016 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, alternativ zur Erhebung der "Einmalbeiträge" sog. "wiederkehrende Beiträge" gem. Art. 5b KAG zu erheben.
Auslöser für die Entscheidung des Gesetzgebers waren heftige Diskussion um den Straßenausbaubeitrag, welcher in Einzelfällen zu hohen Belastungen von Beitragspflichtigen führen kann.
Für die Erhebung wiederkehrender Beiträge ist der Erlass einer gesonderten Satzung erforderlich.
Das System von wiederkehrenden Beiträgen wird sehr kontrovers beurteilt. Insbesondere kommunale Verbände wie Bayer. Gemeindetag, Bayer. Städtetag und der Bayerische Kommunale Prüfungsverband empfehlen ausdrücklich, dass Gemeinden, die sich in der Vergangenheit für das System der Einmalbeiträge entschieden haben, dies auch in Zukunft weiter anwenden. Als Grund hierfür werden unter anderem große Rechtsunsicherheiten, erhöhter Verwaltungsaufwand, und erhebliche Probleme bei der Bildung von Abrechnungseinheiten angeführt. Darüber hinaus werden Bürger über einen langen Zeitraum mit Beträgen belastet, ohne dass ein Anspruch darauf besteht, dass die Anliegerstraße der Betroffenen ausgebaut wird.
Darüber hinaus können gem. Art.5 Abs. 5 KAG bei einem Wechsel vom Einmalbeitrag zum wiederkehrenden Beitrag Grundstücke, für welche bis zu einer zurückliegenden Zeitspanne von bis zu 20 Jahren bereits Erschließungs- oder Ausbaubeiträge erhoben wurden, nicht zur Zahlung herangezogen werden.
Stellen Gemeinden von wiederkehrenden Beiträgen auf einmalige Beiträge nach Art. 5 KAG um, sind die vor der Umstellung geleistete wiederkehrende Straßenausbaubeiträge auf den nächsten Einmalbeitrag anzurechnen
Sofern der Gemeinderat weitere Informationen zu diesem komplexen Thema wünscht, könnte ein ehemaliger Richter für Beitragsrecht am Bayer. Verwaltungsgericht und Autor eines Kommentars für Erschließungs- und Ausbeitragsrecht für eine Informationsveranstaltung gewonnen werden. Der Vortrag dauert ca. 2,5 Stunden. Das Honorar beträgt 350,-- zuzüglich Fahr- und ggf. Übernachtungskosten.
Es wird angefragt, ob Bedarf an weiterführenden Informationen zum Thema "wiederkehrende Beiträge" besteht. Dies ist nicht der Fall (ohne Beschlussfassung).
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. Bebauungsplan "Pliening Nord-West" - Informationsveranstaltung mit den Anwohnern am 31.07.2017
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27.07.2017
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Diskussionsverlauf
Am Montag, den 31.07.2017 um 19.30 Uhr findet auf Einladung des Ersten Bürgermeisters im Sitzungssaal eine Informationsveranstaltung statt. Dabei sollen die Mieter und Eigentümer der an das geplante Baugebiet „Pliening Nord-West“ angrenzenden Grundstücke über den aktuellen Sachstand informiert werden.
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. ÖPNV - Buslinie Finsing-Messestadt Ost
Gremium
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27.07.2017
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Diskussionsverlauf
Seit Jahren besteht der Wunsch der Gemeinde Pliening einer Busanbindung von Pliening zur Messestadt Ost.
Der ULV-Ausschuss des Landkreises Ebersberg hat in Sitzung vom 24.07.2014 beschlossen, die Verlängerung und finanziellen Beteiligung des Landkreises Ebersberg auf der im Dezember 2019 im Nahverkehrsplan des Landkreises München neu zu schaffenden Linie 262 auf der Relation Messestadt Ost – Heimstetten – Kirchheim dann bis Landsham – Pliening – Gelting zu prüfen und eine konkrete Umsetzung zu erarbeiten.
Am 13.10.2014 wurde ein erneuter gemeinsamer Antrag der Gemeinden Pliening und Kirchheim an die Landratsämter Ebersberg bzw. München gestellt.
Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur des Landkreises München hat diesen Antrag in Sitzung vom 19.01.2015 behandelt und einer Prüfung unterzogen und beschlossen, dass der Vorschlag im Rahmen der ersten Fortschreibung des Nahverkehrsplans in den kommenden Jahren aufgegriffen werden soll.
Der ULV-Ausschuss des Landkreises Ebersberg hat in Sitzung vom 23.07.2015 den Beschluss des Ausschusses des Landkreis München zur Kenntnis genommen. Da die Buslinie auf weiten Teilen im Gebiet des Landkreises München verkehrt und die Linie auch von der Gemeinde Kirchheim beantragt wurde, ist der Landkreis München als dort zuständiger Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr zu beteiligen.
Mit Schreiben vom 30.11.2015 hat die SPD Fraktion des Gemeinderates der Gemeinde Pliening einen Antrag zu einer Busverbindung zur U-Bahn Messestadt an den Gemeinderat gerichtet. Dieser wurde in der Sitzung vom 28.01.2016 bekannt gegeben und erläutert, dass eine kurzfristige Lösung bzw. Entscheidung laut Auskunft von Landrat Niedergesäß aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist.
Im Juni 2016 wurde die Verwaltung darüber informiert, dass auch der Landkreis Erding bzw. Gemeinde Finsing Interesse an dieser Anbindung hat.
In der Sitzung vom 20.07.2016 hat der ULV-Ausschuss des Landkreises Ebersberg die Umsetzung der Anbindung von Pliening zur Messestadt Ost forciert und die Verwaltung beauftragt im Juli 2017 Ergebnisse vorzulegen.
Am 18.07.2017 hat der ULV-Ausschuss des Landkreises Ebersberg darüber informiert, dass die Ausschreibung der neuen Linie 262 durch den Landkreis München im Bündel mit den Linien 263 und 264 erfolgte. Die Vorabbekanntmachung wurde im April durch den MVV veröffentlicht. Im April 2018 steht die Ausschreibung dieses Linienbündels an. Vertragsbeginn für die Aufnahme des Betriebs ist im Dezember 2019. Für den Landkreis Ebersberg ist die Verlängerung der Linie 262 (Messestadt Ost – Kirchheim, Neufinsing, Gewerbegebiet) über Pliening ausgeschrieben.
Der Kreistag des Landkreises München hat in Sitzung vom 24.07.2017 die Einführung der neuen Linie beschlossen und die Linienführung festgelegt (siehe Anlage).
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. Grundstück Geltinger Straße/Ecke Wolframstraße
Gremium
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Gemeinderatssitzung
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27.07.2017
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Diskussionsverlauf
Herr Frick informiert darüber, dass die am Grundstück Geltinger Straße Ecke Wolframstraße
vorhandenen Asphaltreste noch beseitigt werden.
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. Frau Löffler/Herr Klaß - Traglufthalle
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Gemeinderat
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Diskussionsverlauf
Frau Löffler erkundigt sich, ob es neue Erkenntnisse zur Traglufthalle gibt, zumal der Abbau bereits vor zwei Wochen begonnen hätte werden sollen. Es besteht kein Verständnis für die durch die Belüftung der Halle entstehenden Kosten. Zwischen dem Landratsamt Ebersberg und dem Vermieter der Traglufthalle gibt es wohl Differenzen. Herr Erster Bürgermeister Frick hat das Landratsamt Ebersberg aufgefordert, unter Terminsetzung den kurzfristigen Abbau der Traglufthalle durchzusetzen.
In diesem Zusammenhang stellt Herr Klaß die Frage, wer die Unterhaltskosten für die Traglufthalle trägt. Seit 01.06.2017 trägt diese lt. dem Landratsamt Ebersberg
der Betreiber, nicht der Steuerzahler.
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. Herr Ernst - Verkehrszeichen
Gremium
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Diskussionsverlauf
Herr Ernst erkundigt sich nach dem Sachstand hinsichtlich der Aufstellung des von ihm in der vergangenen Sitzung angeregten Verkehrszeichens am Kinderspielplatz. Das Thema ist in Bearbeitung.
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. Herr Schuler - Aufgrabungen Breitbandausbau
Gremium
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Gemeinderat
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27.07.2017
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Diskussionsverlauf
Herr Schuler erkundigt sich nach der zu erwartenden Dauer der Aufgrabungen im Zusammenhang mit der Breitbandverlegung. Die Arbeiten werden im Auftrag der Telekom von einer Tiefbaufirma ausgeführt. Die Bemühungen der Gemeindeverwaltung, kompetente Ansprechpartner zu erreichen, die fundierte Auskünfte hinsichtlich des angestrebten kurzfristigen Abschlusses der Arbeiten erteilen können, waren bislang nicht erfolgreich. j
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77. Bürgerfragestunde
Gremium
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Diskussionsverlauf
Datenstand vom 31.07.2017 14:14 Uhr