Datum: 24.08.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
78 Genehmigung der Tagesordnung
79 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.07.2017
80 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen, deren Geheimhaltungsgründe weggefallen sind
81 Breitbandausbau - Bundesförderprogramm zur Aufstellung eines DSL-Leerrohr-Konzepts
82 Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2005 mit 2014
83 Kommunalrecht - Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Herrn Martin Eberl
84 Bekanntgaben und Anfragen
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) - Anregung zur Anordnung einer Beschilderung nach Zeichen 136 StVO (Kinder) als Hinweis auf den Spiel- und Bolzplatz an der Verbindungsstraße von der Speicherseestraße zur Brücke des Abfanggrabens in Landsham-Moos
Herr Ernst/Herr Uffinger - Verkehrsspiegel
Herr Uffinger - Vorfahrtssituation Schulstraße
Herr Königer - Parkverbot
Frau Diefenthaler - Wertstoffsammelstelle
85 Bürgerfragestunde

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78. Genehmigung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.08.2017 ö Beschliessend 78

Diskussionsverlauf

Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

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79. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.07.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.08.2017 ö Beschliessend 79

Diskussionsverlauf

Gegen das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.07.2017 werden keine Einwände erhoben. Das Protokoll ist somit genehmigt.

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80. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen, deren Geheimhaltungsgründe weggefallen sind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.08.2017 ö 80

Diskussionsverlauf

Folgender nichtöffentliche Beschluss wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 27.07.2017 wegen Wegfall des Geheimhaltungsgrundes zur Veröffentlichung freigegeben:

Gemeinderatssitzung vom 29.06.2017:
TOP 47: Grundstücksangelegenheite n – Baugebiet „Landsham Süd“ – Entscheidung über die Errichtung der beiden Mehrfamilienhäuser auf den Parzellen 3 und 4
Der Gemeinderat beschließt, die Mehrfamilienhäuser auf den Parzellen 3 und 4 im Baugebiet „Landsham Süd“ zu errichten.
Der Gemeinderat strebt eine zeitnahe Umsetzung der Baumaßnahme an, auch um Mittel aus dem bis 2019 befristeten Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP), Wohnungspakt Bayern, das bezahlbaren Mietwohnraum für einkommensschwächere Haushalte zum Ziel hat, zu erhalten. Herr Erster Bürgermeister Roland Frick wird ermächtigt, sämtliche Aufträge für Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung zu erteilen und sämtliche anderweitig erforderlichen Schritte (z. B. Förderanträge) für eine zeitnahe Realisierung zu veranlassen.
Der Entwurf ist dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen.

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81. Breitbandausbau - Bundesförderprogramm zur Aufstellung eines DSL-Leerrohr-Konzepts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.08.2017 ö Beschliessend 81

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitbandausbau die Erstellung eines DSL-Leerrohr-Konzeptes für den Gemeindebereich Pliening.

Der Auftrag soll auch die Beantragung der Fördermittel für Beratungs- und Planungsleistungen beim Bundesbreitbandbüro umfassen.

Herr Erster Bürgermeister Frick wird ermächtigt, nach Erhalt des Bewilligungsbescheides den Vertrag mit dem wirtschaftlichsten Anbieter abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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82. Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2005 mit 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.08.2017 ö 82

Beschluss

Tz. 04 – Führen einer Kosten- und Leistungsrechnung

Stellungnahme der Verwaltung:

Die bisher in einzelnen Bereichen bereits vorhandene Kosten- und Leistungsrechnung wird auf weitere Bereiche ausgeweitet.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Anregung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ebersberg und die beabsichtigte Vorgehensweise der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

14 dafür : 0 dagegen


Tz. 11 – Sonderrücklagen im Bereich kostenrechnender Einrichtungen

Stellungnahme der Verwaltung:

Für kostenrechnende Einrichtungen, insbesondere im Bereich der Abfallbeseitigung, werden künftig Sonderrücklagen gebildet.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Anregung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ebersberg und die beabsichtigte Vorgehensweise der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

14 dafür : 0 dagegen


Tz. 12 – Geringer Kostendeckungsgrad – Anpassung Gebührensätze im Bereich Bestattungswesen (Friedhofsgebühren)

Stellungnahme der Verwaltung:

Anders als im Prüfbericht dargestellt, dass die Gebührensätze seit 2010 in unveränderter Höhe gelten, erfolgte eine Gebührenerhöhung zum 01.06.2013 (Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Pliening über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)).

Am 27.07.2017 hat der Gemeinderat Pliening die Zweite Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen und damit der geforderten Erhöhung der Gebührensätze im Bereich Bestattungswesen Rechnung getragen.


Beschluss:

Die Prüfungsfeststellung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ebersberg ist mit der Erhöhung der Gebührensätze im Bereich Bestattungswesen bereinigt.

14 dafür : 0 dagegen


Tz. 13 – Neukalkulation in der gesetzlich vorgeschriebenen Regelmäßigkeit im Bereich Bestattungswesen

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Anregung wird künftig beachtet.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Anregung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ebersberg und die beabsichtigte Vorgehensweise der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

14 dafür : 0 dagegen


Tz. 14 – Kalkulation kostendeckender Gebühren im Bereich Bestattungswesen

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Neukalkulation (Entscheidungsgrundlage zu Tz. 12) erfolgte entsprechend der Ausführungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Anregung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ebersberg und die Erledigung durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

14 dafür : 0 dagegen


Tz. 15 – Geringer Kostendeckungsgrad im Bereich sonstiger öffentlicher Einrichtungen (Bürgerhaus)

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Gemeinderat hat am 21.05.2015 beschlossen, das Nutzungskonzept für das Bürgerhaus, die Vergaberichtlinien und Konditionen nicht zu ändern.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Anregung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ebersberg zur Kenntnis.

Die geforderte Anpassung der Benutzungsgebühren zur Erhöhung des Kostendeckungsgrades ist dem Gemeinderat erneut zur Entscheidung vorzulegen. 

14 dafür : 0 dagegen


Tz. 17 – Anwendung der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) - Vorbereitung der Vergabe - Dokumentation einzelner Verfahrensschritte – Nachweis über erfolgte Anschreiben und Angaben zu allen angeschriebenen Firmen

Stellungnahme der Verwaltung:

Bislang erfolgte die Dokumentation in Form einzeln angefertigter Aktenvermerke. Künftig wird das Formblatt aus dem Vergabehandbuch verwendet und den Vorgängen beigefügt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Anregung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ebersberg und die beabsichtigte Vorgehensweise der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

14 dafür : 0 dagegen


Tz 18 -  Durchführen der Vergabe - Dokumentation einzelner Verfahrensschritte – Absageschreiben an nicht berücksichtigte Bieter

Stellungnahme der Verwaltung:

Absageschreiben an nicht berücksichtigte Bieter wurden in der Vergangenheit in der Regel versandt. Es wird künftig verstärkt darauf geachtet, dass diese Benachrichtigung lückenlos erfolgt und dokumentiert wird.
Vergabeentscheidungen im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates we rden – wie bisher – zur Beschlussfassung vorgelegt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Anregung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ebersberg und die beabsichtigte Vorgehensweise der  Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

14 dafür : 0 dagegen


Tz. 19 – Anwendung der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) - Vorbereitung der Vergabe - Dokumentation einzelner Verfahrensschritte

Stellungnahme der Verwaltung:

Bislang erfolgte die Dokumentation in Form einzeln angefertigter Aktenvermerke. Künftig wird das Formblatt aus dem Vergabehandbuch verwendet und den Vorgängen beigefügt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Anregung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ebersberg und die beabsichtigte Vorgehensweise der  Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

14 dafür : 0 dagegen


Tz. 20 – Beachtung des Mindestrücklagenbetrages (unterjährige Unterschreitung in 2011, 2012, 2013 und 2014)

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Anregung wird künftig beachtet.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Anregung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ebersberg und die beabsichtigte Vorgehensweise der  Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

14 dafür : 0 dagegen


Tz. 21 – Abweichende Angaben bezüglich Stand der allgemeinen Rücklage an verschiedenen Stellen der Jahresrechnung

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Berichtigungen erfolgten im Rahmen des Jahresabschlusses 2016.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Anregung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ebersberg und die Erledigung durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

14 dafür : 0 dagegen


Tz. 22 – Abweichende Angaben bezüglich der Höhe des Zuführungsbetrages zur allgemeinen Rücklage an verschiedenen Stellen der Jahresrechnung

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Berichtigungen erfolgten im Rahmen des Jahresabschlusses 2016.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Anregung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ebersberg und die Erledigung durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

14 dafür : 0 dagegen


Tz. 23 – Bildung von Sonderrücklagen nur für die in der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV) genannten Zwecke

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Anregung, zweckgebundene Gelder nicht als Sonderrücklage, sondern als zweckgebundene Rücklagemittel zu führen, wird künftig beachtet.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Anregung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ebersberg und die beabsichtigte Vorgehensweise der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

14 dafür : 0 dagegen


Tz. 24 – Anstreben einer fristgerechten Vorlage der Haushaltsunterlagen

Stellungnahme der Verwaltung:

Die möglichst frühzeitige Vorlage der Haushaltssatzung wird künftig angestrebt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Anregung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ebersberg und die beabsichtigte Vorgehensweise der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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83. Kommunalrecht - Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Herrn Martin Eberl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.08.2017 ö 83

Diskussionsverlauf

Das Gemeinderatsmitglied Eberl ist aufgrund seiner Eigenschaft als Betroffener persönlich beteiligt. Herr Eberl wird deshalb nach Art. 49 Abs. 1 bis 3 GO von der Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt ausgeschlossen.

13 dafür : 0 dagegen

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Niederlegung des Ehrenamts als Gemeinderatsmitglied von Herrn Martin Eberl zu.

13 dafür : 0 dagegen

Listennachfolger des Neuen Forums ist Herr Anton Holzner.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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84. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.08.2017 ö Beschliessend 84
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. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) - Anregung zur Anordnung einer Beschilderung nach Zeichen 136 StVO (Kinder) als Hinweis auf den Spiel- und Bolzplatz an der Verbindungsstraße von der Speicherseestraße zur Brücke des Abfanggrabens in Landsham-Moos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.08.2017 ö

Diskussionsverlauf

Das Zeichen darf nach der Verwaltungsvorschrift zu § 40 StVO nur dort angeordnet werden, wo die Gefahr besteht, dass Kinder häufig ungesichert auf die Fahrbahn laufen und eine technische Sicherung nicht möglich ist. Nachdem der Spiel- und Bolzplatz zur Straße hin mit einem Zaun abgesichert ist, bedarf es keiner Beschilderung. Seitens der Polizei wurde die Anbringung einer entsprechenden Beschilderung nicht für notwendig erachtet.

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. Herr Ernst/Herr Uffinger - Verkehrsspiegel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.08.2017 ö

Diskussionsverlauf

Herr Ernst weist darauf hin, dass ein Busch in den Sichtbereich des Verkehrsspiegels in der Ortsdurchfahrt Landsham im Bereich der Einmündung zur Speicherseestraße wächst.

Herr Uffinger ergänzt hierzu, dass der Verkehrsspiegel einen toten Winkel hat, Fahrzeuge auf Höhe der Bushaltestelle sieht man, Fahrzeuge unmittelbar vor der Einmündung in die Speicherseestraße sieht man hingegen nicht.

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. Herr Uffinger - Vorfahrtssituation Schulstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.08.2017 ö

Diskussionsverlauf

Herr Uffinger erkundigt sich, ob sich Anwohner bei der Gemeindeverwaltung gemeldet haben, die eine von Herrn Strehlow in der Sitzung vom 29.06.2017 geschilderten Missachtung der Vorfahrt von Fahrzeugführern, die von der Schulstraße in die Speicherseestraße einfahren, anders schildern. Bisher haben sich in dieser Angelegenheit keine Anwohner gemeldet. Herr Uffinger ergänzt, dass eventuell ein Parkverbot an der Speicherseestraße, nördlich der Schulstraße, die Situation entzerren würde .

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. Herr Königer - Parkverbot

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.08.2017 ö

Diskussionsverlauf

Herr Königer informiert über parkende Fahrzeuge an der Speicherseestraße in Fahrtrichtung Speichersee, nördlich des Zirlwegs, im Kurvenbereich. Seines Erachtens würde auch hier ein Parkv erbot Sinn machen.

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. Frau Diefenthaler - Wertstoffsammelstelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.08.2017 ö

Diskussionsverlauf

Frau Diefenthaler berichtet über ein Gespräch mit Anwohnern von der Wertstoffsammelstelle an der Flurstraße. Insbesondere nach starken Unwettern ist das Umfeld der Wertstoffsammelstelle stark verunreinigt. Es stellt sich die Frage, ob die Reinigung durch die Gemeinde erfolgen kann. Außerdem sei eine Umgestaltung wie bei der Wertstoffsammelstelle an der Lindenstraße angeregt worden und ob dem Mülltourismus abgeholfen werden könnte. Die Technische Abteilung reinigt inzwischen zweimal wöchentlich sämtliche Wertstoffsammelstellen, nach Unwettern werden Kontrollfahrten durchgeführt und grobe Verunreinigung zusätzlich zu den turnusmäßigen Reinigungen durchgeführt. Anregungen, wie dem Mülltourismus entgegnet werden soll und auch Vorschläge für einen neuen Standort für die Wertstoffsammelstelle werden gerne umgesetzt, wenn s ie möglich und sinnvoll sind.

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85. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.08.2017 ö Beschliessend 85

Diskussionsverlauf

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Datenstand vom 11.09.2017 10:46 Uhr