Datum: 11.01.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:26 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:26 Uhr bis 20:28 Uhr
Öffentliche Sitzung
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01. Genehmigung der Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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11.01.2018
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ö
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Beschliessend
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01 |
Diskussionsverlauf
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
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02. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.12.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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11.01.2018
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ö
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Beschliessend
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02 |
Diskussionsverlauf
Gegen das Protokoll der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 07.12.2017 werden
keine Einwände erhoben. Das Protokoll ist somit genehmigt
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03. Überörtliche Verkehrsplanung im Raum München Ost - Beauftragung einer Bestandsaufnahme mit Analyse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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11.01.2018
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ö
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Vorberatend
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03 |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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25.01.2018
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ö
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Beschliessend
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06 |
Beschluss
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschlussvorschlag:
„Die Gemeinde Pliening beschließt eine Beteiligung an der Beauftragung einer Bestandsaufnahme mit SWOT-Analyse für eine überörtliche Verkehrsplanung im Raum München Ost. Der Kostenrahmen für Vergabebegleitung und Leistungserbringung beträgt maximal 80.000 € brutto.
Die Kostenaufteilung erfolgt entsprechend der Darlegung im Sachvortrag. Durch eine Beteiligung der Landkreise verringern sich die Kostenanteile der Kommunen.
Es besteht Einverständnis, dass die Gemeinde Aschheim die Leistungen ausschreibt, vergibt und mit den übrigen Kommunen verrechnet. In einer zwischen den Kommunen noch abzuschließenden Zweckvereinbarung sind die Details hierzu zu regeln.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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04. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Landsham II" zur Überschreitung der Grundflächen- und Geschossflächenzahl auf dem Grundstück Fl.Nr. 2361 Gemarkung Pliening, Gangsteig 12, Landsham; Ergänzung zum Bauantrag auf Umbau und Erweiterung des bestehenden Vordachs
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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11.01.2018
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ö
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Beschliessend
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04 |
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Landsham - II“ hinsichtlich:
1. der Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl von 0,40 auf 0,59.
10 dafür : 0 dagegen
2. der Überschreitung der zulässigen Geschossflächenzahl von 0,6 auf 0,76
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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05. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Änderungen im Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege Straßenzug Nr. 1 "Kirchenweg von Ottersberg nach Gelting"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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11.01.2018
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ö
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Beschliessend
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05 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, folgende Änderungen im Karteiblatt Nr. 1 für öffentliche Feld- und Waldwege vorzunehmen:
Straße: öffentlicher Feld- und Waldweg, ausgebaut
Bezeichnung d. Straßenzuges: Weg von der Cundhartstraße zur Friedhofsallee
Fl.Nr. 954/1/Teilfläche und 954 Gemarkung Pliening
Anfangspunkt: Gemarkungsgrenze Gelting bei nördlicher Grundstücksgrenze Fl.Nr. 915 Gemarkung Pliening
Endpunkt: Einmündung in die Friedhofsallee
Teilstrecke: von km 0,000 – 0,441 km
Baulastträger: Gemeinde Pliening
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Berichtigungen im Bestandsverzeichnis durchzuführen.
Der Bauausschuss beschließt, das verbleibende, nicht ausgebaute Teilstück des früheren Straßenzuges Nr. 1 auf einem neuen Karteiblatt mit folgenden Inhalten anzulegen:
Straße: öffentlicher Feld- und Waldweg, nicht ausgebaut
Bezeichnung d. Straßenzuges: Weg von Ottersberg zur Friedhofsallee auf den Fl.Nrn. 1438 und 1022 Gemarkung Pliening
Fl.Nr.: 1438, 1022 Gemarkung Pliening
Anfangspunkt: Einmündung in Fl.Nr. 1416 Gemarkung Pliening
Endpunkt: Einmündung in die Friedhofsallee bei nördlicher Grundstücksgrenze Fl.Nr. 1022 Gemarkung Pliening
Teilstrecke: von 0,000 km – 0,664 km
Baulastträger: Die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke Fl.Nrn. 1428, 1429, 1021, 1442, 1441, 1440, 1439, 902, 903 und 905 jeweils Gemarkung Pliening.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Berichtigungen im Bestandsverzeichnis durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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06. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Umstufung der Teilstrecken des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 1 "Weg von der Cundhartstraße zur Friedhofsallee" zur Ortsstraße "Cundhartstraße" bzw. beschränkt-öffentlichem Weg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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11.01.2018
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ö
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Beschliessend
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06 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt die Umstufung (Aufstufung) der Teilstrecke der Teilfläche des ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges „Weg von der Cundhartstraße zur Friedhofsallee“ auf der Teilfläche der Fl.Nr. 954/1 Gemarkung Pliening auf dem Abschnitt einer Teilstrecke von 0,234 km beginnend ab der nördlichen Grundstücksgrenze Fl.Nr. 915 Gemarkung Pliening bis zur nördlichen Grundstücksgrenze Fl.Nr. 954 Gemarkung Pliening zur Ortsstraße. Die Straßenbaulast obliegt weiterhin der Gemeinde Pliening.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umstufung der Teilstrecke zur Ortsstraße vorzunehmen und die notwendigen Berichtigungen im Bestandsverzeichnis durchzuführen.
10 dafür : 0 dagegen
Der Bauausschuss beschließt die Umstufung (Abstufung) des ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges „Weg von der Cundhartstraße zur Friedhofsallee“ auf der Fl.Nr. 954 Gemarkung Pliening auf einer Teilstrecke von 0,207 km beginnend an der nördlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 954 Gemarkung Pliening bis zur Einmündung in die Friedhofsallee zum beschränkt-öffentlichen Weg „Weg von der Cundhartstraße zur Friedhofsallee“. Als Widmungsbeschränkungen sind „Geh- und Radweg, landwirtschaftlicher Verkehr frei“ einzutragen. Die Straßenbaulast obliegt auch weiterhin der Gemeinde Pliening
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umstufung der Teilstrecke zum beschränkt-öffentlichen Weg vorzunehmen und die notwendigen Berichtigungen im Bestandsverzeichnis durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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07. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegerechts - Widmung der Teilfläche der Fl.Nr. 954/1 Gemarkung Pliening zur Ortsstraße als Bestandteil der Cundhartstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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11.01.2018
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ö
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Beschliessend
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07 |
Beschluss
Die Fl.Nr. 954/1/Teilfläche Gemarkung Pliening wird als Bestandteil der Cundhartstraße gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Anfangspunkt: nördliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 915
Endpunkt: südliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 910/28
Länge: 0,232 km
Straßenbaulast: Gemeinde Pliening
Widmungsbeschränkungen werden keine festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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08. Bauleitplanung Nachbargemeinden - Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 der Gemeinde Poing für das "Gewerbegebiet nördlich und westlich der Gruber Straße, südlich der Kirchheimer Allee (Fl.Nrn. 539, 539/5 und 550) - Stellungnahme im Verfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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11.01.2018
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ö
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Beschliessend
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08 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, gegen den Bebauungsplan Nr. 54 „Gewerbegebiet nördlich der Gruber Straße, südlich der Kirchheimer Straße“ Bedenken vorzubringen.
Es mag zutreffen, dass das Plangebiet gut an den ÖPNV angebunden ist. Lt. Begründung zum Änderungsbebauungsplan könnte jedoch eine Tiefgarage mit 440 (eingeschossig) bzw. 880 (zweigeschossig) Stellplätzen entstehen. Außerdem wird in der Begründung darauf hingewiesen, dass bei Ausschöpfen der zulässigen GFZ und Anwendung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Poing 823 Stellplätze geschaffen werden müssten.
Es erscheint praxisfremd, dass eine derartige Zahl an Stellplätzen im zentralinnerörtlichen Bereich einer Gemeinde geschaffen wird und dann – „aufgrund der guten Anbindung an den ÖPNV“ – größtenteils leer stehen. Eine solche Annahme entspräche nicht der Realität.
Und selbst, wenn man den unrealistischen Gedanken weiterführt, dass zwar eine Tiefgarage mit mindestens 400, wahrscheinlich aber mehr als 800 Stellplätzen errichtet wird, die dann leer stehen: Mit der Möglichkeit einer solchen Tiefgarage stimmt die Gemeinde Poing
einer zusätzlichen Verkehrsbelastung auf der Gruber Straße und den angrenzenden Straßen von mindestens 800 bzw. 1.600 Fahrzeugen/Tag zu (konservativ gerechnet nur eine An- bzw. Abfahrt am Tag).
Lt. den aktuellen Verkehrsmengenzählungen aus dem Jahr 2015 wurde an der Kreuzung Plieninger Straße/Gruber Straße eine durchschnittliche Verkehrsbelastung von 4.220 Fahrzeugen/Tag ermittelt. Auch wenn es sich dabei um Ziel- und Quellverkehre handelt, wird durch das geplante Vorhaben eine Mehrung des Verkehrs von fast 40 % zugelassen. Diese Mehrbelastung wird sich auch auf Pliening, insbesondere auf die Ortsteile Ottersberg und Gelting, nachhaltig negativ auswirken.
Ohne ein tragfähiges Verkehrskonzept, das eine Entlastung der Gruber Straße, und in dessen Folge auch der Plieninger Straße und damit der Ortsteile Ottersberg und Gelting, aufzeigt, wird die Planung abgelehnt.
Die Gemeinde Poing wird aufgefordert, das bereits in der Sitzung vom 01.06.2017 geforderte Verkehrskonzept zu erstellen und dessen Ergebnisse umzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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09. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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11.01.2018
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Beschliessend
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09 |
Diskussionsverlauf
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10. Bürgerfragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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11.01.2018
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Beschliessend
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Diskussionsverlauf
Datenstand vom 16.01.2018 09:17 Uhr