Datum: 14.06.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:47 Uhr bis 20:48 Uhr


Öffentliche Sitzung

Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
64 Genehmigung der Tagesordnung
65 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.05.2018
66 Antrag auf isolierte Befreiung wegen Errichtung einer Terrassenüberdachung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 850/9 und 850/10 Gemarkung Gelting, Sommerhausstraße 25 und 27, Gelting
67 Antrag auf isolierte Ausnahme zur Errichtung einer elektrischen Schiebetoranlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 178 Gemarkung Pliening, Griesfeldstraße 4, Pliening
68 Tekturantrag zum Neubau einer Traktoren-Garage und einer Angestelltenwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 283 Gemarkung Pliening, Brunnenweg 35, Pliening
69 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Triefellner - in Ottersberg" wegen Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1307/4 Gemarkung Pliening, An der Leiten 38, Ottersberg
70 Bauantrag zur Pflasterung einer Feuerwehrzufahrt und Nutzungsänderung zu einer gewerblichen Lagerfläche für Leerpaletten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1828 Gemarkung Pliening, Gewerbestraße 12, Landsham
71 Bauantrag zur Errichtung einer Trafostation auf dem Grundstück Fl.Nr. 2361 Gemarkung Pliening, Gangsteig 12, Landsham
72 Bauantrag zur Errichtung einer Steuerzelle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1852/1 Gemarkung Pliening, östlich der Parsdorfer Straße, Landsham
73 Bauleitplanung Nachbargemeinden - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32-O (VEP) der Gemeinde Poing für das Gebiet "Hauptstraße Ost, Teilbereich West - großflächiger Einzelhandel" - Stellungnahme im Verfahren nach § 13 a Abs. 2 und 3 BauGB
74 Bauleitplanung Nachbargemeinden - Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 100 für das Gebiet "Kirchheim 2030" der Gemeinde Kirchheim b. München - Stellungnahme im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB
75 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegerechts - Widmung des "Hofangers", Fl.Nrn. 851/22 und 851/6 Gemarkung Gelting zur Ortsstraße
76 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegerechts - Widmung der "Sommerhausstraße", Fl.Nrn. 850/5, 851, 854/11 Gemarkung Gelting zur Ortsstraße
77 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegerechts - Widmung der "Wittelsbacherstraße", Fl.Nr. 851/27 Gemarkung Gelting zur Ortsstraße
78 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegerechts - Widmung des Fußweges von dem Geh- und Radweg der St 2332 zur Sommerhausstraße, Fl.Nr. 854/18 Gemarkung Gelting zum beschränkt-öffentlichen Weg
79 Bekanntgaben und Anfragen
80 Bürgerfragestunde

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64. Genehmigung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.06.2018 ö Beschliessend 64

Diskussionsverlauf

Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

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65. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.05.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.06.2018 ö Beschliessend 65

Diskussionsverlauf

Gegen das Protokoll der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 03.05.2018 werden keine Einwände erhoben. Das Protokoll ist somit genehmigt.

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66. Antrag auf isolierte Befreiung wegen Errichtung einer Terrassenüberdachung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 850/9 und 850/10 Gemarkung Gelting, Sommerhausstraße 25 und 27, Gelting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.06.2018 ö Beschliessend 66

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zur Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Roth, Baumann, Huber“ für die Errichtung einer Terrassenüberdachung, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 850/9 und 850/10 Ge markung Gelting, Sommerhausstraße 25 und 27, Gelting, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze nach Süden mit einer Länge von jeweils 4,00 m und einer Tiefe von jeweils 2,50 m seine Zustimmung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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67. Antrag auf isolierte Ausnahme zur Errichtung einer elektrischen Schiebetoranlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 178 Gemarkung Pliening, Griesfeldstraße 4, Pliening

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.06.2018 ö Beschliessend 67

Beschluss

Der Bauaussch uss erteilt zum Antrag auf isolierte Ausnahme von der gemeindlichen Stellplatzsatzung zur Errichtung einer automatischen Schiebetoranlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 178 Gemarkung Pliening, Griesfeldstraße 4, Pliening, mit einer Höhe von 1,90 m und einer Gesamtbreite von 3,55 m seine Zustimmung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

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68. Tekturantrag zum Neubau einer Traktoren-Garage und einer Angestelltenwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 283 Gemarkung Pliening, Brunnenweg 35, Pliening

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.06.2018 ö Beschliessend 68

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt für den Tekturantrag zur Reduzierung der Größe des geplanten Anbaus, der Vergrößerung der im Anbau geplanten Wohnung und der Änderung der Raumaufteilung auf dem Grundstück Fl.Nr. 283 Gemarkung Pliening, Brunnenweg 35, Pliening, das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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69. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Triefellner - in Ottersberg" wegen Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1307/4 Gemarkung Pliening, An der Leiten 38, Ottersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.06.2018 ö Beschliessend 69

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zum Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Triefellner – in Ottersberg“ für die Errichtung eines Gartenhauses aus Holz mit einer Größe von 4,50 m x 4,50 m und einer Wandhöhe von ca. 2,20 m im südlichen Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 1307/4 Gemarkung Pliening, An der Leiten 38, Ottersberg, seine Zustimmung hinsichtlich:

der Errichtung eines Gartenhauses außerhalb des Bauraums nicht, da eine Befreiung einen Verstoß gegen einen Grundzug der Planung (hier: Verzicht von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen aufgrund einer 8,0 m breiten Ortsrandeingrünung) darstellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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70. Bauantrag zur Pflasterung einer Feuerwehrzufahrt und Nutzungsänderung zu einer gewerblichen Lagerfläche für Leerpaletten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1828 Gemarkung Pliening, Gewerbestraße 12, Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.06.2018 ö Beschliessend 70

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Landsham II“ für die Pflasterung einer bestehenden Feuerwehrzufahrt und Nutzungsänderung zu einer gewerblichen Lagerfläche für Leerpaletten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1828 Gemarkung Pliening, Gewerbestraße 12, Landsham hinsichtlich

  • der Überschreitung der westlichen Baugrenze um ca. 105 m² (Länge 20,0 m, Tiefe bis zu 6,10 m) nach Westen für die Errichtung der Lagerfläche.

8 dafür : 1 dagegen


  • der Errichtung von zwei Stellplätzen außerhalb der Baugrenze.

8 dafür : 1 dagegen


Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Pflasterung einer bestehenden Feuerwehrzufahrt und Nutzungsänderung zu einer gewerblichen Lagerfläche für Leerpaletten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1828 Gemarkung Pliening, Gewerbestraße 12, Landsham, unter Berücksichtigung der vorangegangenen Befreiungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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71. Bauantrag zur Errichtung einer Trafostation auf dem Grundstück Fl.Nr. 2361 Gemarkung Pliening, Gangsteig 12, Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.06.2018 ö Beschliessend 71

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Landsham-II“ für die Errichtung einer Trafostation auf dem Grundstück Fl.Nr. 2361 Gemarkung Pliening, Gangsteig 12, Landsham hinsichtlich

  • der Überschreitung der östlichen Baugrenze um ca. 3,02 m auf einer Länge von 5,98 m (ca. 18 m²).

9 dafür : 0 dagegen


  • der Errichtung einer Nebenanlage innerhalb des im Bebauungsplan festgesetzten Pflanzstreifens (Fläche ca. 0,5 m auf einer Länge von 5,98 m).

8 dafür : 1  dagegen


  • der Änderung der Dachform der Trafostation in Flachdach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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72. Bauantrag zur Errichtung einer Steuerzelle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1852/1 Gemarkung Pliening, östlich der Parsdorfer Straße, Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.06.2018 ö Beschliessend 72

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt für die Errichtung einer Steuerzelle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1852/1 Gemarkung Pliening, östlich der Parsdorfer Straße, Landsham, das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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73. Bauleitplanung Nachbargemeinden - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32-O (VEP) der Gemeinde Poing für das Gebiet "Hauptstraße Ost, Teilbereich West - großflächiger Einzelhandel" - Stellungnahme im Verfahren nach § 13 a Abs. 2 und 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.06.2018 ö Beschliessend 73

Beschluss

Die Gemeinde Pliening erhebt gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32-O der Gemeinde Poing für das Gebiet „Hauptstraße Ost, Teilbereich West – großflächiger Einzelhandel“ erhebliche Bedenken und lehnt die Planung in der vorliegenden Form ab.

Die Planung berücksichtigt die Interessen der Gemeinde Pliening weder hinsichtlich der zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsbelastung noch in Bezug auf die Sicherung der örtlichen Nahversorgung.

Die Gemeinde Pliening akzeptiert zum Schutz der eigenen Bevölkerung keine zusätzlichen und offensichtlich vermeidbaren Fahrzeugbelastungen. Die Planung ist daher so abzuändern, dass sie sich bezüglich der Verkaufsflächen ausschließlich am Bedarf der angrenzenden Wohngebiete der Gemeinde Poing orientiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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74. Bauleitplanung Nachbargemeinden - Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 100 für das Gebiet "Kirchheim 2030" der Gemeinde Kirchheim b. München - Stellungnahme im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.06.2018 ö Beschliessend 74

Beschluss

Der Bauausschuss der Gemeinde Pliening erhebt gegen die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 100 der Gemeinde Kirchheim b. München für das Gebiet „Kirchheim 2030“ folgende Bedenken:

  1. Es ist wenig realistisch, dass in einem Gebiet mit ca. 3.200 neuen Einwohnern, dem neuen Standort für das Rathaus, einem Bürgersaal und mehreren Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen ohne zentralen Lebensmittelmarkt lediglich 5.800 Fahrzeugbewegungen/Tag zusätzlich entstehen. Auch unter Berücksichtigung einer guten Anbindung an den ÖPNV, erscheint diese Zahl zu niedrig. Zudem bleiben überörtliche relevante Baugebiete (z. B. Gemeinde Poing) unberücksichtigt.

  1. Gleichzeitig sollen durch die ca. 3.200 Einwohner nur 1.200 zusätzliche Fahrzeugbewegungen auf der Staatsstraße 2082 hervorgerufen werden. Auch dies erscheint vor dem Hintergrund der überwiegend genutzten Fahrtrichtung nach Westen unrealistisch. Auch hier ist auf die relevanten Baugebietsausweisungen in den Nachbargemeinden hinzuweisen, die zu einer zusätzlichen Erhöhung des Verkehrsaufkommens führen.

  1. In diesem Zusammenhang kann den Ausführungen zur überörtlichen Betrachtung der Umfahrungsstraßen nur zugestimmt werden. Insbesondere die baulichen Entwicklungen in der Gemeinde Poing mit den neuen Baugebieten W 7 und W 8 sind dabei von Bedeutung. Allein hierdurch soll in den nächsten Jahren ein Bevölkerungszuwachs von ca. 4.000 Einwohnern entstehen, der sich zweifelsfrei auch auf die Staatsstraße 2082 auswirkt. Diese bei der Planung unberücksichtigt zu lassen, lässt einen Verstoß gegen das Gebot der Konfliktbewältigung nach § 1 Abs. 3 BauGB vermuten, da diese Planungen hinlänglich bekannt sind und somit in das Planungskonzept einfließen müssen.

  1. Vor dem Hintergrund, dass bereits heute die Leistungsfähigkeit der Staatsstraße 2082 in der Spitzenstunde insbesondere morgens bereits erreicht ist und die Gemeinden östlich von München im Rahmen eines überörtlichen Verkehrskonzepts nach Lösungen zur Leitung des Verkehrs suchen, erscheint eine ausschließlich fokussierte Betrachtungsweise auf das Baugebiet „Kirchheim 2030“ unrichtig.

  1. In der den übersandten Unterlagen beigefügten Untersuchung des Verkehrsplaners Prof. Kurzak aus dem Jahr 2007 wird ausgeführt, dass das damalige Konzept der neuen Ortsmitte mit seinen verkehrlichen Auswirkungen unter dem „kritischen Wert von 20.000 Kfz/Tag bleibt. Ein späterer 4-streifiger Ausbau muss nicht berücksichtigt werden.“ Da lt. aktuellem Gutachten in der Spitze über 30.000 Fahrzeuge/Tag die Staatsstraße an dieser Stelle passieren, ist auch dies in der Erarbeitung eines Verkehrswegekonzepts zu berücksichtigen.

  1. In diesem Zusammenhang ist das Fehlen einer Grundversorgung mit Lebensmitteleinzelhandelsbetrieben, insbesondere im westlichen Teil des Plangebietes aufgrund der dort geplanten großen Zahl von Wohnungen, zu prüfen und bei einer signifikanten Auswirkung auch hinsichtlich der Zahl an Fahrzeugbewegungen nochmals zu hinterfragen .

Bis zur Vorlage einer überörtlichen Lösung der Verkehrsproblematik auf der Staatsstraße 2082 wird die vorliegende Planung aus grundsätzlichen Überlegungen unter Verweis auf § 2 BauGB abgelehnt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Regierung von Oberbayern, das Landratsamt München und der Regionale Planungsverband München über die Stellungnahme der Gemeinde Pliening zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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75. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegerechts - Widmung des "Hofangers", Fl.Nrn. 851/22 und 851/6 Gemarkung Gelting zur Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.06.2018 ö Beschliessend 75

Beschluss

Die Straße „Hofanger“ auf den Fl.Nrn. 43/3/Teilfläche, 851/22, 851/6 Gemarkung Gelting wird gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

Bezeichnung des Straßenzuges:        Hofanger
Anfangspunkt:        Einmündung in die St 2332 (Markt Schwabener Straße)  
Endpunkt:        westliche Grenze Fl.Nr. 851/5 Gemarkung Gelting
Länge:          0,085 km, bei km 0,055 km Unterbrechung durch die Sommerhausstraße Gemeindestraße Nr. 60 (Ortsstraße) um 0,008 km  
Straßenbaulast:        Gemeinde Pliening
Widmungsbeschränkungen werden keine festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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76. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegerechts - Widmung der "Sommerhausstraße", Fl.Nrn. 850/5, 851, 854/11 Gemarkung Gelting zur Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.06.2018 ö Beschliessend 76

Beschluss

Die „Sommerhausstraße“ auf den Fl.Nrn. 850/5, 851, 854/11 Gemarkung Gelting wird gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

Bezeichnung des Straßenzuges:        Sommerhausstraße
Anfangspunkt:        Einmündung in die Ulrich-Pucher-Straße
Endpunkt:        südliche Grenze Fl.Nr. 854/11 Gemarkung Gelting
Länge:        0,354 km, bei km 0,163 Unterbrechung um 0,007 km durch die Wittelsbacherstraße Gemeindestraße Nr. 67 (Ortsstraße)
Straßenbaulast:        Gemeinde Pliening
Widmungsbeschränkungen werden keine festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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77. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegerechts - Widmung der "Wittelsbacherstraße", Fl.Nr. 851/27 Gemarkung Gelting zur Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.06.2018 ö Beschliessend 77

Beschluss

Die „Wittelsbacherstraße“ auf der Fl.Nr. 851/27 Gemarkung Gelting wird gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

Bezeichnung des Straßenzuges:        Wittelsbacherstraße
Anfangspunkt:        östliche Grenze Fl.Nr. 851/12 Gemarkung Gelting
Endpunkt:        westliche Grenze Fl.Nr. 851/1 Gemarkung Gelting
Länge:        0,080 km
Straßenbaulast:        Gemeinde Pliening
Widmungsbeschränkungen werden keine festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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78. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegerechts - Widmung des Fußweges von dem Geh- und Radweg der St 2332 zur Sommerhausstraße, Fl.Nr. 854/18 Gemarkung Gelting zum beschränkt-öffentlichen Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.06.2018 ö Beschliessend 78

Beschluss

Der Fußweg von dem Geh- und Radweg der St 2332 zur Sommerhausstraße auf der Fl.Nr. 854/18 Gemarkung Gelting wird gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.
       
Bezeichnung des Straßenzuges:        Fußweg von dem Geh- und Radweg der St 2332 zur Sommerhausstraße
Anfangspunkt:        östliche Grenze Fl.Nr. 854/10 Gemarkung Gelting
Endpunkt:        Einmündung Sommerhausstraße  
Länge:        0,021 km
Straßenbaulast:        Gemeinde Pliening
Widmungsbeschränkungen:        Nur für Fußgänger

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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79. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.06.2018 ö Beschliessend 79

Diskussionsverlauf

Keine.

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80. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.06.2018 ö Beschliessend 80

Diskussionsverlauf

Keine Fragen.

Datenstand vom 25.06.2018 08:25 Uhr