Datum: 26.07.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:28 Uhr bis 20:46 Uhr


Öffentliche Sitzung

Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
62 Genehmigung der Tagesordnung
63 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.06.2018
64 Tiefbaumaßnahmen in Gelting, Am Tanzfleckl - Antrag auf Überarbeitung der Planung
65 Feuerwehrwesen - Kostenersatz nach Sicherheitswachen
66 Feuerwehrwesen - Kostenersatz nach sog. freiwilligen Leistungen
67 Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Grundstücke Fl.Nrn. 1786 bis 1786/4 Gemarkung Pliening, nördlich der Kirchheimer Straße und westlich des Kranichweges in Landsham
68 Bekanntgaben und Anfragen
Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München - Kreisdaten Ausführliche Datengrundlagen 2016
kommunal.info 2.2018
Information des gemeinsamen Kommunalunternehmens Ver- und Entsorgung München-Ost (gKu VEMO München-Ost) zur Zuwachsprognose 2018 im Einzugsgebiet des gKu
Erneuerung einer Wasser-Versorgungsleitung in Ottersberg, An der Leiten, zwischen "Dorfplatz" und Schützenheim
Abfallwirtschaft - Systemänderung
Aufruf Wahlhelfer für Landtags- und Bezirkswahl
Jahresausschreibung über Maler- und Lackiererarbeiten in Innenräumen von öffentlichen Gebäuden während laufendem Betrieb
Alte Schule Gelting, Markt Schwabener Straße 10 - 12, 85652 Pliening - Bekanntgabe über den Erhalt der Baugenehmigung
Herr Schuler - Erneuerung der Wasserleitung in Ottersberg
Frau Strauss - Düngerausbringung
Frau Strauss - nächtliche Ruhezeiten
Herr Ernst - Dorfplatz Landsham
Herr Uffinger - Ladestation für Elektrofahrzeuge
69 Bürgerfragestunde
Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

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62. Genehmigung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.07.2018 ö Beschliessend 62

Diskussionsverlauf

Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

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63. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.06.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.07.2018 ö Beschliessend 63

Diskussionsverlauf

Gegen das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.06.2018 werden keine Einwände erhoben. Das Protokoll ist somit genehmigt.

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64. Tiefbaumaßnahmen in Gelting, Am Tanzfleckl - Antrag auf Überarbeitung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.07.2018 ö 64

Beschluss

Die Planung von Tiefbau und Niederschlagswasserableitung erfolgt unter Zugrundelegung des Einzugsgebiets und der ermittelten Abflussbeiwerte. Sie wurde durch zwei spezialisierte Ingenieurbüros unter Berücksichtigung hochwasserrelevanter Aspekte durchgeführt. Im Rahmen der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Sickerbecken Gelting wurden die Berechnungen für die Niederschlagswasserableitung vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim überprüft und freigegeben.

Da die Tiefbauarbeiten inklusive der Niederschlagswasserableitung bereits im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens beauftragt wurden, wäre eine Überarbeitung der Planung nur mit erheblichen Schadenersatzansprüchen des Auftragnehmers sowie zusätzlichen Planungsleistungen möglich.

Der Gemeinderat lehnt den Antrag auf Überarbeitung der Planung ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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65. Feuerwehrwesen - Kostenersatz nach Sicherheitswachen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.07.2018 ö 65

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für Sicherheitswachen der Feuerwehren Pliening, Gelting und Landsham bei Veranstaltungen sozialer Einrichtungen (z. B. Kindergärten, Pfarrei, Vereine) in der Gemeinde Pliening keinen Kostenersatz zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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66. Feuerwehrwesen - Kostenersatz nach sog. freiwilligen Leistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.07.2018 ö 66

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für Einsätze sog. freiwilliger Tätigkeiten der Feuerwehren Pliening, Gelting und Landsham, bei Veranstaltungen sozialer Einrichtungen (z. B. Kindergärten, Pfarrei, Vereine) in der Gemeinde Pliening keinen Kostenersatz zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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67. Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Grundstücke Fl.Nrn. 1786 bis 1786/4 Gemarkung Pliening, nördlich der Kirchheimer Straße und westlich des Kranichweges in Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.07.2018 ö Vorberatend 84
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.07.2018 ö Beschliessend 67

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Grundstücke Fl.Nrn. 1786, 1786/1, 1786/2, 1786/3 und 1786/4 Gemarkung Pliening, nördlich der Kirchheimer Straße, westlich des Kranichweges, am westlichen Ortsrand von Landsham mit einer Fläche von ca. 1.100 m² eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen. Ziel ist die Erweiterung der Baukörper nach Westen.

18 dafür : 2 dagegen

Der Gemeinderat beschließt hinsichtlich der geringen Größe des Plangebietes und der Tatsache, dass keine neuen Wohngebäude entstehen sollen, sondern lediglich eine Erweiterung der Bestandsbauten geplant ist, auf die übliche Abtretung von 30 % der Nettobaulandflächen zu verzichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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68. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.07.2018 ö Beschliessend 68
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. Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München - Kreisdaten Ausführliche Datengrundlagen 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.07.2018 ö

Diskussionsverlauf

Die Publikationen des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München
„Kreisdaten – Ausführliche Datengrundlagen 2016“ mit der Beilage
„Boden- und Immobilienpreise“
stehen unter nachfolgenden Links zum Download zur Verfügung:

www.pvmuenchen.he-hosting.de/leistungen/daten-studien/kreisdaten 
www.pvmuenchen.he-hosting.de/publikationen/kreisdaten-beilage-immobilien 

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. kommunal.info 2.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.07.2018 ö

Diskussionsverlauf

Das Magazin „kommunal.info 2.2018“ der Bayernwerk AG wird den Mitgliedern des Gemeinderates ausgehändigt.

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. Information des gemeinsamen Kommunalunternehmens Ver- und Entsorgung München-Ost (gKu VEMO München-Ost) zur Zuwachsprognose 2018 im Einzugsgebiet des gKu

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.07.2018 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Per E-Mail teilte das gemeinsame Kommunalunternehmen VE München Ost (VE|MO) folgendes mit:

„Das gemeinsame Kommunalunternehmen VE München Ost (VE|MO) erledigt seit 2009 für die 13 Mitgliedsgemeinden die Ver- und Entsorgung mit Wasser bzw. von Abwasser im Versorgungsgebiet. Während sich die städtebauliche Entwicklung in den ersten Jahren überschaubar und sukzessiv vollzog, ist seit kurzem in einigen Gemeinden ein exponentielles Wachstum zu verzeichnen. Sowohl im Bereich Wohnbebauung als auch bei der Gewerbeflächenentwicklung zeigt sich ein starker Anstieg der Baulandausweisung und erteilten Baugenehmigungen.

Diese Entwicklung erfordert das Mitwachsen der Infrastruktur. Die Gemeinden entwickeln daher als Planungsaufgabe parallel z.B. Verkehrskonzepte, Schulkonzepte und Versorgungszentren. Mehr Einwohner bedeuten aber auch mehr Wasserbedarf und mehr Abwassermengen. Neben der Kapazität der Brunnen bzw. der Kläranlage ist auch auf die Leitungskapazität, d.h. den maximalen Durchfluss im Leitungsnetz, zu achten.

A. Abwassersituation:
Im Falle der Kläranlage in Neufinsing ist die Kapazität, die mit einer Erlaubnis vom Wasserwirtschaftsamt unterlegt ist, bereits ausgeschöpft. Entsprechend ist eine Erweiterung geplant worden. Die Erweiterungskapazität ergab sich hierbei aus den regelmäßig an VE|MO gemeldeten Entwicklungsplänen der Gemeinden. Nicht berücksichtigt sind die unterjährig sprunghaft geänderten Anforderungen, die sich nun abzeichnen.

Die Komplexität der Erweiterung ergibt sich zudem aus weiteren gleichrangig zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen:

1. Die Einleitungserlaubnis zum Betrieb der Kläranlage läuft 2018 aus. Ein neuer Antrag muss plausibel sein und die aktuellen Reinigungsanforderungen an Kläranlagen erfüllen. Dabei werden die Kapazitäten und die aktuellen Entwicklungspläne der angeschlossenen Gemeinden abgeglichen. Gleichzeitig muss im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung vor Zulassung eine umfassende Überprüfung auf mögliche Umweltauswirkungen erfolgen.

2. Die Kapazitätserweiterung ist in der Anlage in Neufinsing nur mit Eingriffen in den Bestand möglich. Es kann nicht parallel zum Betrieb gebaut werden, sondern Eingriffe in den Betrieb im Rahmen der mehrjährigen Bauphase sind erforderlich. Dadurch ist in der Bauphase zunächst eine Senkung der Kapazität erforderlich. Bei dem aktuellen Zustand bedeutet dies, dass bereits der Status Quo nur unter Ausnutzung aller verfahrenstechnischer Möglichkeiten gesichert ist, geschweige denn der angemeldete Zuwachs.

3. Nach den aktuellen Planungen ist eine erhebliche Erhöhung der Kapazität (210.000 EW) gegenüber den ursprünglichen Ausbauplänen (175.000 EW) erforderlich. Da entsprechende technische Bauwerke auch mehr Platz brauchen, wird der Erwerb weiterer Flächen erforderlich. Bei den angrenzenden Flächen handelt es sich jedoch um private Grundstücke, die nicht per se zur Verfügung stehen.

4. Auch die Hydraulik des Leitungsnetzes muss die höheren Mengen aufnehmen können. Hier ist im Bestand kaum Raum zur Entwicklung, da dies bedeuten würde sämtliche Straßen aufzureißen und die Leitungen zu verändern. Dies ist weder wirtschaftlich noch politisch vertretbar. Redundante Leitungen an neuralgischen Punkten sind bereits in der Überlegung.

5. Ferner steht zu erwarten, dass der Gesetzgeber bundesweit die Reinigungsanforderungen an Kläranlagen – insbesondere der Größenklasse 5 – erweitern wird. Microplastik und Medikamentenrückstände sollen künftig herausgefiltert werden. Auch diese Anforderungen machen bauliche Veränderungen erforderlich und schlagen mit weiterem Raumbedarf zu Buche.

6. Die Abwasserentsorgung ist umweltverträglich zu gewährleisten. Die Verunreinigung von Gewässern ist ein Straftatbestand. Es sind somit organisatorisch und technisch alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit es nicht zur Einleitung von Abwasser in Gewässer kommt, das die geltenden Grenzwerte und die erteilte wasserrechtliche Erlaubnis überschreitet.

B. Wassersituation
Neben der Entsorgung ist auch die Versorgung mit Trinkwasser für eine wachsende Bevölkerung nachhaltig, d.h. dauerhaft gesichert und in gesetzlich vorgeschriebener Qualität und Menge, durch VE|MO zu gewährleisten. Unter Einbeziehung der noch vorhandenen Reservekapazitäten und realisierbarer Notverbünde mit Gemeinden, die ebenfalls über Reserven verfügen und mit vertretbarem Aufwand an das Wassernetz anschließbar sind, reicht die behördlich erlaubte Fördermenge künftig nicht mehr aus. Es wird daher ein neuer Brunnen erforderlich. Neben hohen Investitionen bedingt dies eine längere Realisierungszeit, da neben den vorgeschriebenen Erkundungsuntersuchungen auch Wasserschutzzonen eingerichtet werden müssen. Diese Prozesse sind streitanfällig und können schlimmstenfalls - beispielsweise durch Bürgerbegehren oder individuelle gerichtliche Streitverfahren von Betroffenen – auch zum Erliegen kommen.

C. Lösungsansätze
Ergänzend zum Sachstand in der letzten VR-Sitzung am 29.05.2018 hat der Vorstand eine alternative Berechnung der Entwicklungen und damit verbundener notwendiger Kontingente für die Abwasserentsorgung entwickelt, die die Einhaltung des Status Quo plus ein moderates Wachstum auf Basis der bisher bei VE|MO angemeldeten Kontingente der Mitgliedsgemeinden beinhaltet. Die Lösung basiert auf drei Säulen:
1. der auf Selbstverpflichtung beruhenden moderaten jährlichen Entwicklung der Mitgliedsgemeinden,
2. der Ausnutzung verfahrenstechnischer Spielräume bei der Abwassermenge und –qualität sowie
3. der ersatzweisen Leistung von Abwasserabgaben für Grenzwertüberschreitungen, bei gleichzeitiger Erhöhung der gesetzlich geforderten Werte während der Bauphase.

Im Ergebnis sollen diese Maßnahmen die Verfügung eines Baustopps für das Versorgungsgebiet verhindern.

Dieser Lösungsansatz wurde zwischenzeitlich den zuständigen Wasserwirtschaftsämtern vorgestellt und von dort unter bestimmten Bedingungen als akzeptabel eingestuft, nämlich bei

       Vorlage hydraulischer Nachweise
       Bereithaltung jederzeit abrufbarer Nachweis der Einhaltung der Vorgaben und entsprechender Einhaltung durch die Gemeinden in Bezug auf die jährlichen Kontingente sowie
       grundsätzlich frühzeitige Vorlage aller Planung- und Entwicklungsvorhaben und Bauanträge bei VE|MO

Diese Nachweise sind auch für die Wasserversorgung relevant und werden zugrunde gelegt.

Die Bedingungen sollen sicherstellen, dass die Verantwortung, die VE|MO und den Gemeinden bezüglich der dauerhaft zu sichernden Abwasserentsorgung auferlegt ist, tatsächlich wahrgenommen werden kann.

Soweit Reinigungswerte und Vorgaben tatsächlich und dauerhaft über das „akzeptierte“ Maß hinaus überschritten werden, wird die Behörde dennoch eingreifen und einen Baustopp verhängen. Zudem ist auf die strafrechtliche Komponente der Gewässerverunreinigung hinzuweisen. Deshalb ist es wichtig, dass die Bedingungen auch tatsächlich und nachvollziehbar eingehalten werden.

D. Umsetzung:
Im Ergebnis heißt dies, dass bis zum Jahr 2021 insgesamt 14.000 EW zusätzlich zum Status Quo 2018 angeschlossen werden können.

Es ist daher unvermeidbar, die bisherige Praxis im Miteinander von Bauämtern und VE|MO zu vereinheitlichen und an die neue Situation anzupassen.

       Flächennutzungs- und Bebauungspläne sind frühzeitig an VE|MO zu übersenden (zur Stellungnahme und nach Beschluss) und möglichst detailliert im Hinblick auf die zu erwartenden Auswirkungen der Planungsabsichten auf die Ver- und Entsorgungs-situation zu prüfen. Bei Gewerbegebieten sind für eine korrekte Übernahme der EW konkretisierende Angaben zu den zulässigen/beabsichtigten Gewerbearten erforderlich.
       Bauantragsunterlagen sind bereits mit Entwässerungsplänen mit einem zusätzlichen Exemplar für VE|MO vom Bauherrn anzufordern. Hierzu wird ein Merkblatt für den Bauherrn von VE|MO bereitgestellt.
       Bauantragsunterlagen mit Entwässerungsplan sind nach Eingang bei der Gemeinde an VE|MO zu senden.
       Baubeginnsanzeigen sind VE|MO als Kopie nach Eingang zur Verfügung zu stellen.
Auch Vorhabenerweiterungen oder Bestandsveränderungen (Anbau, Wintergarten, etc.) sind zu melden.
       Auf Basis der erhaltenen Informationen plant VE|MO die Kontingente ein und schreibt die Entwicklung laufend fort.

Mit den vorliegend dargestellten Schritten und einer strengen Disziplin bezüglich der vereinbarten Kontingente wird es möglich, ein Eingreifen der Aufsichtsbehörden zu vermeiden und parallel die Kapazitäten für Abwasser und Wasser auf die Zielgröße zu erweitern.

Allerdings wird dies auch zu einer erheblichen Verschuldung des gemeinsames Kommunalunternehmens VE|MO führen, da die Investitionen von ca. 30 Mio. Euro in den nächsten 5-10 Jahren kreditfinanziert werden müssen. Die Mitteilung wird den Mitgliedern des Gemeinderates als Tischvorlage ausgehändigt.

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. Erneuerung einer Wasser-Versorgungsleitung in Ottersberg, An der Leiten, zwischen "Dorfplatz" und Schützenheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.07.2018 ö

Diskussionsverlauf

Am 30.07.2018 wird mit der Erneuerung einer Wasser-Versorgungsleitung in o.a. Bereich begonnen.
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich den Zeitraum von 10 Wochen beanspruchen. Während dieser Zeit ist eine Straßenvollsperrung notwendig. Anliegerverkehr ist teilweise möglich.

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. Abfallwirtschaft - Systemänderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.07.2018 ö

Diskussionsverlauf

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.09.2016 wurde zum TOP 86 „Abfallwirtschaft – Systemänderung“ der Beschluss gefasst, in dem die Gemeinde Pliening die mittelfristige Umstellung des Bringsystems für haushaltsübliche Wertstoffe auf ein geeignetes Modell des Holsystems für den Landkreis Ebersberg beantragt.
Mit Schreiben vom 19.10.2016 wurde Herr Landrat Robert Niedergesäß um die Aufnahme und entsprechende Beratung des Antrages in den zuständigen Kreisgremien gebeten.

In der öffentlichen Sitzung des ULV-Ausschusses am 19.06.2018 wurde der Antrag der Gemeinde Pliening behandelt.

Wortlaut aus der Beschlussvorlage:

„Abfallwirtschaft; Sammelsysteme für Wertstofffraktionen in den Gemeinden – Beschluss aus dem Gemeinderat Pliening

Frau Weggel erläutert den Sachverhalt der Sitzungsvorlage.

Jede Gemeinde habe ihr jeweils politisch favorisiertes System. Dieses uneinheitliche Sammelsystem bringe zum Teil gravierende Probleme mit sich. Die Verwaltung beobachte interkommunalen „Sack-Tourismus“.

Aus Sicht der Verwaltung wäre ein landkreisweites, einheitliches System generell sehr zu begrüßen. Dies entspräche auch dem Gedanken des Gesetzgebers, der die Zuständigkeit für Fragen der Abfallwirtschaft den Landkreisen und deren räumlicher Gebietseinheit als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und entsorgungspflichtiger Körperschaft zugewiesen habe.

Die Einführung eines dritten Systems (gelbe Tonne) neben den bereits bestehenden Hol- und Bringsystem sei nicht realisierbar.

Der Landrat erteilt Bürgermeister Roland Frick das Wort, den Beschluss seiner Gemeinde, für den Landkreis Ebersberg das Bringsystem für haushaltsübliche Wertstoffe auf ein geeignetes Modell des Holsystems umzustellen, erläutert.

Folgende Punkte werden im Gremium angesprochen:

  • Mehrere Tonnen brauchen auch mehr Platz. (KR Martin Lechner).

  • Es sei nicht richtig, den Bürgermeistern und Gemeinden hier etwas aufzuzwingen (KR Ludwig Maurer).

  • Die Bürger müssten miteinbezogen werden, wenn die Verlagerung des Mülls von den Wertstoffinseln zum Bürger kommen solle (KR Theurich Hagen).

  • Ein digitaler Flyer sowie erklärende Videos soll in mehreren Sprachen auf die Homepage des Landratsamtes eingestellt werden, um so den Alt- und Neubürgern im Landkreis die Einwurfzeiten an den Wertstoffinseln sowie die Entsorgung von Wertstoffen durch Hol- und Bringsysteme näher zu bringen (KRin Franziska Hilger/Landrat/KR Martin Lechner).

  • Der Vertrag mit DSD (Duales System Deutschland) solle gekündigt werden, um neu verhandeln zu können (KR Martin Lechner).

Der Beschlussvorschlag wird entsprechend der Diskussion angepasst und der Landrat stellt ihn zur Abstimmung.

Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

  1. Die bisherige Konzeption mit einem gemeindespezifischen gemischten Hol- bzw. Bringsystem im Landkreis Ebersberg wird aufrechterhalten und dient als Grundlage für die nächste  Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen.

  1. Der Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Pliening vom 29.09.2016, der die landkreisweite mittelfristige Umstellung des Bringsystems auf ein geeignetes Holsystem mit dem Ziel der Auflösung der Wertstoffsammelstellen vorsieht, kann derzeit nicht umgesetzt werden.

  1. Die Abstimmungsvereinbarung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt, um neu verhandelt zu werden.

einstimmig angenommen“

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. Aufruf Wahlhelfer für Landtags- und Bezirkswahl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.07.2018 ö

Diskussionsverlauf

Für die Landtags- und Bezirkswahl am Sonntag, 14.10.2018 sucht die Gemeindeverwaltung Pliening ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die sie bei der Durchführung der Wahl unterstützen.
Zu den Aufgaben eines Wahlhelfers gehören das Mitwirken bei der Ausgabe der Stimmzettel, die Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl und das Auszählen der Stimmzettel. Dafür erhält jeder Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro sowie Erfrischungen und einen Imbiss am Wahltag.
Nach Art. 9 Satz 2 des Gesetzes über Landtagswahl, Volksbegehren, Volksentscheid und Volksbefragung (Landeswahlgesetz – LWG) ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet, das Ehrenamt des Wahlhelfers zu übernehmen. Das Ehrenamt darf nur aus wichtigen  Gründen abgelehnt werden, die Gründe sind in § 8 der Landeswahlordnung aufgeführt.
Interessenten melden sich bitte bei der Gemeindeverwaltung, Frau Hiebinger, Zi. Nr. EG 04, Tel. 08121/793-33, E-Mail: helene.hiebinger@pliening.de.

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. Jahresausschreibung über Maler- und Lackiererarbeiten in Innenräumen von öffentlichen Gebäuden während laufendem Betrieb

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.07.2018 ö

Diskussionsverlauf

Für folgende Liegenschaften sind im Haushaltsjahr 2018 Haushaltsmittel (brutto) für Malerarbeiten im Innenbereich bereitgestellt:

2110.5000 Grundschule Pliening                20.000,00 €
4642.5000 BRK Kindergarten                15.000,00 €
4643.5000 Plieninger Familienland        20.000,00 €
4645.5000 BRK Kinderkrippe                10.000,00 €
4646.5000 AWO Kinderhaus                20.000,00 €
SUMME                                        85.000,00 €

Um beim Haushaltsvollzug den Verwaltungsaufwand zu minimieren und nicht für jede Liegenschaft eine eigene Ausschreibung konzipieren zu müssen wurde eine Jahresausschreibung über Maler- und Lackiererarbeiten durchgeführt und daraus resultierend eine vier Jahre gültige „Rahmenvereinbarung“ abgeschlossen.

Definition Rahmenvereinbarung:
Eine Rahmenvereinbarung ist eine Vereinbarung mit einem oder mehreren Unternehmen, in der die Bedingungen für Einzelaufträge festgelegt werden, die im Laufe eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, insbesondere über den in Aussicht genommenen Preis und ggf. die in Aussicht genommene Menge.

Dadurch wurden die Einheitspreise für eventuell anfallende Leistungen pro Einheit (z.B. pro m²) abgefragt.

Bei der „beschränkten Ausschreibung“ wurden neun Malereibetriebe zur Angebotsabgabe aufgefordert, entsprechend den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften vier aus einem anderen Landkreis. Bei einer Rücklaufquote von 22,22% gab der „Malereibetrieb Maier-Göltl“ aus Pliening bzw. Ottersberg das wirtschaftlichste Gesamtangebot ab. Bei der Angebotsauswertung war deutlich zu erkennen, dass der Betrieb aus Ottersberg vor allem die Einheitspreise für Leistungen, bei denen große Mengen zu erwarten sind (z.B. Spachtelarbeiten, Anstrich mit Haftvermittler (Grundierung), Beschichtung mit Silikatfarbe, Beschichtung mit Dispersionsfarbe) am wirtschaftlichsten angeboten hat.

In der Zwischenzeit wurden bereits die Einzelaufträge für die Schule wie für das Familienland vor Ort besprochen und das Aufmaß erstellt, wofür separate Einzelangebote eingegangen sind, die sich ergeben aus tatsächlicher Menge x Einheitspreis aus der Rahmenvereinbarung.

Die Malerarbeiten in der Grundschule werden in den Sommerferien durchgeführt.
Anschließend wird das Plieninger Familienland während den Wochenenden abgearbeitet um den Betrieb geringstmöglich zu tangieren.
Der BRK-Kindergarten mit Krippe sowie das AWO-Kinderhaus sollen ebenfalls noch in 2018 sukzessive mit neuer Farbe im Innenbereich versehen werden.

Um die Realisierung in den Sommerferien gewährleisten zu können, wurden entsprechend § 12 Abs. 1 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Pliening die Rahmenvereinbarung sowie die beiden ersten Einzelaufträge vom Ersten Bürgermeister Herrn Roland Frick unterzeichnet.

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. Alte Schule Gelting, Markt Schwabener Straße 10 - 12, 85652 Pliening - Bekanntgabe über den Erhalt der Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.07.2018 ö

Diskussionsverlauf

Mit Datum vom 05.07.2018 wurde vom Landratsamt Ebersberg der Baugenehmigungsbescheid zum Hochbauprojekt Alte Schule Gelting „Errichtung eines Wohngebäudes mit acht Wohneinheiten (davon zwei Obdachlosenwohnungen) sowie Sanierung und Nutzungsänderung des Bestandgebäudes zu Ausstellung und Vereinsübungsraum“ erteilt.

Entsprechend dem Beschluss aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Pliening vom 30.03.2017 wurde nun der finale Förderantrag an die Regierung von Oberbayern gestellt und die Planer mit den nächsten Leistungsphasen gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) beauftragt.
Da die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bereits vorliegt werden derzeit die Werk- sowie Detailplanungen ausgearbeitet, die Ausschreibungen der einzelnen Gewerke vorbereitet und zeitnah Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

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. Herr Schuler - Erneuerung der Wasserleitung in Ottersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.07.2018 ö

Diskussionsverlauf

Herr Schuler fragt nach, ob es sich bei der „Ortsmitte Ottersberg“ in der Bekanntgabe zur Erneuerung der Wasserleitung um den Platz an der Linde handelt.
Dies ist zutreffend.

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. Frau Strauss - Düngerausbringung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.07.2018 ö

Diskussionsverlauf

Frau Strauss möchte wissen, wie lange landwirtschaftliche Fahrzeuge in der Nacht z. B. Dung ausfahren dürfen.
Eine Prüfung wurde zugesagt.

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. Frau Strauss - nächtliche Ruhezeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.07.2018 ö

Diskussionsverlauf

Frau Strauss bittet um Mitteilung, welche Regelungen für die Einhaltung von nächtlichen Ruhezeiten (z. B. durch private Feiern) gelten.
Bei erheblichen Ruhestörungen ist gegebenenfalls die Polizei zu benachrichtigen.

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. Herr Ernst - Dorfplatz Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.07.2018 ö

Diskussionsverlauf

Herr Ernst erkundigt sich, ob  das Gebäude auf dem Dorfplatz in Landsham ordnungsgemäß ausgeschrieben wurde.
Dies ist der Fall.

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. Herr Uffinger - Ladestation für Elektrofahrzeuge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.07.2018 ö

Diskussionsverlauf

Herr Uffinger erkundigt sich, ob die Ergebnisse zum Thema „Ladestation für Elektro-Fahrzeuge in der Gemeinde“ dem Gemeinderat noch präsentiert werden.
Ergebnisse hinsichtlich eine möglichen Standorts in der Gemeinde sind noch nicht bekannt. Der Gemeinderat wird informiert, sobald hierzu etwas Neues bekannt ist.

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69. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.07.2018 ö Beschliessend 69
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. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
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. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
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. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Datenstand vom 27.07.2018 10:13 Uhr