Datum: 08.08.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:31 Uhr bis 20:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:31 Uhr bis 20:38 Uhr


Öffentliche Sitzung

Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
101 Genehmigung der Tagesordnung
102 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.07.2019
103 Bauleitplanung - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gelting - Fraundienststraße" - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Prüfung der vorgebrachten Anregungen und Satzungsbeschluss
104 Bauleitplanung - Einbeziehungssatzung für die Grundstücke Fl.Nr. 1786, 1786/1, 1786/2, 1786/3 und 1786/4 Gemarkung Pliening, nördlich der Kirchheimer Straße, westlich von Landsham - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
105 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1788/26 Gemarkung Pliening, Mövenstraße 26 a, Landsham
106 Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 2534 Gemarkung Pliening, Keltenstraße 11, Landsham
107 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2558 Gemarkung Pliening, Vindelikerweg 3, Landsham
108 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2562 Gemarkung Pliening, Vindelikerweg 4, Landsham
109 Bauleitplanung Nachbargemeinden - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32-O (VEP) der Gemeinde Poing für das Gebiet "Hauptstraße Ost, Teilbereich West - großflächiger Einzelhandel" - Erneute Stellungnahme im Verfahren
110 Bauantrag zur Errichtung einer Güllegrube auf dem Grundstück Fl.Nr. 1311 Gemarkung Pliening, östlich von Ottersberg, nordöstlich der Straße zum Drehfunkfeuer
111 Bauantrag zur Errichtung einer Liegehalle für Milchkühe auf dem Grundstück Fl.Nr. 1311 Gemarkung Pliening, östlich von Ottersberg, nordöstlich der Straße zum Drehfunkfeuer
112 Bauantrag zur Errichtung eines Melkgebäudes mit Transit- und Abkalbebuchten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1311 Gemarkung Pliening, östlich von Ottersberg, nordöstlich der Straße zum Drehfunkfeuer
113 Bekanntgaben und Anfragen
114 Bürgerfragestunde
Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

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101. Genehmigung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.08.2019 ö Beschliessend 101

Diskussionsverlauf

Aufgrund zwischenzeitlich vorliegenden Unterlagen wird die nachträgliche Aufnahme folgender Tagesordnungspunkte beantragt:

Bauantrag zur Errichtung einer Güllegrube auf dem Grundstück Fl.Nr. 1311 Gemarkung Pliening, östlich von Ottersberg, nordöstlich der Straße zum Drehfunkfeuer

Bauantrag zur Errichtung einer Liegehalle für Milchkühe auf dem Grundstück Fl.Nr. 1311 Gemarkung Pliening, östlich von Ottersberg, nordöstlich der Straße zum Drehfunkfeuer

Bauantrag zur Errichtung eines Melkgebäudes mit Transit- und Abkalbebuchten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1311 Gemarkung Pliening, östlich von Ottersberg, nordöstlich der Straße zum Drehfunkfeuer

Die Tagesordnungspunkte erhalten die TOP Nrn. 110, 111, 112.

Die bisherigen Tagesordnungspunkte 110 und 111 erhalten die TOP Nrn. 113 und 114.

Mit der geänderten Tagesordnung besteht Einverständnis.

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102. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.08.2019 ö Beschliessend 102

Diskussionsverlauf

Gegen das Protokoll der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 11.07.2019 werden
keine Einwände erhoben. Das Protokoll ist somit genehmigt.

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103. Bauleitplanung - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gelting - Fraundienststraße" - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Prüfung der vorgebrachten Anregungen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.08.2019 ö Beschliessend 103

Beschluss

1. LRA - Untere Immissionsschutzbehörde
1.1 Einwendung / Anregung vom 27.06.2019:

Es wird verwiesen auf die immissionsschutzfachliche Äußerung, die Bestandteil der Stellungnahme des Landratsamtes Ebersberg vom 18.01.2019 an die Gemeinde Pliening zur letzten Planauslegung war.

Die vorgenannte Stellungnahme des Landratsamtes einschließlich der immissionsschutzfachlichen Äußerung wurde in der Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Pliening am 14.03.2019 behandelt, abgewogen und Beschlüsse gefasst.

Den immissionsschutzfachlichen Anregungen in der vorgenannten Stellungnahme des Landratsamtes zu der Festsetzung A. 6 Immissionsschutz (der Planfassung zur letzten Planauslegung) wurde seitens der Gemeinde vollumfänglich entsprochen und die Festsetzung entsprechend modifiziert. Diese Vorgehensweise wird seitens der Unteren Immissionsschutzbehörde begrüßt. Des Weiteren wurde entsprechend der Anregung der Unteren Immissionsschutzbehörde ein neuer (immissionsschutzfachlicher) „Hinweis“ unter B. 3 Immissionsschutz in die Planunterlagen eingearbeitet. Mit dieser Vorgehensweise besteht seitens der Unteren Immissionsschutzbehörde ebenfalls Einverständnis.

Die Begründung zu vorliegender Bebauungsplanänderung wurde in Kapitel 9 Immissionsschutz entsprechend angepasst bzw. ergänzt. Seitens der Unteren Immissionsschutzbehörde wird noch angeregt, auf der Seite 3 (der Begründung in diesem Kapitel) im Absatz 2, 3 und 4 die „Bezugs“- Werte für die getätigten Ausführungen (hier: Orientierungswerte/ORW der DIN 18005 mit ihren zugehörigen Überschreitungen) aufzuzeigen bzw. herauszustellen, um die Begründung entsprechend zu konkretisieren. Ergänzend könnten noch Ausführungen zu den „Ziel“-Werten vorliegender Bauleitplanung (hier: Immissionsgrenzwerte/IGW der 16. BImSchV) mit einhergehenden festgesetzten Schallschutzmaßnahmen (nach Abwägung der Gemeinde gem. § 1 Abs. 7 BauGB) getätigt werden.

Die ansonsten noch in den Planunterlagen vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen werden seitens der Unteren Immissionsschutzbehörde zur Kenntnis genommen. Ergänzende fachliche Äußerungen oder Einwände ergeben sich hierdurch nicht.

Weitere Anregungen oder Einwände aus immissionsschutzfachlicher Sicht werden zur gegenwärtigen Planvorlage nicht geäußert.

1.2 Beschluss:

Die vorgebrachten Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Die relevanten Werte wurden in der Begründung bereits aufgeführt. Änderungen oder Ergänzungen im Bebauungsplan sind nicht erforderlich.

10 dafür: 0 dagegen

2. Staatliches Bauamt Rosenheim
2.1 Einwendung / Anregung vom 14.06.2019:

  • Das von der Bauleitplanung betroffene Gebiet schließt den Bereich der freien Strecke der St 2332 von Abschnitt 120, Station 0,765 bis Abschnitt 120, Station 0,815 ein.
  • Erschlossen wird über die bereits bestehende Zufahrt (Abschnitt: 120 Station: 0,800) zur St 2332. Es dürfen keine zusätzlichen Zufahrten, genauso keine zusätzlichen Baustellenzufahrten während des Bauvorhabens, angelegt werden.
  • Im Bereich der Sichtfelder (5 m x 70 m) der Zufahrt zur Staatsstraße 2332 darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung die Straßenoberkante des angrenzenden Fahrbahnrandes um nicht mehr als 0,80 m überragen. Ebenso wenig dürfen dort keine Sichthindernisse errichtet und Gegenstände gelagert oder hinterstellt werden, die diese Höhe überschreiten (Art. 26 BayStrWG i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB, Sicherheit und Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, unter Berücksichtigung der RAL/RASt).

Sonstige fachliche Informationen:
  • Der Straße und ihren Nebenanlagen dürfen durch das Bauvorhaben keine Abwässer sowie Dach- und Niederschlagswässer aus den Grundstücken zugeführt werden.
  • Die Dachentwässerung ist auf dem Grundstück, in eigene Entwässerung, einzuleiten.
  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Bebauungsplanbereich im Einwirkungsbereich der Straßenemission befindet. Eventuell künftige Forderungen auf die Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger können daher gemäß der Verkehrslärmschutzrichtlinien (VLärmSchR 97) durch den Eigentümer nicht geltend gemacht werden. Dieser Hinweis sollte im Bebauungsplan mit aufgenommen werden.

2.2 Beschluss:

Die Grundstücke, die von der Änderung betroffen sind, liegen nicht unmittelbar an der St 2332. Eine Erschließung ist nur über die Fraundienststraße möglich. Weitergehende Festsetzungen sind nach Ansicht der Gemeinde entbehrlich.

10 dafür: 0 dagegen

Die vorgebrachten Anregungen in Bezug auf die Höhe der Einfriedung und Bepflanzung sowie die Lagerung von Gegenständen im Bereich der Sichtfelder tangieren nicht den Geltungsbereich dieser Änderung. Damit sind keine Ergänzungen hierzu im Bebauungsplan erforderlich.

10 dafür: 0 dagegen

Zur Anregung der Ableitung von Abwässern und Oberflächengewässern wird auf den Hinweis B 2 hingewiesen, der entsprechende Regelungen enthält. Weitergehende Festsetzungen sind nach Ansicht der Gemeinde entbehrlich.

10 dafür: 0 dagegen

Der Anregung in Bezug auf Lärmsanierungsmaßnahmen wird Rechnung getragen. Unter „B. Hinweise“ wird folgender neuer Punkt aufgenommen:

„Straßenemissionen

Der Bebauungsplanbereich befindet sich im Einwirkungsbereich der Straßenemission. Eventuell künftige Forderungen auf die Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger können durch den Eigentümer nicht geltend gemacht werden.“

10 dafür: 0 dagegen

3. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
3.1 Hinweise vom 18.06.2019:

Bereits mit Schreiben 20.12.2018 haben wir zur 1. Änderung des Bebauungsplans Stellung genommen. Unsere Stellungnahme wurde im Bauausschuss in der Sitzung vom 14.03.19 gewürdigt. Die dort gefassten Beschlüsse sind in den gegenständlichen Satzungsentwurf eingeflossen.

In Ergänzung zu Festsetzung A.8 empfehlen wir aufgrund der Hanglage des Plangebiets als besondere Sicherungsmaßnahme eine wasserdichte Herstellung der baulichen Anlagen bis 25 cm über Geländeoberkante.

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht stimmen wir ansonsten dem Änderungsentwurf zu.

3.2 Beschluss:

Dem Hinweis wird wie folgt entsprochen. Der Hinweis B. 2. „Niederschlagswasser“ wird um folgenden Satz ergänzt:

„Aufgrund der Hanglage des Plangebiets sind bauliche Anlagen mindestens bis zu 25 cm über Geländeoberkante wasserdicht zu errichten.“ 

10 dafür: 0 dagegen


4. gKu VE München Ost (Wasser/Abwasser)
4.1 Einwendung / Anregung vom 19.06.2019

Zu den im Betreff genannten Bebauungsplan haben wir bereits am Mi. 19.12.2018, 09:08 Uhr, eine Stellungnahme abgegeben. An der Schmutzwasser- und Trinkwassersituation hat sich nichts verändert, so dass sie textgleich übernommen werden kann.

4.2 Beschluss:
Zu den in der Anregung vom 19.12.2018 vorgebrachten Anregungen (Bezugsfertigkeit, Daten zu den Anschlussstellen, Anschlusszwang, Grundstücksanschlüsse, Erweiterungen der bestehenden Gebäude durch An- und Umbauten, Verbot der Überbaubarkeit von Leitungen, Hinweis auf bestehendes Entwässerungsverfahren) beschloss der Bauausschuss in seiner Sitzung am 14.03.2019, dass die der Zeitpunkt der Umsetzung der Bebauung noch nicht bekannt ist. Allerdings dürfte eine Bezugsfertigkeit nicht vor dem Jahr 2020 gegeben sein.

Der Anregung wurde Rechnung getragen. Unter „B. Hinweise“ wurde folgender neuer Punkt aufgenommen:

„Versorgungleitungen
Versorgungleitungen dürfen nicht überbaut oder mit Bäumen und tiefwurzelnden Sträuchern überpflanzt werden. Schmutzwasser-Kontrollschächte müssen zugänglich sein.

Da die Entwässerung im Trennsystem erfolgt, darf den Abwasserkanälen nur Schmutzwasser aber kein Niederschlags-, Hang- oder Schichtwasser zugeleitet werden.“

Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die übrigen Punkte die Bauausführung betreffen. Änderungen oder Ergänzungen hierzu sind im Bebauungsplan nicht erforderlich.

Da sich keine neuen entscheidungserheblichen Gesichtspunkte gegenüber der letzten Beschlussfassung ergeben haben, wird an den Beschlüssen vom 14.03.2019 festgehalten.

10 dafür: 0 dagegen

5. Bayernwerk AG
5.1 Hinweise vom 21.06.2019:

  • Die Stromversorgung ist durch den Anschluss an das Versorgungsnetz der Bayernwerk Netz GmbH gewährleistet und erfolgt aus der bestehenden Trafostation 157 Markt Schwabener Straße 26.
  • Die bestehenden Anlagen im Bereich des Bebauungsplanes können dem beiliegenden Bestandsplan entnommen werden.

    1. Beschluss:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen im Bebauungsplan sind nicht erforderlich.

10 dafür: 0 dagegen

Satzungsbeschluss:
Der entsprechend vorherigen Beschlussfassungen geänderte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Baugebiet „Gelting - Fraundienststraße“ mit Begründung in der Fassung vom 08.08.2019 wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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104. Bauleitplanung - Einbeziehungssatzung für die Grundstücke Fl.Nr. 1786, 1786/1, 1786/2, 1786/3 und 1786/4 Gemarkung Pliening, nördlich der Kirchheimer Straße, westlich von Landsham - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.08.2019 ö Beschliessend 104

Beschluss

1. Landratsamt Ebersberg - Untere Bauaufsichtsbehörde
1.1 Einwendung / Anregung vom 04.07.2019

Aus gestalterischen Gründen wird angeregt, den Bauraum im Norden und Süden um ca. 0,5 m gegenüber dem Gebäudebestand einzukürzen, sodass die Kontur des Hauptgebäudes an der Giebelseite erkennbar bleibt.

Weitere Anregungen oder Einwände werden aus baufachlicher Sicht nicht geäußert.

1.2 Beschluss:

Die Anregung ist nachvollziehbar und wird zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Änderung der Satzung ist aus Sicht der Gemeinde aber nicht erforderlich, da es sich lediglich um einen erdgeschossigen Anbau handelt und die städtebauliche Wirkung zudem begrenzt ist.

10 dafür: 0 dagegen

2. Landratsamt Ebersberg - Untere Immissionsschutzbehörde
2.1 Einwendung / Anregung vom 04.07.2019

Die Begründung zu vorliegender Einbeziehungssatzungs-Aufstellung setzt sich mit Thematik „Immissionen“ (hier: insbesondere Verkehrslärm-Einwirkungen) nicht auseinander, obwohl das planungsgegenständliche Gebiet unmittelbar an die stark befahrene Staatsstraße St 2082 (Kirchheimer Straße) im Süden angrenzt. In den Hinweisen (Ziffer C der Satzung) sind unter Punkt 2 „Landwirtschaftliche Einflüsse“, d. h., landwirtschaftliche Immissionen abgehandelt.

Der auf die Erweiterungsbauten, die zukünftig zu Wohnzwecken genutzt werden sollen, einwirkende Verkehrslärm der südlich der zukünftigen Wohnbauvorhaben verlaufenden ST 2082 (Kirchheimer Straße) bedarf einer immissionsschutzfachlichen Überprüfung bzw. Bewertung wie folgt:

Mit vorliegender Einbeziehungssatzung wird Baurecht nach § 34 Abs. 1 BauGB geschaffen, d. h., die Bauvorhaben bleiben baurechtlich genehmigungspflichtig und die schalltechnischen Anforderungen richten sich an „Innenbereichs-Bauvorhaben“, d. h., es gelten die Sanierungswerte (für Verkehrslärm) von tagsüber 67 dB(A) und 57 dB(A) nachts.

Die der St 2082 nächstgelegene Wohngebäudeerweiterungsmöglichkeit ist auf der südlichsten Fl. Nr. 1786/Haus Nr. 28 (der Einbeziehungssatzung) situiert und weist ein Abstandsmaß von ca. 17 m zur Straßenachse auf.

Überschlägige schalltechnische Berechnungen (der Unteren Immissionsschutzbehörde) für diesen angenommenen Immissionsort für die Fallkonstellation „lange gerade Straße und freie Schallausbreitung“ ergibt mit der Verkehrsmengenzählung des Staatlichen Bauamtes Rosenheim aus dem Jahre 2015 (= aktuellste Zählung) bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h auf der straßenzugewandten Gebäudesüdseite (dieses Immissionsortes) einen Beurteilungspegel Lr von tagsüber 64 dB(A) und 57 dB(A) nachts, d. h., der Sanierungswert „Tag“ wird sicher eingehalten und der Sanierungswert „Nacht“ erreicht.

Dies bedeutet aus fachlicher Sicht, dass zumindest für Schlaf- und Kinderzimmer Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm empfohlen werden sollten (Anm.: gem. der bauleitplanerisch relevanten DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ ist bei Beurteilungspegeln über 45 dB(A) selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich).

Zur Sicherstellung möglichst ruhiger Schlafverhältnisse wird der Gemeinde Pliening für Schlaf- und Kinderzimmer (im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung) aus immissionsschutzfachlicher Sicht folgende weitere Vorgehensweise empfohlen, in Form eines entsprechenden „Hinweises durch Text“ in der Einbeziehungssatzung zum Verkehrslärmschutz:

„Bei Unterbringung von Schlaf- und Kinderzimmern in den neuen erdgeschossigen westlichen Anbauten wird zur Sicherstellung möglichst ruhiger Schlafverhältnisse empfohlen, diese mit einer Belüftungsmöglichkeit über schallgedämmte Schiebeläden zu versehen. Alternativ können auch folgende Schallschutzmaßnahmen vorgesehen werden: verglaste Vorbauten (z. B. Wintergarten), spezielle schalldämmende Kasten- und Erkerfensterkonstruktionen (z. B. Hamburger Hafen-City- Fenster, vorgehängte Glaselemente (Prallscheiben) oder Schalldämmlüfter“.

Sonstiges
Die Begründung zu vorliegender Satzung könnte noch um ein Kapitel „Verkehrslärm bzw. Verkehrslärmschutz“ ergänzt werden. Die Gemeinde wird hier gebeten, im Rahmen des eigenen Ermessens zu entscheiden.

Weitere Anregungen oder Einwände aus immissionsschutzfachlicher Sicht werden zur gegenwärtigen Planvorlage nicht geäußert.

2.2 Beschluss:

Dem Hinweis zum Verkehrslärmschutz wird entsprochen. Unter „C. Hinweise“ wird folgender neuer Punkt aufgenommen:

„Verkehrslärmschutz

Bei Unterbringung von Schlaf- und Kinderzimmern in den neuen erdgeschossigen westlichen Anbauten wird zur Sicherstellung möglichst ruhiger Schlafverhältnisse empfohlen, diese mit einer Belüftungsmöglichkeit über schallgedämmte Schiebeläden zu versehen. Alternativ können auch folgende Schallschutzmaßnahmen vorgesehen werden: verglaste Vorbauten (z. B. Wintergarten), spezielle schalldämmende Kasten- und Erkerfensterkonstruktionen (z. B. Hamburger Hafen-City- Fenster, vorgehängte Glaselemente (Prallscheiben) oder Schalldämmlüfter.“

10 dafür: 0 dagegen

Der vorgebrachten Anregung zur Begründung wird entsprochen. Es wird folgender neuer Punkt aufgenommen:

„Verkehrslärm bzw. Verkehrslärmschutz

Das planungsgegenständliche Gebiet grenzt an die stark befahrene Staatstraße 2082 (Kirchheimer Straße) an. Zur Sicherstellung möglichst ruhiger Schlafverhältnisse wird in den Hinweisen ein entsprechender Passus „Verkehrslärmschutz“ mit den möglichen Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm aufgenommen.“

10 dafür: 0 dagegen

3. Staatliches Bauamt Rosenheim
3.1 Einwendung / Anregung vom 26.06.2019

  • Die Einbeziehungssatzung sieht eine Erschließung an die St 2082 über die bereits bestehende Zufahrt zur St 2082 vor. Es dürfen keine zusätzlichen Zufahrten, genauso keine zusätzlichen Baustellenzufahrten während des Bauvorhabens, angelegt werden.
  • Im Bereich der Sichtfelder (3 m x 70 m) der Zufahrt zur Staatsstraße 2082 darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung die Straßenoberkante des angrenzenden Fahrbahnrandes um nicht mehr als 0.80 m überragen. Ebenso wenig dürfen dort keine Sichthindernisse errichtet und Gegenstände gelagert oder hinterstellt werden, die diese Höhe überschreiten. (Art. 26 BayStrWG i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, unter Berücksichtigung der RAL/RASt)

Sonstige sachliche Informationen:

  • Der Straße und ihren Nebenanlagen dürfen durch das Bauvorhaben keine Abwässer sowie Dach- und Niederschlagswässer aus den Grundstücken zugeführt werden.
  • Die Dachentwässerung ist auf dem Grundstück, in eigene Entwässerung, einzuleiten.
  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Bebauungsplanbereich im Einwirkungsbereich der Straßenemission befindet. Eventuell künftige Forderungen auf die Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger können daher gemäß der Verkehrslärmschutzrichtlinien (VLärmSchR 97) durch den Eigentümer nicht geltend gemacht werden. Dieser Hinweis sollte im Bebauungsplan mit aufgenommen werden.

3.2 Beschluss:

Der vorgebrachten Anregungen in Bezug auf die Erschließung wird Rechnung getragen. Die Festsetzung 7 „Einfriedungen“ wird um folgenden Satz ergänzt:

„Mit Ausnahme der bereits bestehenden Ein- bzw. Ausfahrten dürfen die Grundstücke keine direkten Zufahrten oder Zugänge zur Staatsstraße haben. Sie sind zudem tür- und torlos einzufrieden. Während des Bauvorhabens dürfen auch keine Baustellenzufahrten angelegt werden.“

10 dafür: 0 dagegen

Der vorgebrachten Anregungen in Bezug auf die Reduzierung der Höhe der Einfriedung im Bereich der Sichtfelder wird Rechnung getragen. Die Festsetzung 7 „Einfriedungen“ wird um folgenden Satz ergänzt und das Zeichen entsprechend in der Planzeichnung mitaufgenommen:

 „Zulässig sind Einfriedungen und Bepflanzungen mit einer max. Höhe von 0,80 m. Sichthindernisse oder Gegenstände, die diese Höhe überschreiten, sind unzulässig. Als Bezugspunkt für die Höhe gilt die Straßenoberkante des angrenzenden Fahrbahnrandes.“

10 dafür: 0 dagegen

Zur Anregung der Ableitung von Abwässern und Oberflächengewässern wird auf den Hinweis C 5. hingewiesen, der entsprechende Regelungen enthält. Weitergehende Festsetzungen sind nach Ansicht der Gemeinde entbehrlich.

10 dafür: 0 dagegen

Der vorgebrachte Hinweis in Bezug auf eventuelle künftige Forderungen auf die Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen betrifft die Bauausführung. Änderungen oder Ergänzungen hierzu sind im Bebauungsplan nicht erforderlich.

10 dafür: 0 dagegen

4. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
4.1 Einwendung / Anregung vom 18.06.2019

Die einzubeziehende Fläche in Landsham nördlich der Kirchheimer Straße hat eine Größe von etwa 1050 m². Die Flächen sind im rechtskräftigen Flächennutzungsplan bereits als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Die Grundstücke sind bereits bebaut. Es soll Baurecht für erdgeschossigen Anbau auf den betroffenen Flurstücken geschaffen werden.

Das Plangebiet liegt im Bereich von Niederterrassenschottern. Das Grundwasser steht hier sehr oberflächennah an, bei mittleren Verhältnissen ca. 5 m unter Gelände. Es fließt mit einem Gefälle von ca. 0,5 % in nördliche Richtung.

Der Satzungsentwurf enthält unter C.5 und C.6 bereits Hinweise zur Wasserwirtschaft. Vor dem Hintergrund der jüngsten Starkregenereignisse, die auch den Landkreis Ebersberg getroffen haben, raten wir der Gemeinde (in Ergänzung zu Punkt C.6) den Höhenunterschied zwischen der Rohfußboden-Oberkante und der Geländeoberkante auf 25 cm festzusetzen.

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht stimmen wir ansonsten der Einbeziehungssatzung zu.

4.2 Beschluss:

Dem Hinweis wird wie folgt entsprochen. Der Hinweis C. 6. „Oberflächen-, Schicht- und Grundwasser“ wird um folgenden Satz ergänzt:

„Die Oberkante Rohfußboden ist mindestens 0,25 m über der Geländeoberkante zu errichten.“

10 dafür: 0 dagegen

5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
5.1 Einwendung / Anregung vom 26.06.2019

Im oben genannten Planungsgebiet liegt folgendes Bodendenkmal:

D-1-7836-0070: Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung und verebnete Viereckschanze der späten Latènezeit. 

Der Einbeziehungsbereich überlagert erhebliche Teilflächen oben genannten Bodendenkmals, welches sich sogar noch deutlich weiter in dieses erstrecken könnte. Unmittelbar benachbart (südlich der Kirchheimer Straße) befindet sich eine weiter ausgedehnte vor- und frühgeschichtliche Siedlung (D-1-7836-0474). Im gesamten Plangebiet bedürfen Bodeneingriffe jeglicher Art zumindest einer vorherigen Erlaubnis nach Art.7.1 BayDSchG, worauf wir unmissverständlich hinzuweisen bitten. Eine Begrenzung des Erlaubnisvorbehaltes auf die bereits bekannte Denkmalfläche ist nicht möglich.

Auf die zusätzliche Nennung der Meldepflicht nach Art.8.1-2 DSchG bitten wir zur Vermeidung von Missverständnissen zu verzichten.

Wir bitten, 5. Denkmalpflege und C. 8 entsprechend redaktionell zu überarbeiten. Auch bitten wir um lagegenaue Darstellung im zugehörigen Planwerk.

Bodendenkmäler sind gem. Art. 1 BayDSchG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. Der ungestörte Erhalt dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege Priorität. Weitere Planungsschritte sollten diesen Aspekt bereits berücksichtigen und Bodeneingriffe auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß beschränken.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege empfiehlt eine Umplanung des Vorhabens zu prüfen, um Eingriffe in die Denkmalsubstanz zu vermeiden oder zu verringern. Dies könnte z.B. durch Verlagerung / Umplanung des Vorhabens an einen anderen Standort geschehen. Bei der Auswahl von aus denkmalfachlicher Sicht geeigneten Standorten berät das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege gerne.

Eine Orientierungshilfe bietet der öffentlich unter http://www.denkmal.bayern.de zugängliche Bayerische Denkmal-Atlas. Darüber hinaus stehen die digitalen Denkmaldaten für Fachanwender als Web Map Service (WMS) zur Verfügung und können so in lokale Geoinformationssysteme eingebunden werden. Die URL dieses Geowebdienstes lautet: http://www.geodaten.bayern.de/ogc/ogc_denkmal.cgi? Bitte beachten Sie, dass es sich bei o.g. URL nicht um eine Internetseite handelt, sondern um eine Schnittstelle, die den Einsatz entsprechender Software erfordert.

Es ist daher erforderlich, das genannte Bodendenkmal nachrichtlich in der markierten Ausdehnung in den Bebauungsplan zu übernehmen, in der Begründung aufzuführen sowie auf die besonderen Schutzbestimmungen hinzuweisen (gem. § 9 Abs. 6 BauGB) und im zugehörigen Kartenmaterial seine Lage und Ausdehnung zu kennzeichnen (PlanzV 90 14.3).

Die aktuellen Denkmalflächen können durch WMS-Dienst heruntergeladen werden.
Für Teilflächen kann eine fachgerechte, konservatorische Überdeckung Eingriffe in die Denkmalsubstanz verringern. Bei der Planung und Durchführung dieser Maßnahmen berät das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege im Einzelfall. Genauere Informationen finden Sie auf der Serviceseite des BLfD (http://www.blfd.bayern.de/bodendenkmalpflege/service/) unter dem Stichwort „Konservatorische Überdeckung: Anwendung - Ausführung - Dokumentation“ oder unter dem Link: http://www.blfd.bayern.de/medien/konservatorischeueberdeckung_2016-06- 28.pdf.

Sollte nach Abwägung aller Belange im Fall der oben genannten Planung keine Möglichkeit bestehen, Bodeneingriffe durch Umplanung vollständig oder in großen Teilen zu vermeiden bzw. ist eine konservatorische Überdeckung des Bodendenkmals nicht möglich, ist als Ersatzmaßnahme eine archäologische Ausgrabung durchzuführen.

Wir bitten Sie, folgenden Text in die textlichen Hinweise auf dem Lageplan und ggf. in den Umweltbericht zu übernehmen:

Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird in diesem Verfahren die fachlichen Anforderungen formulieren.

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

Archäologische Ausgrabungen können abhängig von Art und Umfang der erhaltenen Bodendenkmäler einen größeren Umfang annehmen und müssen frühzeitig geplant werden. Hierbei sind Vor- und Nachbereitung der erforderlichen Arbeiten zu berücksichtigen (u.a. Durchführungskonzept, Konservierung und Verbleib der Funde, bei Grabfunden auch Anthropologie).

Ist eine archäologische Ausgrabung nicht zu vermeiden, soll bei der Verwirklichung von Bebauungsplänen grundsätzlich vor der Parzellierung die gesamte Planungsfläche archäologisch qualifiziert untersucht werden, um die Kosten für den einzelnen Bauwerber zu reduzieren (vgl. BayVGH, Urteil v. 4. Juni 2003, Az.: 26 B 00.3684, EzD 2.3.5 Nr. 3 / Denkmalpflege Informationen des BLfD 2004/I (B 127), 68 ff. [mit Anm. W. K. Göhner]; BayVG München, Urteil v. 14. September 2000, Az.: M 29 K 00838, EzD 2.3.5 Nr. 2). Wir bitten darum, die Entscheidungsgremien mit diesem Hinweis zu befassen und stehen für die Erläuterung der Befunderwartung und der damit verbundenen Kostenbelastung aus derzeitiger fachlicher Sicht gerne zur Verfügung.

Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgestimmte Rechtsauffassung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur Überplanung von (Boden-) Denkmälern entnehmen Sie bitte unserer Homepage:
http://www.blfd.bayern.de/medien/rechtliche_grundlagen_bodendenkmal.pdf
(Rechtliche Grundlagen bei der Überplanung von Bodendenkmälern).

In Umsetzung der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (Entscheidung vom 22. Juli 2008, Az.: Vf. 11-VII-07, juris / NVwZ 2008, 1234-1236 [bestätigt durch die nachgehenden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2008, Az.: 1 BvR 2296/08 & 1 BvR 2351/08, n. v.]) wird dringend angeregt, aus städtebaulichen Gründen geeignete Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB (z. B. nach Nummern 2, 9, 10, 11, 15, 20 [Bodendenkmal als „Archiv des Bodens“]) vorzunehmen.

5.2 Beschluss:
Zu den vorgebrachten Anregungen wird wie folgt Stellung genommen:

Der Anregung zur Begründung wird entsprochen. Die Begründung unter Punkt 5 „Denkmalpflege“ Absatz 1 wird wie folgt entsprechend angepasst:

„Aufgrund der Siedlungsgunst sowie der Denkmaldichte im unmittelbaren Umfeld des Geltungsbereichs (Bodendenkmal Nr. D-1-7836-0070 und D-1-7836-0474 "Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung“) ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit dem Auffinden von Bodendenkmälern zu rechnen. Im gesamten Plangebiet bedürfen Bodeneingriffe jeglicher Art zumindest einer vorherigen Erlaubnis nach Art.7 Abs. 1 BayDSchG.“

10 dafür: 0 dagegen

Der Anregung zur Einbeziehungssatzung wird wie folgt entsprochen:

Der Absatz 1 des Hinweises C. 8. „Bodendenkmäler“ wird um folgenden Satz ergänzt:

„Unmittelbar benachbart (südlich der Kirchheimer Straße) befindet sich eine weiter ausgedehnte vor- und frühgeschichtliche Siedlung (D-1-7836-0474).“

10 dafür: 0 dagegen

Der erste Spiegelstrich des Absatzes 2 des Hinweises C. 8. „Bodendenkmäler“ wird wie folgt angepasst:

Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.“

10 dafür: 0 dagegen

Bei dem Punkt 1 „Zeichnerische Darstellung“ unter C. Hinweise wird folgendes Planzeichen ergänzt und in die Planzeichnung mitaufgenommen:

 Einzelanlagen (unbewegliche Kulturdenkmale), die dem Denkmalschutz unterliegen (§ 5 Abs. 4, § 9 Abs. 6 BauGB)

10 dafür: 0 dagegen

6. gKu VE München Ost (Wasser/Abwasser)
6.1 Einwendung / Anregung vom 19.06.2019

  • Die Grundstücke, Fl. Nr. 1786, 1786/1, 1786/2, 1786/3 und 1786/4 alle Gemarkung Pliening sind bereits mit Häusern bebaut und an die öffentliche Kanalisation und das Trinkwassernetz angeschlossen. Die Schmutzwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung ist gesichert.
  • Sofern bestehende Gebäude durch An- und Umbauten erweitert werden, sollten sich die Grundstückseigentümer vorher über die Lage vorhandener Anschlussleitungen und Grundstücksentwässerungsanlagen informieren, um zum einen Beschädigungen dieser zu vermeiden und zum anderen rechtzeitig festzulegen, ob ihr Vorhaben mit vorhandenen Tiefbausparten kollidiert und wie dies ggf. gelöst werden kann.
  • Grundstücksanschlussleitungen dürfen nicht überbaut ober mit Bäumen und tiefwurzelnden Sträuchern überpflanzt werden. Absperreinrichtungen und Kontrollschächte müssen zugänglich sein.
  • Abschließend verweisen wir auf unser Trennsystem aufgebautes Entwässerungsverfahren mit der Folge, dass unseren Kanälen nur Schmutzwasser aber kein Niederschlags- oder Grundwasser zugeleitet werden darf.


6.2 Beschluss:

Der Anregung wird teilweise Rechnung getragen. Der Hinweis 4. „Ver- und Entsorgung“ wird um folgenden Satz ergänzt:

„Da die Entwässerung im Trennsystem erfolgt, darf den Abwasserkanälen nur Schmutzwasser aber kein Niederschlags - oder Grundwasser zugeleitet werden.“

Die übrigen Punkte betreffen die Bauausführung. Änderungen oder Ergänzungen hierzu sind im Bebauungsplan nicht erforderlich.

10 dafür: 0 dagegen

Billigungsbeschluss:
Der entsprechend vorherigen Beschlussfassungen geänderte Entwurf der Einbeziehungssatzung für die Grundstücke Fl.Nr. 1786, 1786/1, 1786/2, 1786/3 und 1786/4 mit Begründung in der Fassung vom 08.08.2019 wird gebilligt. Nach Einarbeitung der Änderungen ist die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 erneut durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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105. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1788/26 Gemarkung Pliening, Mövenstraße 26 a, Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.08.2019 ö Beschliessend 105

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Landsham West“ für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1788/26 Gemarkung Pliening, Mövenstraße 26 a, Landsham, seine Zustimmung hinsichtlich

1. der Überschreitung der Baugrenze um 3,00 m Richtung Osten auf einer Breite von 4,01 m (insgesamt 12,03 m²).

10 dafür: 0 dagegen

2. der Änderung der Dachform in ein Flachdach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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106. Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 2534 Gemarkung Pliening, Keltenstraße 11, Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.08.2019 ö Beschliessend 106

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Landsham Süd“ das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich

  1. der Überschreitung der Baugrenze durch Errichtung einer Terrasse mit einer Größe von 3,11 m x 8,18 m.

10 dafür : 0 dagegen

  1. der Überschreitung der GRZ 1 (Hauptbaukörper mit Terrasse) von 0,35 auf 0,42.

10 dafür : 0 dagegen

  1. der Überschreitung der GRZ 2 (Hauptbaukörper mit Terrasse sowie Garage, Stellplätze, Zufahrten, usw.) von 0,525 auf 0,67.

10 dafür : 0 dagegen

  1. der Errichtung einer verglasten Flachdach-Hauseingangsüberdachung mit einer Größe von 4,50 m x 1,50 m.

10 dafür : 0 dagegen

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen für die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2534 Gemarkung Pliening, Keltenstraße 11, Landsham (Parzelle 6), unter Berücksichtigung der vorangegangenen Befreiungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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107. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2558 Gemarkung Pliening, Vindelikerweg 3, Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.08.2019 ö Beschliessend 107

Beschluss

Der Bauausschuss stellt zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2558 Gemarkung Pliening, Vindelikerweg 3, Landsham, das gemeindliche Einvernehmen

  1. hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze des Hauptbaukörpers um 2,0 m nach Osten in Aussicht.

10 dafür : 0 dagegen

  1. hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze des dritten Stellplatzes nach Süden in Aussicht.

10 dafür : 0 dagegen

  1. hinsichtlich der Überschreitung der Wandhöhe um 0,1 m auf 6,60 m nicht in Aussicht.

10 dafür : 0 dagegen

  1. hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze des Hauptbaukörpers um 0,10  m nach Süden nicht in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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108. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2562 Gemarkung Pliening, Vindelikerweg 4, Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.08.2019 ö Beschliessend 108

Beschluss

Der Bauausschuss stellt sein Einvernehmen für die Überschreitung der Baugrenze mit dem Hauptbaukörper um 2,0 m nach Osten für ein Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 2562 Gemarkung Pliening, Vindelikerweg 4, Landsham, in Aussicht, vorbehaltlich, dass die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen  werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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109. Bauleitplanung Nachbargemeinden - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32-O (VEP) der Gemeinde Poing für das Gebiet "Hauptstraße Ost, Teilbereich West - großflächiger Einzelhandel" - Erneute Stellungnahme im Verfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.08.2019 ö Beschliessend 109

Beschluss

Die Gemeinde Pliening erhebt gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32-O der Gemeinde Poing für das Gebiet „Hauptstraße Ost, Teilbereich West – großflächiger Einzelhandel“ weiterhin Bedenken und lehnt die Planung in der vorliegenden Form ab.

Die bereits mit Beschluss vom 14.06.2018, 11.04.2019 und 11.07.2019 vorgebrachten Anregungen zur erwartenden Verkehrsbelastung, der Sicherung der örtlichen Nahversorgung sowie der Forderung, die Planung so abzuändern, dass sie sich bezüglich der Verkaufsflächen ausschließlich am Bedarf der angrenzenden Wohngebiete der Gemeinde Poing orientiert, werden erneut vorgebracht.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Ausführungen zum Gutachten „Marktpotential des Lebensmitteleinzelhandels in der Gemeinde (Poing) vom April 2006“, erstellt durch die GMA, unvollständig sind. Die Aussage, die Verkaufsfläche der vorhandenen Lebensmittelmärkte liegt immer noch „im tragfähigen Bereich“ ist relativ, da keine Zahlen darüber vorliegen, was „tragfähig“ ist, bzw. wieviel noch „tragfähig“ wäre. Damit haben die von der Gemeinde Pliening vorgebrachten Einwendungen weiterhin Bestand.

Die in der Stellungnahme der Gemeinde Poing angeführte Stellungnahme der Regierung von Oberbayern liegt der Gemeinde Pliening inzwischen vor. Die im Beschluss der Gemeinde Poing genannte 1. Änderung des Bebauungsplanes 32-O Teilbereich Ost ist lt. Internetseite noch nicht in Kraft getreten. Da der vorliegende Beschluss der Gemeinde Poing zum Bebauungsplan 32-O (VEP) auf einen anderen Bebauungsplan Bezug nimmt, wäre die Festsetzung einer Bedingung im Bebauungsplan Nr. 32-O (VEP) erforderlich. Denn erst durch die Herstellung der Bushaltestelle nördlich der Bahnlinie an der Straße Am Hanselbrunn wird den Erfordernissen der Raumordnung genügt.

Der Beschluss bezüglich des Vorhaben- und Erschließungsplanes wird zur Kenntnis genommen. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass dieser den übersandten Unterlagen nicht beigefügt war. Die vorliegenden Unterlagen sind daher weiterhin nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch unvollständig. Auf die damit verbundenen Rechtsfolgen wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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110. Bauantrag zur Errichtung einer Güllegrube auf dem Grundstück Fl.Nr. 1311 Gemarkung Pliening, östlich von Ottersberg, nordöstlich der Straße zum Drehfunkfeuer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.08.2019 ö Beschliessend 110

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zur Errichtung einer Güllegrube (ca. 1.475 m³) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1311 Gemarkung Pliening, östlich von Ottersberg, nordöstlich der Straße zum Drehfunkfeuer, das gemeindliche Einvernehmen.

Die Privilegierung ist gegenüber dem Landratsamt nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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111. Bauantrag zur Errichtung einer Liegehalle für Milchkühe auf dem Grundstück Fl.Nr. 1311 Gemarkung Pliening, östlich von Ottersberg, nordöstlich der Straße zum Drehfunkfeuer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.08.2019 ö Beschliessend 111

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zur Errichtung einer Liegehalle für Milchkühe (59,50 m x 21,39 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1311 Gemarkung Pliening, östlich von Ottersberg, nordöstlich der Straße zum Drehfunkfeuer, das gemeindliche Einvernehmen.

Die Privi legierung ist gegenüber dem Landratsamt nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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112. Bauantrag zur Errichtung eines Melkgebäudes mit Transit- und Abkalbebuchten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1311 Gemarkung Pliening, östlich von Ottersberg, nordöstlich der Straße zum Drehfunkfeuer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.08.2019 ö Beschliessend 112

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zur Errichtung eines Melkgebäudes mit Transit- und Abkalbebuchten (29,75 m x 15,34 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1311 Gemarkung Pliening, östlich von Ottersberg, nordöstlich der Straße zum Drehfunkfeuer, das gemeindliche Einvernehmen.

Die Privilegierung ist gegenüber dem Landratsamt nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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113. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.08.2019 ö Beschliessend 113

Diskussionsverlauf

keine

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114. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.08.2019 ö Beschliessend 114
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. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Datenstand vom 21.08.2019 14:10 Uhr